Internationale Wirtschaftsbeziehungen - Kein Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) zwischen EU und anderen Staaten

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
1.327 Ondersteunend 1.327 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

1.327 Ondersteunend 1.327 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2014
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

13-02-2019 03:22

Pet 1-18-09-741-006595 Internationale Wirtschaftsbeziehungen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass sich die Bundesregierung gegen das
Plurilaterale Dienstleistungsabkommen (TiSA) zwischen der Europäischen Union und
den mitverhandelnden Staaten ausspricht.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 1.327 Mitzeichnungen und zehn Diskussionsbeiträge vor. Zudem gingen
weitere sachgleiche Petitionen ein. Sie werden aufgrund der inhaltlichen
Übereinstimmung einer gemeinsamen parlamentarischen Beratung zugeführt. Es wird
um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen
eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass das mit dem
Plurilateralen Dienstleistungsabkommen (Trade in Services Agreement – TiSA)
verbundene Risiko einer Öffnung der Dienstleistungsmärkte in sensiblen Bereichen,
wie Abfallentsorgung, Bildung, Kultur und Gesundheit, problematisch sei. Darüber
hinaus sollten auch finanzielle Dienstleistungen, digitaler Handel, Telekommunikation
und Postdienstleistungen sowie die Bereiche Energie und Umwelt liberalisiert werden.
TiSA höhle die Demokratie und den Rechtsstaat aus, öffne weitgehenden
Privatisierungsverpflichtungen „Tür und Tor“, greife das öffentliche Interesse und das
Gemeinwohl an und werde zudem geheim verhandelt. Dadurch sei die Allgemeinheit
nicht in der Lage, sich über das Abkommen bzw. den Verhandlungsstand zu
informieren. Daher solle TiSA ausgesetzt werden, bis hier eine Korrektur erfolgt sei.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Zudem hat der Ausschuss gemäß § 109 Absatz 1 Satz 2
der Geschäftsordnung des 18. Deutschen Bundestages eine Stellungnahme des
Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages eingeholt.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens
der Bundesregierung und des Wirtschaftsausschusses angeführten Gesichtspunkte
wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss führt zunächst an, dass die für EU-Handelspolitik zuständige
Europäische Kommission (COM) im Namen der Europäischen Union (EU) und ihrer
Mitgliedstaaten von der formellen Eröffnung der Gespräche im März 2013 bis zum
November 2016 21 Verhandlungsrunden absolviert hat.

Hinsichtlich des aktuellen Sachstandes macht der Ausschuss jedoch darauf
aufmerksam, dass es bis zur Aufstellung einer neuen US-Administration eine
Verhandlungspause geben wird, da die Verhandlungen zu TiSA bis zum Wechsel der
US-Administration im Januar 2017 nicht abgeschlossen werden konnten. Derzeit
finden keine Gespräche statt und es ist nicht absehbar, wann und ob die
Verhandlungen wieder aufgenommen werden.

Zu TiSA allgemein merkt der Ausschuss an, dass das Ziel des Abkommens neben
einer Verbesserung des Marktzugangs im Dienstleistungssektor vor allem auch darin
bestand, Impulse für die stockende Doha-Entwicklungsagenda-Runde (Doha-Runde)
zu setzen und das plurilaterale Abkommen später möglichst in der WTO zu
multilateralisieren.

Der Abschluss des Abkommens wäre aus Sicht des Petitionsausschusses ein
wichtiger Schritt zum Ausbau der weltweiten Wirtschafts- und Handelsbeziehungen
sowie ein wichtiger Beitrag zum Abbau von Marktzugangshindernissen gewesen. Es
wäre mehr Handel, mehr Investitionen, mehr Arbeitsplätze und größeres
Wirtschaftswachstum für alle Beteiligten zu erwarten gewesen.

Zu den in der Petition genannten Kritikpunkten merkt der Ausschuss an, dass er das
mit den TiSA-Verhandlungen verbundene Risiko einer Öffnung der
Dienstleistungsmärkte in sensiblen Bereichen als sehr gering einschätzt hat. Im
Abkommen sollten die Vertragspartner Verpflichtungen bezüglich des Marktzugangs
und der Gleichbehandlung von Investoren aus Drittstaaten übernehmen. Diese
Verpflichtungen hätten ein Liberalisierungsniveau wiedergespiegelt, das in der Regel
für Deutschland deutlich unter dem tatsächlichen Grad der Offenheit der
Dienstleistungsmärkte gelegen hätte, z. B. im Bereich der
Telekommunikations-, Vertriebs- und finanziellen Dienstleistungen. Dadurch wäre
voraussichtlich keine weitergehende Liberalisierung verbunden gewesen.

Die in der Petition kritisch benannten Bereiche der Dienstleistungswirtschaft, wie
öffentliche und kommunale Daseinsvorsorge, Wasserversorgung, Gesundheit und
Bildung, waren nach Mitteilung der Bundesregierung von dieser als sensible Bereiche
eingestuft, für die keine Verpflichtungen geplant sind, die über das seit 1994
völkerrechtlich verbindliche Niveau der deutschen WTO-Verpflichtungen hinausgehen.
Für TiSA waren insofern keine „Privatisierungspflichten“ für sensible Bereiche
enthalten.

Die mit der Petition vorgetragene Befürchtung, dass im Pflege- und
Gesundheitsbereich mit erleichterten Marktzugängen durch TiSA zu rechnen sei, hat
die Bundesregierung im Rahmen von an sie gestellten Fragen deutlich
zurückgewiesen, auch speziell für den Alten- und Krankenpflegebereich..

Den Vorwurf, die Verhandlungen zu dem Abkommen wären geheim geführt worden,
sind nicht zutreffend. Sowohl der Deutsche Bundestag als auch der Bundesrat wurden
durch die Federführer regelmäßig und transparent über den Verhandlungsfortschritt
informiert. Die Bundesregierung hat in regelmäßigen Besprechungen und
Veranstaltungen alle betroffenen Ressorts, die Bundesländer, Gewerkschaften,
Wirtschaftsverbände und Nicht-Regierungsorganisationen eingebunden.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen, dass sich die Bundesregierung gegen das
Plurilaterale Dienstleistungsabkommen (TiSA) zwischen der Europäischen Union und
den mitverhandelnden Staaten ausspricht, nicht entsprochen werden konnte.

Der von den Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte
Antrag, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, den
Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben und dem
Europäischen Parlament zuzuleiten, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


08-06-2017 13:14


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