Bürgerrechte

Insassen im offenen Vollzug möchten ihre Familien wieder sehen (nach mehr als 3 Monaten)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
461 Unterstützende 385 in Nordrhein-Westfalen

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

461 Unterstützende 385 in Nordrhein-Westfalen

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

23.05.2020, 10:40

Wir haben die Dauer der Petition geändert, da das Sammelziel automatisch auf 29000 hochgesetzt wurde.


Neues Zeichnungsende: 14.06.2020
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 290 (254 in Nordrhein-Westfalen)


21.05.2020, 18:51

Schreibfehler sind korrigiert worden. Inhaltlich wurde nichts verändert.


Neuer Petitionstext: Insassen im Offenen Vollzug NRW haben seit über 13 Wochen ihre Familien nicht mehr gesehen! Auf Grund der Corona Pandemie ist am 16.03.20 eine Ministerialverfügung mit dem Aktenzeichen 6271 E - IV.1/20 erlassen worden. Auf Grund dieser Verfügung sind alle Ausgänge, Besuche und Sonderausgänge wie z.B. Therapietermine ersatzlos gestrichen worden. Den Häftlingen wurde vermittelt, dass die allgemeinen Beschränkungen die Vorgabe für die Beschränkungen in den Anstallten sind. Sobald Lockerungsmaßnahmen in Nrw beschlossen werden, würden diese auch für die Inhaftierten angewandt werden. Um den Bezug zu den Familien nicht komplett zu zerstören sind täglich Telefonate erlaubt worden. Dies hat in den ersten Wochen auch gut funktioniert und da es sich um einen weltweiten Ausnahmezustand handelt wurde es auch mit Verständnis aufgenommen.
Jedoch änderte sich alles als am 06.05.20. Es wurden bundesweit großzügige Lockerungen beschlossen und vor beschlossen. Vor allem die Reise- und Kontaktbeschränkung Kontaktbeschränkungen welche für inhaftierte Inhaftierte ausschlaggebend sind, wurden aufgehoben bzw. geändert. Auf Grundlage dieser Lockerungen sind ist entgegen aller Erwartung weiterhin der persönliche Kontakt zu den Familien verboten. Es ist ein 2 stündiger Stadtausgang genehmigt, mit ausdrücklichem Verbot seine Angehörigen zu sehen.
Jeder Mensch hat das Recht, seine Familie, Kinder, Lebensgefährten zu sehen. Und das nicht nur online oder hinter einer Scheibe...
Wir fordern hiermit die Ausgangslockerungen in vollem Umfang wieder herzustellen, wie sie auch angemessen an der Aussensiruation Aussensituation den Inhaftierten und deren Angehörigen zusteht.
Die Grundlage einer funktionierenden Resozialisierung ist eine intakte Familiensituation. Es sind bereits Familienstruckturen zerstört und weitere Familien bröckeln. zerfallen.
Wer steht für den Schaden gerade, der gerade verursacht wird?
gegenwärtig entsteht und Zukunftsprägend ist?

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 35


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