Pilietinės teisės

Inklusion: Ein Grundrecht, keine Gefälligkeit

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Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung & Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung; Betrieb und Unternehmen
451 rėmėjas 372 in Žemutinė Saksonija

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  1. Pradėta 2020
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Nepavyko

2020-07-16 11:02

Linkaktualisierung unter "Begründung" (Der Link wird nun verkürzt dargestellt)


Neue Begründung: In den Monaten vor der Corona-Pandemie wurde in Niedersachsen über die Novellierung des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes diskutiert. Zuvor ist es der Politik mit der Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung, der Schaffung eines Assistenzleistungsfonds für Menschen mit Behinderungen im Ehrenamt und natürlich der Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen gelungen, wichtige Meilensteine für eine inklusive Gesellschaft zu setzen. Niedersachsen war auf einem guten inklusiven Weg.
Heute scheint es, als sei das Rad der Inklusion in den letzten vier Monaten um ganze vier Jahrzehnte zurückgedreht worden. Aus dem öffentlichen Leben ist das Thema Behinderung weitestgehend verschwunden. Die Folgen der sozialen Isolation vieler Menschen mit Behinderungen sind in ihrer Gesamtheit und Schwere für die Zukunft noch nicht komplett absehbar.
Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen sind von der Pandemie und den damit einhergehenden Einschränkungen besonders betroffen. Alltägliche Erledigungen, Kontaktaufnahmen oder notwendige therapeutische Maßnahmen erscheinen für viele Betroffene immer noch als unüberwindbare Herausforderungen.
Inklusive Strukturen sind in aktuellen Verordnungen nicht erwähnt. Menschen mit Behinderungen finden sich nur unter dem aufgedrückten Stempel der Risikogruppe als Hygienefaktor wieder. Gewisse Einschränkungen des täglichen Lebens sind wichtig und notwendig, um die Corona-Pandemie zu überwinden, allerdings haben diese Einschränkungen für viele Menschen mit Behinderungen und auch deren Angehörige deutlich stärkere Konsequenzen als für die meisten Bürger*innen. Demgegenüber gehen Lockerungen oft an der betroffenen Personengruppe vorbei. Kurzum: Für viele Menschen mit Behinderungen ergibt sich auch zum jetzigen Zeitpunkt der Corona-Pandemie absolut keine Perspektive.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet auch in Pandemie-Zeiten die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu achten. Das Prinzip der UN-BRK beruht auf dem partizipatorischen Grundgedanken: Die Betroffenen müssen bei den Entscheidungsfindungen unbedingt einbezogen werden. Das gilt besonders auch für das Krisenmanagement auf Landes- oder Regionalebene. Nur so kann die angesprochene Perspektivlosigkeit der Menschen mit Behinderungen beendet werden. Es besteht sonst zunehmend die Gefahr, dass Menschen mit Behinderungen künftig noch weiter an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden.
Weitere Informationen und Hintergründe:
www.bsn-ev.de/site/assets/files/55971/inklusion_ist_ein_grundrecht-_keine_gefalligkeit_-_forderungen_forum_artikel_30-1.pdf
www.bsn-ev.de/forumartikel30/petition

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 11 (11 in Niedersachsen)


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