Regiune: Germania

Internationale Wirtschaftsbeziehungen - Kein Transatlantisches Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen EU und USA

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Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
68.332 68.332 in Germania

Petiția este respinsă.

68.332 68.332 in Germania

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  1. A început 2014
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

22.05.2019, 04:22

Petitionsausschuss

Pet 1-18-09-741-002191
83229 Aschau i. Chiemgau
Internationale
Wirtschaftsbeziehungen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass die Bundesrepublik Deutschland das
Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen der EU und den USA ablehnen
soll.

Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde, liegen dem Petitionsausschuss 68.332 Mitzeichnungen und
212 Diskussionsbeiträge sowie über 150 sachgleiche Eingaben mit nahezu
300 Unterschriften vor. Sie werden einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung
unterzogen. Es wird um Verständnis gebeten, dass dabei nicht auf jeden Aspekt gesondert
eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird vorgetragen, dass die Europäische Union (EU) hinter
verschlossenen Türen unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit den USA über das
Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) verhandele, obwohl der Abschluss des
Abkommens fundamentale Auswirkungen auf viele Lebens- und Politikbereiche in
Deutschland haben werde. Verhandlungsergebnisse gelangten, wenn überhaupt, nur
dürftig nach außen. TTIP drohe die Demokratie und den Rechtsstaat auszuhöhlen, da
ausländische Konzerne Staaten künftig vor nicht öffentlich tagenden Schiedsgerichten
auf hohe Schadenersatzzahlungen verklagen könnten, wenn sie Gesetze verabschiedeten,
die die Konzerngewinne schmälerten. Zudem öffne das Abkommen Privatisierungen Tür
Petitionsausschuss

und Tor, indem es den Konzernen erleichtere, auf Kosten der Allgemeinheit Profite bei
Wasserversorgung, Gesundheit und Bildung zu machen. Ferner gefährde TTIP die
Gesundheit der Bevölkerung, da bestimmte US-amerikanische Regelungen auch in der
EU legalisiert würden; so bereite das Abkommen den Weg für den Einsatz der Fracking-
Technologie, die Verbreitung von genmanipulierten Nahrungsmitteln und von
Hormonfleisch sowie den Wegfall der Kennzeichnungspflicht dieser Produkte. Die zu
Dumpingpreisen aus den USA importierten landwirtschaftlichen Produkte seien
industriell hergestellt und würden die bäuerliche Landwirtschaft in Europa schwächen,
während die Agrarindustrie noch mehr Macht erhielte. Weiterhin wird kritisiert, dass
durch TTIP die bürgerliche Freiheit untergraben werde, da durch den Vertrag noch
umfassendere Überwachung und Gängelung von Internetnutzern drohe. Exzessive
Urheberrechte würden darüber hinaus den Zugang zu Kultur, Bildung und Wissenschaft
erschweren. Das deutsche Grundgesetz und das Rechtssystem müssten vor
intransparenten Schiedsgerichten ohne Berufungsverfahren und demokratische
Kontrolle geschützt werden. Es wird die Befürchtung geäußert, dass, wenn es einmal
beschlossen sei, das Abkommen durch die Politik nicht mehr zu ändern sei, da bei jeder
Änderung alle Vertragspartner zustimmen müssten.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss holte zu dem Anliegen in der 18. Wahlperiode Stellungnahmen
der Bundesregierung und des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des
18. Deutschen Bundestages ein. Damals lagen mehrere Anträge der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Die entsprechenden
Bundestags-Drucksachen 18/1093 und 18/5094 sowie 18/1457 und 18/1964 und die
dazugehörigen Plenarprotokolle können im Internet unter www.bundestag.de abgerufen
werden.

Der Wirtschaftsausschuss führte außerdem am 16. März 2015 dazu eine öffentliche
Anhörung durch. Darüber hinaus lagen noch weitere Anträge von Bundestagsfraktionen
und Plenarprotokolle zu diesem Themenkomplex vor, die ebenfalls im Internet abrufbar
sind.
Petitionsausschuss

Der Petitionsausschuss führte am 13. Oktober 2014 eine öffentliche Beratung zu der
Petition durch. An dieser nahmen ein Petent und Vertreter des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie (BMWi) teil. Während der Beratung forderte der Petent mehr
Transparenz bei den Verhandlungen zu dem Freihandelsabkommen. Der Öffentlichkeit
hätten die zu TTIP vorliegenden Unterlagen der Verhandlungspartner zugänglich
gemacht werden müssen, dann hätte diese sich in die Verhandlungen einbringen können.
Die regulatorische Kooperation hebele zwar nicht das Recht des EU-Parlaments (EP) aus,
aber sie bewirke Strukturen, die zu Entscheidungen führten, beispielsweise für welche
Studien oder Analysen durch welche wissenschaftliche Institute zugelassen würden,
bevor der Bundestag oder die Medien informiert seien. Mit zunehmendem Einfluss
internationaler Gremien und großer Unternehmen nähmen die demokratischen Rechte
der Bürgerinnen und Bürger ab. Die Informationen, die er durch die Veröffentlichung des
Verhandlungsmandats der EU-Kommission (KOM) erhalten habe, hätten diese Bedenken
nicht ausräumen können. Hinzu kämen die Erfahrungen mit dem Nordamerikanischen
Freihandelsabkommen NAFTA. Die Pro-Argumente hier ähnelten denen für TTIP sehr.
Tatsächlich jedoch sei durch NAFTA vieles eingetreten, was auch jetzt durch TTIP
befürchtet werde, zum Beispiel der Einsatz der Fracking-Technologie in Deutschland.
Auch die Sorgen der Öffentlichkeit bezüglich der Auswirkungen des Abkommens auf die
kommunale Daseinsvorsorge seien berechtigt. Er verweise auf das Beispiel
südamerikanischer Länder, wo in Handelsabkommen mit den USA vorgesehene
Ausnahmen in der Daseinsvorsorge durch Klagen gekippt worden seien. Beim Umgang
mit Chemikalien verfügten die US-amerikanischen Bundesstaaten zudem über teilweise
sehr unterschiedliche Standards. Der Versuch der Verhandlungspartner, gegenseitige
Standards anzuerkennen, könne die Regulierungen schwieriger und intransparenter
machen. Dies liege nicht zuletzt auch am großen Einfluss von Lobbyisten auf
verschiedene Verhandlungsbereiche.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Einbeziehung der
Stellungnahmen der Bundesregierung und des Ausschusses für Wirtschaft und Energie
sowie der Auswertung der öffentlichen Beratung des Petitionsausschusses wie folgt dar:
Petitionsausschuss

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass sich die Bundesrepublik Deutschland von
Anfang an für umfassende und ambitionierte Verhandlungen über eine Transatlantische
Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den Vereinigten Staaten von
Amerika eingesetzt hat. TTIP sollte entsprechend dem am 9. Oktober 2014
veröffentlichten Verhandlungsmandat an die EU-Kommission ein gemischtes Abkommen
werden, für dessen Ratifizierung alle 28 Mitglieder zustimmen müssen. Entsprechend
war auch die Zustimmung des Bundestages notwendig. In Deutschland richten sich die
Voraussetzungen für die Ratifizierung nach den Vorgaben des Artikels 59 Absatz 2 des
Grundgesetzes (GG). Danach bedürfen Verträge, welche sich auf Gegenstände der
Bundesgesetzgebung beziehen, der Zustimmung oder Mitwirkung der gesetzgebenden
Körperschaften in der Form eines sogenannten Vertragsgesetzes.

Der Ausschuss begrüßt, dass Deutschland grundsätzlich in allen Verhandlungen über
Freihandelsabkommen die Position vertritt, dass diese nicht zu einer Absenkung von
Sozial-, Umwelt-, Lebensmittel-, Gesundheits- und Datenschutzstandards sowie der
Verbraucherrechte führen dürfen. Dieses Ziel ist auch im TTIP-Verhandlungsmandat
verankert.

Die Verhandlungen über TTIP wurden zwischen der EU und den USA geführt.
Verhandlungsführerin für die EU war die KOM. Sie verhandelte auf Basis von Leitlinien,
die die EU-Mitgliedstaaten in dem Verhandlungsmandat für die KOM vereinbart hatten.
Deutschland hat sich intensiv für eine Veröffentlichung des Verhandlungsmandats
eingesetzt, das am 9. Oktober 2014 durch den Rat und
die EU-Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen worden war. Eine deutsche Fassung des
Mandats ist auf der Homepage des BMWi verlinkt:
www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/S-T/ttip-mandat-
kommentiert,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

Die Verhandlungen über TTIP begannen im Sommer 2013. Erklärtes Ziel der KOM und
der USA war es, das Abkommen nach Möglichkeit noch unter der damaligen
Obama-Administration auszuhandeln. Das ausverhandelte Abkommen sollte
veröffentlicht werden, bevor das umfangreiche Ratifizierungsverfahren beginnen sollte.
Petitionsausschuss

Damit sollte vor dem Inkrafttreten von TTIP vollständige Transparenz für die
Öffentlichkeit hergestellt werden.

Aufgrund der starken Kritik der Öffentlichkeit im Hinblick auf die mangelnde
Transparenz der Verhandlungen hatte die KOM eine Transparenzinitiative gestartet.
Hierzu legte sie im November 2014 eine Mitteilung vor, die u. a. vorsah:

− EU-Verhandlungstexte (Textvorschläge und Positionspapiere), die die KOM den
Mitgliedstaaten und dem EP zur Verfügung stellt, werden veröffentlicht;
− alle Mitglieder des EP erhalten Zugang zu Leseräumen;
− Texte werden in niedrigere Geheimhaltungsstufen eingeordnet.

Die KOM berichtete den Mitgliedstaaten u. a. im Handelspolitischen Ausschuss des Rates
sowie dem INTA-Ausschuss des EP über den Fortgang der Verhandlungen. Zudem
übermittelte sie den Mitgliedstaaten und dem EP Verhandlungsunterlagen der EU-Seite,
so dass diese dazu Stellung nehmen konnten. Die Bundesregierung leitete dem Bundestag
die Unterlagen der KOM zu.

Die Bundesregierung unterrichtete wiederum den Bundestag gemäß ihrer
Verpflichtungen aus dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und
Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) über die
Verhandlungen.

Das BMWi richtete einen TTIP-Beirat mit hochrangigen Vertretern von Gewerkschaften,
Sozial-, Umwelt-, Verbraucherschutz- und Wirtschaftsverbänden sowie Vertretern der
Kirchen und der Kultur ein. Nach jeder Beiratssitzung veröffentlichte das BMWi eine
Pressemitteilung zu seinen Inhalten, häufig ergänzt um Gutachten oder Präsentationen zu
den besprochenen Themen.

Zudem nahmen Vertreter des BMWi auf allen Ebenen regelmäßig an Veranstaltungen von
Verbänden, Zivilgesellschaft, Universitäten, Industrie- und Handelskammern sowie
anderen Akteuren teil und trugen dort zu TTIP vor. Die Bundesregierung beantwortete
zahlreiche Bürgerfragen und hat ca. 1.000 Anfragen von Abgeordneten des
18. Deutschen Bundestags beantwortet, die öffentlich auf der Internetseite des Bundestags
zur Verfügung stehen.
Petitionsausschuss

Nach Einschätzung der Bundesregierung sind die TTIP-Verhandlungen transparenter
verlaufen als jegliche Verhandlungen über EU-Freihandelsabkommen zuvor. Es liegt in
der Natur von Verhandlungen, dass während des Verhandlungsprozesses ein gewisses
Maß an Vertraulichkeit gewährleistet sein muss. Wie oben ausgeführt, ist vollständige
Transparenz herzustellen, nachdem ein Abkommen ausverhandelt wurde und bevor es
ratifiziert wird. Eine Veröffentlichung sämtlicher mit TTIP zusammenhängenden
Dokumente während des laufenden Verhandlungsprozesses schien allerdings hingegen
weder rechtlich möglich noch zielführend. Einige der EU-Dokumente wurden als
vertraulich klassifiziert. Diese Klassifizierung der EU ist sowohl von der Bundesregierung
als auch vom Bundestag zu beachten. Die Veröffentlichung sämtlicher Dokumente hätte
die Verhandlungsposition der EU gegenüber den USA schwächen können.

Zum Stand der Verhandlungen weist der Ausschuss abschließend darauf hin, dass das
BMWi im August 2016 eine umfassende Bewertung des Verhandlungsstandes
vorgenommen hat. Für keines der 27 bis 30 Kapitel des Abkommens war bis zu diesem
Zeitpunkt eine Einigung erzielt worden, auch wenn es in einigen Bereichen
Annäherungen gab.

Die Bestandsaufnahme der EU-Handelsminister kam ebenfalls zu dem Schluss, dass die
Verhandlungen mit der Obama-Administration nicht mehr abgeschlossen werden
können. Die letzte (15.) Verhandlungsrunde fand vom 3. bis 7. Oktober 2016 in
New York (USA) statt. Technische Textarbeiten wurden noch bis Januar 2017 weiter
vorangetrieben und ein gemeinsamer Bericht zwischen der KOM und dem
Handelsbeauftragten der Vereinigten Staaten zu den bis dahin erreichten
Verhandlungsfortschritten erstellt. Das BMWi informierte dazu unter anderem unter
www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/ttip.html über den Stand der
Verhandlungen. Auch die KOM stellte umfassende Aufbereitungen zu den
Verhandlungen auf ihrer Internetseite zur Verfügung ec.europa.eu/trade/policy/
in-focus/ttip/index_de.htm.

Seit Januar 2017 allerdings ruhen die Verhandlungen. Derzeit ist offen, ob und wann die
Verhandlungen mit der neuen US-Administration weiter geführt werden können. Von
Petitionsausschuss

US-Seite wurde grundsätzlich Offenheit für eine Fortführung der Verhandlungen
signalisiert.

Die mit der Petition vorgetragene Forderung, TTIP von deutscher Seite abzulehnen, kann
der Ausschuss auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht befürworten. Gleichwohl begrüßt er das
Engagement aller Bürgerinnen und Bürger, das diese mit der Einreichung von Petitionen,
ihrer Beteiligung an Diskussionsforen und ihrer Mitzeichnung zum Ausdruck bringen.
Die breitgefächerte öffentliche Diskussion und das deutliche Bemühen aller beteiligten
deutschen und europäische Akteure um mehr Transparenz ist nach Einschätzung des
Ausschusses ein Ergebnis der öffentlichen Diskussion um TTIP sowie grundsätzlich über
Freihandelsabkommen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Der von den Fraktionen der AfD, DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen,
den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben und dem Europäischen
Parlament zuzuleiten, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


08.06.2017, 13:14


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