Reģions: Vācija

Industrie - und Handelskammern - Reform

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
3 366 Atbalstošs 3 366 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

3 366 Atbalstošs 3 366 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

  1. Sākās 2012
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

29.08.2017 16:54

Pet 1-17-09-7001-037837Industrie- und Handelskammer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
beschlossen.
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird eine Reform des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts
der Industrie- und Handelskammern gefordert.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, die Industrie- und
Handelskammern (IHKs) hätten in Deutschland ca. 4 Millionen Mitglieder, diese
würden sich jedoch laut einer Umfrage zu über 90 Prozent nicht von den IHKs
vertreten fühlen. Als störend werde insbesondere die Zwangsmitgliedschaft ohne
erkennbare Gegenleistung empfunden. Die IHKs müssten klar definierte
Kernaufgaben besitzen, alle darüber hinausgehenden Leistungen sollten abgebaut
werden. Ferner sollten sich die Kammern keinen Wettbewerb mit ihren Mitgliedern
liefern, die Transparenz gegenüber ihren Mitgliedern erhöhen und Demokratiedefizite
abbauen. So sollten alle Mitglieder der IHKs einen transparenten Einblick in die
Arbeit der Kammern erhalten; nur so könne auch die Wahlbeteiligung verbessert
werden. Des Weiteren würden die Wahlen zur IHK-Vollversammlung nicht den
demokratischen Grundsätzen entsprechen. Wahlergebnisse würden nur teilweise
veröffentlicht und Wahlaussagen von Bewerbern ohne Rücksprache zensiert.
Weiterhin sollten die Kammern zukünftig gegenüber ihren Mitgliedern umfangreich
Rechenschaft über die Verwendung der finanziellen Mittel und die Gehälter der
Hauptgeschäftsführer ablegen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Dazu liegen 3.366 Mitzeichnungen und 106 Diskussionsbeiträge vor. Der

Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf jeden einzelnen
Gesichtspunkt eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat u. a. auch der Bundesregierung Gelegenheit gegeben,
ihre Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen
Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Der Ausschuss hebt hervor, dass die IHKs hoheitliche Aufgaben im öffentlichen
Interesse erfüllen. Eine Gewinnerzielungsabsicht der IHKs ist gesetzlich
ausgeschlossen, die IHKs arbeiten nach dem Kostendeckungsprinzip. Sie sind
überwiegend nicht wirtschaftlich tätig und treten damit auch nicht als Unternehmen
am Markt auf. Daher werden die IHKs nicht als Wettbewerber ihrer Mitglieder aktiv.
Die deutschen Gerichte haben dementsprechend klargestellt, dass die IHKs mit
staatlichen Aufgaben betraut sind und so den Staat in der Wirtschaftsverwaltung
entlasten. Diese stellt keine wirtschaftliche Tätigkeit dar.
Der Ausschuss stellt fest, dass sich die öffentlichen Aufgaben der IHKs maßgeblich
aus § 1 des IHK-Gesetzes ergeben. Die Regelung ist klar formuliert und durch eine
jahrzehntelange Rechtsprechung konkretisiert worden. Demnach haben die IHKs die
Aufgabe, das Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft ihres Kammerbezirks
wahrzunehmen sowie für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken.
Ferner können ihnen durch Gesetz oder Rechtsverordnung weitere Aufgaben,
insbesondere im Bereich der bereits genannten Wirtschaftsverwaltung, übertragen
werden. Zur Wahrnehmung des Gesamtinteresses gehört zudem die Beratung des
Staates auf allen Ebenen durch Gutachten, Stellungnahmen, Berichte und
Vorschläge.
Hoheitliche Aufgaben nehmen die IHKs unter anderem in den Bereichen
Berufsbildung, Gewerberecht und Umwelt wahr. Im Sachverständigenwesen sind die
IHKs z. B. zuständig für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von
Sachverständigen auf ca. 300 Sachgebieten. Im Bereich der Förderung der
gewerblichen Wirtschaft sind die IHKs in den verschiedensten Bereichen beratend
und unterstützend für die Unternehmen selbst, aber auch für die Behörden und
Gerichte tätig. Für die Aktivitäten in der Weiterbildung haben sich die IHKs selbst
enge Grenzen gesetzt.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Zufriedenheit der Mitgliedsbetriebe
mit der Organisation der Kammern gestiegen ist. Einer von TNS Emnid im Jahr 2013

durchgeführte Befragung von 1.400 Führungskräften deutscher Firmen zufolge, stieg
die allgemeine Zufriedenheit auf 71,7 Prozent, nach 69,5 Prozent in den Jahren
2008/2009 und 66,2 Prozent im Jahr 2004. Die Bereitschaft, die IHK
weiterzuempfehlen, ist von 74 Prozent im Jahr 2009 auf nun 80 Prozent gestiegen.
Auch der Wille, sich ehrenamtlich zu engagieren, hat von 23 auf 30 Prozent deutlich
zugenommen.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und die IHKs haben
zwischenzeitlich in Abstimmung mit Bund und Ländern eine Reihe von Maßnahmen
zur Verbesserung der Transparenz und der demokratischen Beteiligung
durchgeführt.
So hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Mai 2012
gemeinsam mit den Ländern eine Initiative auf den Weg gebracht, mit der die
Haushaltstransparenz und das Budgetrecht der Vollversammlung der IHKs gestärkt
wurden. Am 15. November 2012 legte die Vollversammlung des DIHK Änderungen
im Musterfinanzstatut und in der Mustersatzung sowie weitere Änderungen im
Satzungsrecht der IHKs fest. Mehr als die Hälfte der IHKs haben die Änderungen
bereits umgesetzt. Teilweise sind die Satzungen auch schon genehmigt. Das neue
Satzungsrecht führt zu Änderungen im Bereich der Zuwendungen, der Beschaffung
sowie bei den Beteiligungen und den Vergütungen der IHK-Mitarbeiter. Der
Petitionsausschuss begrüßt diese Maßnahmen ganz besonders, da sie u. a. eine
höhere Transparenz und eine bessere Zuordnung und Vergleichbarkeit ermöglichen.
Zudem ist künftig eine deutliche Begrenzung der Rücklagenbildung zu erwarten. Die
Transparenz ist damit nach Ansicht des Ausschusses hinreichend gewährleistet. Die
mit der Petition geforderte Veröffentlichung von Gehältern der Geschäftsführerinnen
und Geschäftsführer stünde allerdings in Konflikt mit dem Daten- und
Persönlichkeitsschutz des betroffenen Personenkreises.
Im Zusammenhang mit der Pflichtmitgliedschaft merkt der Petitionsausschuss an,
dass in der Vergangenheit teilweise Kritik an der Kammerorganisation geübt wurde.
Die Politik, der DIHK und die IHKs setzen sich damit seit Jahren auseinander und
haben auf viele Argumente der Kritiker konstruktiv reagiert. Dies belegen auch die
Ausführungen des Ausschusses zu dem vorgetragenen Anliegen: Neben der
Erhöhung der Transparenz, Benchmarking, Qualitätskontrolle, kaufmännische
Buchführung, Prüfung der Möglichkeit eines Angebots von Dienstleistungen der
Kammern von Privaten und erhebliche Beitragssenkungen bei der Mehrzahl der IHKs
wurden im Bund-Länder-Ausschuss „Industrie- und Handelskammern" am

25. September 2012 Beitragsrückerstattungsmodelle diskutiert, die den
Pflichtmitgliedern zugute kommen. Dies kann aus Sicht des Ausschusses ebenfalls
zu einer höheren Akzeptanz der Selbstverwaltung beitragen.
Die 80 deutschen IHKs haben am 28. November 2012 das neue Internetportal
„IHKtransparent" vorgestellt. Sie geben damit der Öffentlichkeit einen Einblick in ihre
Struktur, Arbeit und Finanzen. Das Portal macht viele wichtige IHK-Daten – wie die
Zahl der Ausbildungsverträge und Existenzgründungsberatungen, die Ertragslage,
Mitarbeiterzahlen, Personalaufwand, Pensionsrückstellungen, Beiträge und
Gebühren – zugänglich.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass das geltende Recht für Kleinstunternehmen
Beitragsbefreiungen vorsieht. Die Bundesregierung teilte 2012 mit, dass über
40 Prozent der Mitgliedsbetriebe keinen IHK-Beitrag zahlen, und dass der
bundesweite durchschnittliche Beitragssatz aller registrierten Mitglieder,
einschließlich der beitragsbefreiten, bei 190 Euro liegt. Darüber hinaus macht der
Ausschuss darauf aufmerksam, dass die IHK-Beiträge im Übrigen bei der Ermittlung
des steuerpflichtigen Gewinns abgezogen werden können. Die Freistellung von
eingetragenen Vereinen ohne Kaufmannseigenschaft von der Beitragspflicht ist mit
dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung
weiterer Vorschriften (E-Government-Gesetz) am 1. August 2013 in Kraft getreten.
Im Hinblick auf die Verwirklichung demokratischer Prinzipien würde der
Petitionsausschuss eine höhere Wahlbeteiligung begrüßen. Die IHKs befinden sich
in einer ähnlichen Situation wie andere funktionale Selbstverwaltungskörperschaften
(Rentenversicherung, Kammern anderer Berufsstände), bei denen das Fehlen des
politischen Elements das Interesse an Wahlen typischerweise dämpft. Eine nähere
Analyse der Beteiligung zeigt aber, dass die Masse derjenigen Mitglieder, die keinen
Beitrag bezahlen, überhaupt nicht wählt, wodurch sich die durchschnittliche
Wahlbeteiligung deutlich verringert. Bei den im Handelsregister eingetragenen
Mitgliedern liegt dagegen die Wahlbeteiligung zwischen 30 und 40 Prozent. Im
Übrigen wird alles unternommen, um die Wahlbeteiligung zu steigern, beispielsweise
durch die Einführung von Internetwahlen.
Die rechtliche Verfassung der IHKs eröffnet den Mitgliedern Möglichkeiten der
Partizipation. Ob sie diese Möglichkeiten nutzen, ist letztlich - wie in anderen
demokratisch verfassten Institutionen - von dem individuellen Engagement der
Mitglieder abhängig. Wenn sich bestimmte Teile der Mitglieder stärker engagieren
als andere (wie z. B. die Initiative proKMU, auf die in der Petition Bezug genommen

wird) werden sie größeren Einfluss auf die in der Öffentlichkeit vertretenen
Positionen der Gesamtorganisation ausüben als diejenigen, die darauf verzichten,
ihre Wahl- und Mitbestimmungsrechte aktiv auszuüben.
Der Ausschuss kommt in der Gesamtbetrachtung zu dem Ergebnis, dass vor dem
Hintergrund der dargestellten Maßnahmen kein grundlegender Bedarf für die
geforderte Reform des IHK-Gesetzes besteht.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.
Der von den Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte
Antrag, die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie - zur Erwägung zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen
Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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