Reģions: Vācija
Panākumi

Internationale Wirtschaftsbeziehungen - Für Abschluss des Transatlantischen Freihandelsabkommens (TTIP)

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
201 atbalstītājs 201 iekš Vācija

Petīcija ir pieņemta.

201 atbalstītājs 201 iekš Vācija

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  1. Sākās 2014
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Panākumi

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

29.08.2017 16:57

Pet 1-18-09-741-005815

Internationale Wirtschaftsbeziehungen


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.12.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass sich die Bundesregierung für das
Transatlantische Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA ausspricht.
Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde, liegen dem Petitionsausschuss 201 Mitzeichnungen und
109 Diskussionsbeiträge sowie weitere sachgleiche Eingaben vor. Sie werden einer
gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen. Es wird um Verständnis
gebeten, dass dabei nicht auf jeden Aspekt gesondert eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird vorgetragen, dass das Transatlantische
Freihandelsabkommen (TTIP) Unternehmen und Betriebe von Zöllen beim Export in
die USA entlasten würde, was ihnen mehr finanzielle Möglichkeiten, zum Beispiel bei
Gehaltszahlungen, verschaffe. Bislang werde davon ausgegangen, dass das
Bruttoinlandsprodukt der EU durch das Abkommen um etwa 65 Milliarden Euro
steige, wodurch den öffentlichen Haushalten mehr finanzielle Mittel zur Verfügung
stünden. Außerdem würden neue Arbeitsplätze durch das Wirtschaftswachstum und
die finanzielle Entlastung der Unternehmen geschaffen werden. Durch den Wegfall
der Zölle würden Waren aus den USA für Deutsche deutlich günstiger, zum Teil über
20 Prozent. Die Gefahr einer Überschwemmung Europas mit gentechnisch
veränderten Lebensmitteln sei gering, da das Verbot für gentechnisch veränderte
Produkte auch bei TTIP aufrechterhalten werde.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss holte zu dem Anliegen eine Stellungnahme der
Bundesregierung ein. Zudem hat der Ausschuss gemäß § 109 Absatz 1 Satz 2 der

Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) eine Stellungnahme des
Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages eingeholt, dem
je ein Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Die Verhandlungen zum EU-USA-Freihan-
delsabkommen stoppen“ (Bundestagsdrucksache 18/1093) und der Fraktion
BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN „Für ein starkes Primat der Politik – Für fairen Handel ohne
Demokratie-Outsourcing“ (Bundestagsdrucksache 18/1457) sowie weitere Anträge zu
dem geplanten Transatlantischen Freihandelsabkommen zur Beratung vorlagen. Der
Wirtschaftsausschuss führte am 16. März 2015 eine öffentliche Anhörung zu diesen
Anträgen durch. Die genannten Anträge und das Freihandelsabkommen TTIP waren
außerdem Gegenstand einer Reihe von weiteren Bundestagsdebatten. Die genannten
Bundestagsdrucksachen und Plenarprotokolle können im Internet unter
www.bundestag.de abgerufen werden.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Einbeziehung der
Stellungnahme der Bundesregierung und des Ausschusses für Wirtschaft und Energie
wie folgt dar:
Zunächst begrüßt der Ausschuss, dass die Bundesregierung grundsätzlich in allen
Verhandlungen über Freihandelsabkommen die Position vertritt, dass diese nicht zu
einer Absenkung von Sozial-, Umwelt-, Lebensmittel-, Gesundheits- und
Datenschutzstandards sowie der Verbraucherrechte führen dürfen.
Seit dem 8. Juli 2013 verhandeln die Europäische Union (EU) und die Vereinigten
Staaten von Amerika über TTIP. Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass sich
Bundesrepublik Deutschland von Anfang an für umfassende und ambitionierte
Verhandlungen über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft
zwischen der EU und den Vereinigten Staaten von Amerika einsetzt. TTIP soll
entsprechend des am 9. Oktober 2014 veröffentlichten Verhandlungsmandats an die
EU-Kommission, ein gemischtes Abkommen werden, für dessen Ratifizierung alle
28 Mitglieder zustimmen müssen. Entsprechend ist auch die Zustimmung des
Deutschen Bundestages notwendig. In Deutschland richten sich die Voraussetzungen
für die Ratifizierung nach den Vorgaben des Artikels 59 Abs. 2 des Grundgesetzes
(GG). Danach bedürfen Verträge, welche sich auf Gegenstände der
Bundesgesetzgebung beziehen, der Zustimmung oder Mitwirkung der
gesetzgebenden Körperschaften in der Form eines sogenannten Vertragsgesetzes.
Das TTIP kann als weiterer Schritt zur Vertiefung des internationalen Handels der EU
und damit auch der Bundesrepublik Deutschland mit ihren Partnern betrachtet werden.
Grundlegend für die Beurteilung dieses und anderer bereits geschlossener Abkommen

ist der Wohlstandsgewinn, den beteiligte Volkswirtschaften durch internationalen
Handel erzielen können.
Der Ausschuss hält fest, dass das in der Bundesregierung für TTIP federführend
zuständige BMWi seit Beginn der Verhandlungen alle wirtschaftlich und
gesellschaftlich repräsentativen Verbände und Gruppen zu Fachgesprächen
eingeladen hat. Zudem ist ein TTIP-Beirat zum Austausch mit Vertretern aus
Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Kultur, Wirtschaftsverbänden und
Kirchen gegründet worden. Stellungnahmen und Positionspapiere aller Verbände,
Gewerkschaften und anderer Interessengruppen fließen gleichermaßen in die
Meinungsbildung und Positionierung Deutschlands zu TTIP ein.
Ergänzend weist der Ausschuss darauf hin, dass das Abkommen auf den drei Säulen
Marktzugang, Regulatorische Kooperation und Regeln steht.
In einer Vielzahl von Studien zu TTIP wurden positive Effekte auf Wachstum und
Beschäftigung prognostiziert. Bei allen wirtschaftlichen Vorteilen des Abkommens wird
aber auch gewährleistet, dass die geltenden hohen Standards in den Bereichen
Umwelt, Gesundheit und Sicherheit, Soziales, Schutz der Privatsphäre sowie Rechte
der Arbeitnehmer und der Verbraucher gewahrt bleiben. Dies ist in den jeweiligen
Mandaten so vorgesehen.
Darüber hinaus begrüßt der Ausschuss, dass sich Deutschland sehr nachdrücklich
und erfolgreich für größtmögliche Transparenz bei den Verhandlungen sowie für
umfassenden Schutz deutscher und europäischer Interessen und Standards einsetzt.
Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem
Anliegen – wie eingangs dargestellt – entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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