Região: Alemanha
Diálogo

Immissionsschutz - Wechselseitige Anerkennung von deutschen/dänischen/österreichischen Plaketten und Vignetten

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
49 Apoiador 49 em Alemanha

Colecta finalizada

49 Apoiador 49 em Alemanha

Colecta finalizada

  1. Iniciado 2017
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo com o destinatário
  5. Decisão

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

01/11/2018 03:24

Petitionsausschuss

Pet 2-18-18-270-039742

Immissionsschutz

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.09.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

1. Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit auf die notwendige
Harmonisierung bzw. gegenseitige Anerkennung von Umweltplaketten in Europa
hingewiesen wird, und
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung

Mit der Petition werden Verhandlungen der Bundesregierung mit den Regierungen von
Dänemark, Österreich und Frankreich zur wechselseitigen Anerkennung von
Umweltplaketten gefordert.

Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, in Deutschland gelte
die Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit geringem Beitrag zur
Schadstoffbelastung, gemäß derer Kommunen in Ballungsräumen Verkehrsverbotszonen
(Umweltzonen) einrichten dürften. In diese dürften dann nur Fahrzeuge mit
entsprechender Kennzeichnung (Umweltplakette) einfahren. Ähnlich verhalte es sich in
Frankreich, Dänemark und Österreich. Allerdings dürfe ein Fahrzeughalter aus
Deutschland in eine dortige Verkehrsverbotszone nur mit der jeweils geltenden
nationalen Umweltplakette einfahren, ansonsten drohten hohe Bußgelder. Die deutsche
Umweltplakette werde in diesen Ländern nicht anerkannt. Da zahlreiche Fahrzeughalter
aus Deutschland nur selten ins benachbarte Ausland führen (z.B. einmal jährlich in
Urlaub), sei es diesen nicht unbedingt zuzumuten, sich zunächst mit den örtlichen
Besonderheiten der Fahrzeugzulassung zu beschäftigen. Ziel seiner Petition sei daher,
Fahrzeughalter aus Deutschland vor Bestrafung zu schützen und die Interoperabilität von
Kraftfahrzeugen in Europa zu gewährleisten.
Petitionsausschuss

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
Unterlagen verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden. Sie
wurde durch 49 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 6 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der
Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Das Anliegen des Petenten ist für den Petitionsausschuss nachvollziehbar und
unterstützenswert.

Der Ausschuss weist zunächst darauf hin, dass die lokalen Emissionen des
Straßenverkehrs in Städten maßgeblich zur Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung
beitragen. Wie der Petent zutreffend anführt, wurden daher in Deutschland von den
zuständigen Behörden der Länder Umweltzonen neben weiteren Maßnahmen als ein
Instrument zur Verbesserung der Luftqualität eingerichtet.

Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass zur Einhaltung der europarechtlich
vorgegebenen Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid die Richtlinie
2008/50/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 21. Mai 2008 über
Luftqualität und saubere Luft für Europa unter Beachtung des Grundsatzes der
Subsidiarität (möglichst bürgernahe Regelung öffentlicher Aufgaben) ausdrücklich die
Möglichkeit von Maßnahmen zur Beschränkung des Kraftfahrzeugverkehrs vorsieht.
Dabei ist jedoch die konkrete Ausgestaltung den Mitgliedstaaten vorbehalten. Auch
andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union setzen dabei, wie Frankreich, auf
Verkehrsverbote und verkehrsregulierende Maßnahmen, um eine Verbesserung der
Luftqualität in den Städten zu erzielen. Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam,
dass weitere Informationen hierzu auf der Internetseite
www.urbanaccessregulations.eu verfügbar sind.
Petitionsausschuss

Auch wenn die Luftqualitätsgrenzwerte bzw. Abgasnormen für Kraftfahrzeuge
europaweit gelten, sind die verwendeten Ansätze und Anforderungen insgesamt und im
Detail der Ausgestaltung mit Blick auf die unterschiedlichen Luftbelastungssituationen
und Regelwerke sehr unterschiedlich. Dies macht eine gegenseitige Anerkennung der
Umweltplaketten grundsätzlich schwierig. Dies trifft auch auf die vom Petenten
genannten Länder Dänemark, Österreich und Frankreich zu. Nach weiterer Kenntnis des
Petitionsausschusses sind die derzeitigen Anforderungen zu Umweltplaketten in
Tschechien und Deutschland jedoch gleichwertig, da Tschechien sich bei seinen
Regelungen – nicht zuletzt bei der Farbe der Plaketten – an der
35. Bundesimmissionsschutzverordnung ausgerichtet hat. Vor diesem Hintergrund
wurden zwischen Tschechien und Deutschland die formalen Voraussetzungen für die
gegenseitige Anerkennung der Umweltplaketten geschaffen. Dies bedeutet, sollte in
Tschechien eine Umweltzone eingerichtet werden, könnten Fahrzeughalter mit der in
Deutschland ausgegebenen Umweltplakette auch in Umweltzonen in Tschechien
einfahren.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition dem Europäischen
Parlament zuzuleiten, soweit auf die notwendige Harmonisierung bzw. gegenseitige
Anerkennung von Umweltplaketten in Europa hingewiesen wird, und das
Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Die abweichenden Anträge der Fraktionen der AfD und der FDP, die Petition der
Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und
dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – als Material
zu überweisen, soweit auf die notwendige Harmonisierung bzw. gegenseitige
Anerkennung von Umweltplaketten in Europa hingewiesen wird, und das
Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, wurden mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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