Internationale Wirtschaftsbeziehungen - Aufarbeitung der Inhalte von TTIP (Gegenüberstellung von Pro und Contra)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
120 Unterstützende 120 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

120 Unterstützende 120 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

22.05.2019, 04:22

Pet 1-18-09-741-031904 Internationale Wirtschaftsbeziehungen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.05.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Inhalte der Transatlantischen
Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP so aufgearbeitet werden, dass Pro und
Contra für jedermann verständlich gegenübergestellt sind.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 120 Mitzeichnungen und 9 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass aufgrund der
vielen Inhalte, die die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)
umfasse, die Entscheidungsfindung mit einer Gegenüberstellung von Pro und Contra
vereinfacht wäre. Dies erleichtere später auch den Mitgliedern des Deutschen
Bundestages ihre Entscheidung, dafür oder dagegen zu stimmen. Eine
Gegenüberstellung biete den Bürgerinnen und Bürgern außerdem die Gelegenheit,
sich eine Übersicht über die Inhalte zu verschaffen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWi) – Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Eingabe
darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Einführend hält der Petitionsausschuss fest, dass die Bundesregierung den
18. Deutschen Bundestag regelmäßig über den Fortgang der TTIP-Verhandlungen
unterrichtet hatte. Sie stellte dem Bundestag die Dokumente zur Verfügung, die ihr von
der EU-Kommission (KOM) übermittelt wurden, wie etwa Positionspapiere und
Berichte zu den Verhandlungsrunden. Ab dem 1. Februar 2016 bestand für alle
Abgeordneten des Bundestages die Möglichkeit, die konsolidierten Verhandlungstexte
in einem TTIP-Leseraum im BMWi zu lesen. Damit hatten die Abgeordneten vollen
Zugang zum aktuellen Verhandlungsstand. Die Bundesregierung beteiligte in
Deutschland auf breiter Basis Vertreter von zivilgesellschaftlichen Organisationen und
Wirtschaftsverbänden. Der Petitionsausschuss betont, dass es für die
Bundesregierung auch ein wichtiges Anliegen war, die breite Öffentlichkeit zu
informieren, da TTIP der Bevölkerung und den Unternehmen transatlantisch
zugutekommen sollte. Der Petitionsausschuss und die Bundesregierung teilen die mit
der Petition vorgebrachte Auffassung, wonach es nicht mehr ausreicht, die
Verhandlungstexte nur zur Verfügung zu stellen. Vielmehr sollen die Inhalte den
Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht werden. Um über die Vor- und Nachteile
von TTIP diskutieren zu können, brauchte es eine klare Faktenbasis. Nach Ansicht
des Ausschusses würde die vorgeschlagene Erstellung einer einfachen
Pro-und-Contra-Liste der Komplexität des Themas jedoch nicht gerecht werden.

Zum Sachstand weist der Ausschuss darauf hin, dass das BMWi im August 2016 eine
umfassende Bewertung des Verhandlungsstandes vorgenommen hatte. Für keines
der 27 bis 30 Kapitel des Abkommens war bis zu diesem Zeitpunkt eine Einigung
erzielt worden, auch wenn es in einigen Bereichen Annäherungen gab.

Die Bestandsaufnahme der EU-Handelsminister kam ebenfalls zu dem Schluss, dass
die Verhandlungen mit der Obama-Administration nicht mehr abgeschlossen werden
konnten. Die letzte (15.) Verhandlungsrunde fand vom 3. bis 7. Oktober 2016 in
New York (USA) statt. Technische Textarbeiten wurden noch bis Januar 2017 weiter
vorangetrieben und ein gemeinsamer Bericht zwischen der KOM und dem
Handelsbeauftragten der Vereinigten Staaten zu den bis dahin erreichten
Verhandlungsfortschritten erstellt. Das BMWi informiert unter anderem unter
www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/ttip.html über den aktuellen Stand der
Verhandlungen. Auch die KOM stellt umfassende Aufbereitungen zu den
Verhandlungen auf ihrer Internetseite zur Verfügung
ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/index_de.htm.

Seit Januar 2017 allerdings ruhen die Verhandlungen.

Derzeit ist offen, ob und wann die Verhandlungen mit der neuen US-Administration
weiter geführt werden können. Von US-Seite wurde grundsätzlich Offenheit für eine
Fortführung der Verhandlungen signalisiert.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen, die Inhalte des TTIP für jedermann verständlich in einer Pro- und
Contra-Liste gegenüberzustellen, aus den dargestellten Gründen nicht entsprochen
werden konnte.

Der von den Fraktionen der AfD, DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie - zur Erwägung zu überweisen, soweit eine größere
Transparenz die Verhandlungen der Transatlantischen Handels- und
Investitionspartnerschaft (TTIP) gefordert wird, und das Petitionsverfahren im Übrigen
abzuschließen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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