Internationale Wirtschaftsbeziehungen - Verbot des Verkaufs von Produkten aus Kinderarbeit u. Ä. in Deutschland sowie entsprechende Nachweisverpflichtung der Importeure

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
317 Unterstützende 317 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

317 Unterstützende 317 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

05.03.2016, 03:25

Pet 1-18-09-741-008597

Internationale Wirtschaftsbeziehungen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.02.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass in Deutschland keine Produkte verkauft werden
dürfen, die durch Kinderarbeit oder unter unwürdigen Arbeitsbedingungen hergestellt
wurden.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 317 Mitzeichnungen und 19 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die deutschen
Verbraucherinnen und Verbraucher nicht von Produkten profitieren dürften, die unter
Bedingungen hergestellt würden, die sie für sich selbst nicht akzeptieren würden. Da
Kunden jedoch nicht erkennen können, unter welchen Bedingungen ein Produkt
hergestellt worden sei, müsse bereits die Einfuhr solcher Produkte nach Deutschland
verhindert werden. Zu diesem Zweck solle der Importeur verpflichtet werden, einen
entsprechenden Nachweis zu erbringen. Diese Nachweise seien stichprobenartig zu
überprüfen. Sollten dennoch Produkte aus Kinderarbeit auf den deutschen Markt
gelangen, sei eine Haftstrafe für den Importeur eine angemessene Sanktion. Die
Verhängung einer Geldstrafe sei hingegen weniger abschreckend, da sie sich aus
dem Mehrgewinn der Unternehmer bezahlen ließe. Im Übrigen müssten geringfügig
höhere Endpreise für Waren, die dafür unter menschenwürdigen Bedingungen
hergestellt werden, hingenommen werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Nicht jede Form von Beschäftigung von Kindern ist grundsätzlich ausbeuterisch oder
verwerflich. Arbeit, die dem Alter, der körperlichen und geistigen Entwicklung und der
Bildung von Kindern entspricht, kann wichtige gesellschaftliche Werte und
grundlegende Fertigkeiten vermitteln, vorausgesetzt, dass diese Tätigkeit die Kinder
nicht von Schulbesuch, Spiel oder Ruhezeiten abhält.
In den folgenden Ausführungen wird ausschließlich ein Bezug auf die verbotene Form
von Kinderarbeit hergestellt, die sich daraus ergibt, dass das Kind in seiner Erziehung
behindert und seine Gesundheit oder körperliche, geistige, seelische, sittliche und
soziale Entwicklung geschädigt wird.
Die wichtigste Grundlage zur Bewertung von Kinderarbeit bilden zum einen die
VN-Kinderrechtskonvention und zum anderen die ILO-Konventionen 138 und 182, die
das Mindestalter und die schlimmsten Formen der Kinderarbeit definieren. Von
183 Staaten haben 161 die Konvention 138 (Mindestalter) und 174 Staaten die
Konvention 182 (schlimmste Formen der Kinderarbeit) ratifiziert.
Jedoch ist die vollständige Umsetzung dieser politischen Vereinbarungen schwierig,
da schwache politische Strukturen, Korruption, Lobbyismus und fehlende finanzielle
Mittel diesen Prozess in einigen Ländern behindern.
Die bedeutendste Ursache für Kinderarbeit ist die materielle Armut, denn die Eltern
verdienen oft so wenig, dass sie ihre Familien nicht ernähren können und die Kinder
daher zum Lebensunterhalt beitragen müssen. Kinderarbeit ist jedoch zugleich
Ursache von Armut, da den Kindern der Schulbesuch durch die Arbeit oftmals nicht
ermöglicht wird und somit der Einstieg in besser bezahlte Berufe verwehrt bleibt.
Außer Kinderarbeit sind aber auch andere soziale Themen für nachhaltige Entwicklung
sehr wichtig. Deshalb sollte sich jede Nachhaltigkeitsprüfung nicht ausschließlich mit
dem Ausschluss von Kinderarbeit beschäftigen, sondern einen umfassenderen Ansatz
haben. Ziel muss es zumindest sein, die Einhaltung der sogenannten
Kernarbeitsnormen, diese umfassen die Sozialstandards für menschenwürdige
Arbeitsbedingungen, der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu überwachen.
Darunter fallen die .Gewährleistung von Gewerkschaftsfreiheit und das Recht auf

Kollektivverhandlungen, der Schutz vor Diskriminierung und der Ausschluss von
Zwangsarbeit und Kinderarbeit.
Die Verantwortung liegt bei den Herstellern der Handys, ebenso bei den betroffenen
Staaten, den Händlern, aber auch bei den Verbrauchern, die größtenteils nur
begrenzte Kenntnis und ein begrenztes Bewusstsein über die teilweise gravierenden
sozialen und ökologischen Bedingungen im Herstellungsprozess haben.
Das Bewusstsein für die Produktionsbedingungen in Deutschland ist ein wesentlicher
Faktor, um den Druck auf die Hersteller zur Bekämpfung sozialer und ökologischer
Missstände, insbesondere von Kinderarbeit, zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund
begrüßt der Ausschuss das mit dieser Petition gezeigte Engagement.
Der Kampf gegen Kinderarbeit ist in vielen Zusammenhängen für die Bundesrepublik
Deutschland wichtig. Deutschland unterstützt das politische Ziel, Kinderarbeit weltweit
zu ächten und engagiert sich seit vielen Jahren in unterschiedlicher Weise gegen
Kinderarbeit.
Deutschland bekennt sich zu den Entwicklungszielen der Vereinten Nationen
(Millennium Development Goals — VN MDGs), die im Jahr 2000 von Vertreterinnen
und Vertretern der Vereinten Nationen, der Weltbank, des IWF und dem
Entwicklungsausschuss der OECD formuliert worden sind und strebt eine nachhaltige
Bekämpfung von Armut und Strukturdefiziten an. Fünf der acht Entwicklungsziele
können zur Reduzierung von Kinderarbeit beitragen.
Diverse Projekte zur Bekämpfung der Kinderarbeit und der Schaffung wirtschaftlicher
Alternativen für Kinder und ihre Familien, Verringerung der Armut und Bereitstellung
einer qualitativ hochwertigen Bildung wurden bereits durch die Bundesregierung
initiiert und finanziert, wie z. B. das IPEC-Programm
(International Programme an the Elimination of Child Labour) der Internationalen
Arbeitsorganisation ILO.
In 88 Ländern ist ILO-IPEC vertreten, um mittels rechtlicher Regelungen, Ausbildung
und Einsatz von Arbeitsinspektoren, Rechtsschutz, soziale Absicherung,
Öffentlichkeitsarbeit sowie Grund- und Berufsbildung für die Kinder die Regierungen
bei der Bekämpfung von Kinderarbeit zu unterstützen.
Neben regelmäßiger Teilnahme an einschlägigen Gremien der EU, der G 8
(Gruppe der 8 größten Industrienationen) und der G 20
(Gruppe der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländern) ist die Bundesregierung

am Ausbau der fachlichen Kooperationsbeziehungen neben der ILO auch mit
UNESCO und anderen Förderern beteiligt.
Deutschland setzt sich – wie oben dargestellt – im internationalen und bilateralen
Dialog für die Abschaffung von Kinderarbeit ein. Zugleich wird in der bilateralen
Entwicklungspolitik ein wichtiger Schwerpunkt auf das Thema Bildung gelegt.
Bildungsarmut ist in vielen Entwicklungsländern einer der zentralen Faktoren, die
individuelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung bremsen. Denn Bildung
ist ein Hebel für nachhaltige Entwicklung für Kinder, ihre Familien und Gesellschaften
als Ganzes. Gleichzeitig ist Bildung ein Menschenrecht — niemand darf von Bildung
ausgeschlossen sein!
Die Initiative „Bildung für alle"; deren Umsetzung von der UNESCO koordiniert wird,
umfasst sechs Bildungsziele, zu deren Erreichung sich die internationale
Staatengemeinschaft verpflichtet hat. Zwei davon sind in die — ebenfalls international
unterzeichneten — VN-MDGs eingegangen, u. a. das Ziel, bis 2015 universale
Primarbildung zu erreichen. Das adressiert alle Kinder — auch Kinder aus besonders
armen Familien oder Kinder, die arbeiten müssen. Die Bundesregierung setzt sich
deshalb weltweit für den diskriminierungsfreien, kostenlosen Zugang zu hochwertiger
Primarbildung ein.
In vielen Partnerländern fehlen jedoch die Möglichkeiten oder der politische Wille, das
Recht auf Bildung umzusetzen und die Bildungsarmut im eigenen Land nachdrücklich
zu bekämpfen. Um Bildung in den Kooperationsländern noch stärker zu fördern, hat
Deutschland seine Mittel für Bildung weltweit und insbesondere für Afrika erhöht.
Außerdem ist inklusive Bildung ein wichtiges Querschnittsthema der deutschen
Bildungsstrategie für die Förderung von Bildung in den Kooperationsländern der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit (BMZ-Bildungsstrategie 2010-2013 „Zehn
Ziele für mehr Bildung"). Inklusive Bildung bezieht alle Menschen und ihre
Lernbedürfnisse ein und spricht daher insbesondere Menschen aus benachteiligten
Gruppen an. Dazu gehören zum Beispiel Mädchen und Frauen, Menschen mit
Behinderungen, besonders arme Menschen, Kinder, die arbeiten müssen oder
Menschen, die einer religiösen, ethnischen oder sprachlichen Minderheit angehören.
Ein Beispiel für das Engagement der deutschen Bundesregierung zusammen mit der
Durchführungsorganisation GIZ ist das Projekt „Bekämpfung von Kinderhandel und
der schlimmsten Formen der Kinderarbeit" in Burkina Faso.
Das Vorhaben zeichnet sich dadurch aus, dass es sowohl Beratungsleistungen auf
der nationalen und regionalen Ebene erbringt als auch die Nähe zu den Zielgruppen

wahrt. Es arbeitet zusammen mit den Kommunen, Nichtregierungsorganisationen,
dörflichen Selbsthilfevereinigungen, traditionellen und religiösen Autoritäten,
Privatunternehmen und Angehörigen der Zielgruppen, die nach entsprechender
Qualifizierung selbst Maßnahmen durchführen können.
Die Bundesregierung unterstützt freiwillige Nachhaltigkeitsstandardsysteme, die von
unabhängiger Seite überprüft werden und die in der Zulieferkette wirken wie z. B. den
Fairen Handel, Rainforest Alliance oder den Common Code for the Coffee Community.
Die Standards; deren Einhaltung diese Systeme sicherstellen, stützen sich u. a. auf
das ILO Übereinkommen zum Verbot und zur Beseitigung der schlimmsten Formen
der Kinderarbeit.
Dabei wird insbesondere die Verbreitung von Informationen zur Rolle von sozialen
Standards und Zertifizierungssystemen gefördert, um das Wissen über
entwicklungspolitische Zusammenhänge zu stärken. So unterstützt sie z. B. den
Fairen Handel, die jährliche Fairen Woche sowie die Förderung von
themenspezifischen Internetplattformen („Aktiv gegen Kinderarbeit", „Kompass
Nachhaltigkeit"):
Die wesentliche Verantwortung für die Produktionsbedingungen in einem Land liegt
bei der Regierung des Landes. Aus diesem Grund ist der internationale Dialog und
internationales Regelwerk — wie im Rahmen der Internationalen Arbeitsorganisation
— wichtig, um das Problem der Kinderarbeit in den Griff zu bekommen.
Einfuhrbeschränkungen oder gar —verbote für Produkte aus Kinderhand sind aber
auch ansonsten nicht sinnvoll. Sie wären als nationale Maßnahme innerhalb der EU
sowie im Rahmen der Verpflichtungen der Welthandelsorganisation (WTO) nicht
zulässig.
Die Bundesregierung arbeitet aber über verschiedene Instrumente mit Unternehmen
zusammen, die sich um einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen in ihren
Lieferfirmen bemühen und unterstützt sie bei der Umsetzung dieser
"Coporate Social Responsibility" (CSR). CSR in der Produktionskette beschreibt den
Beitrag eines Unternehmens zu einer nachhaltigen Entwicklung, indem es über
gesetzliche Vorgaben hinaus soziale und ökologische Verantwortung in sein
Kerngeschäft übernimmt.
Eine wichtige Rolle spielen kritische Konsumenten: Wenn die Nachfrage nach
Produkten ohne Kinderarbeit in Deutschland und Europa vorhanden ist, besteht ein
Zwang in den Herstellungsländern die Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Nach den vorangegangenen Ausführungen sieht der Petitionsausschuss keine
Möglichkeit, das Anliegen, ein deutschlandweites Verkaufsverbot für Produkte, die
durch Kinderarbeit oder unter unwürdigen Arbeitsbedingungen hergestellt wurden, aus
den dargelegten Gründen zu unterstützen; er empfiehlt deshalb, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Der von den Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte
Antrag, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, ist
mehrheitlich abgelehnt worden.Begründung (pdf)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern