Regiune: Germania

Internet - Beibehaltung der bisherigen Netzneutralität im Internet

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
1.169 1.169 in Germania

Petiția a fost inchisa

1.169 1.169 in Germania

Petiția a fost inchisa

  1. A început 2014
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

18.11.2015, 16:09

Pet 1-18-09-2263-002148

Internet
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.02.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – als
Material zu überweisen,
b) dem Europäischen Parlament zuzuleiten. Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Netzneutralität im Internet erhalten
bleibt.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 1.169 Mitzeichnungen und
24 Diskussionsbeiträgen sowie weitere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die
wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung
unterzogen werden. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf
alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die auf
EU-Ebene beabsichtigte Änderung der Netzneutralität dem Wunsch der Mehrheit der
Bevölkerung, das Internet möglichst frei nutzen zu können, widerspreche. Die
Entscheidung werde Auswirkungen auf die gesamte Zukunft des Internets haben.
Falls das EU-Parlament die Netzneutralität, also die Gleichbehandlung aller
Datenpakete im Internet, kippen sollte, könnten Unternehmen in Zukunft
Datenpakete eigener Angebote bevorzugt behandeln und Webdienste blockieren,
weil die dadurch anfallenden Datenmengen zu groß seien. Dies berge die Gefahr,
dass das Internet zu einer digitalen „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ werde, was nicht im
Sinne der Mehrheit der Bevölkerung sei.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Zudem hat er gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Stellungnahme des
Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages
eingeholt, dem der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD „Moderne
Netze für ein modernes Land - Schnelles Internet für alle“ (Drucksache 18/1973) zur
Beratung vorlag.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der
seitens der Bundesregierung sowie des zuständigen Fachausschusses angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage stellt der Petitionsausschuss
zunächst fest, dass unter dem Begriff Netzneutralität die ungehinderte,
diskriminierungsfreie Übermittlung aller Datenpakete zu verstehen ist, unabhängig
davon, woher die Daten stammen, wer sie empfangen soll und welche Inhalte sie
haben. Die mit der Eingabe vorgetragene Thematik war zudem bereits in der
vergangenen Legislaturperiode Gegenstand zahlreicher Anträge, Fragen und
Initiativen in den verschiedenen Gremien des Deutschen Bundestages und wurde
dort intensiv diskutiert (vgl. hierzu u. a. Drucksachen 17/3688, 17/4843, 17/5367,
17/13375, 17/13466, 17/13579, 17/13886, 17/13892, 17/14661, 17/14813 sowie
Plenarprotokolle 17/94, 17/136, 17/171, 17/240, 17/246, 17/250).
Der 18. Deutsche Bundestag hat in seiner 57. Sitzung am 9. Oktober 2014 den o. g.
Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 18/1973 angenommen, der sich u. a.
auch für eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität auf europäischer Ebene
ausspricht.
Nach Auffassung des Petitionsausschusses ist das freie Internet unverzichtbar für
die moderne Informationsgesellschaft und von großer gesellschafts- sowie
wirtschaftspolitischer Bedeutung. Daher befürwortet der Ausschuss wirksame
Regelungen zur Bewahrung und Sicherstellung eines freien und offenen Internets.
Wettbewerb und Transparenz vermögen den besten Schutz für eine
diskriminierungsfreie und neutrale Datenübermittlung zu bieten. Einschränkungen
des sogenannten Best-Effort-Prinzips, also der Gleichbehandlung aller Daten im
offenen Internet, lehnt der Ausschuss ab.
In diesem Zusammenhang macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass
der Bundesgesetzgeber mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im

Jahr 2012 (BGBl. I, S. 958) bereits Instrumente zum Schutz der Netzneutralität zur
Verfügung gestellt hat. Insbesondere wurde die Bundesregierung in § 41a TKG
ermächtigt, mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates im Rahmen
einer Rechtsverordnung grundsätzliche Anforderungen zu definieren, um
ungerechtfertigte Behinderungen oder Verlangsamungen entgegenzuwirken sowie
eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung und den diskriminierungsfreien Zugang
zu Inhalten beziehungsweise Anwendungen sicherzustellen. Damit soll eine
willkürliche Verschlechterung von Diensten und eine ungerechtfertigte Behinderung
oder Verlangsamung des Datenverkehrs in den Netzen verhindert werden.
Im Rahmen der Verordnungsermächtigung des § 41a TKG hatte das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 17. Juni 2013 den Entwurf
einer Verordnung zu Gewährleistung der Netzneutralität (Netzneutralitätsverordnung)
vorgelegt, der im August 2013 überarbeitet wurde. In diesem Zusammenhang weist
der Ausschuss jedoch darauf hin, dass die Europäische Kommission am
11. September 2013 den Vorschlag für eine Verordnung über Maßnahmen zum
europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur
Verwirklichung des vernetzten Kontinents (Digital Single Market (DSM)-Verordnung,
COM(2013) 627 final) vorgelegt hat, der u. a. ebenfalls Regelungen zur
Netzneutralität enthält. Wie im Entwurf des BMWi geht es dort um die Verpflichtung
für Anbieter, den Endnutzern eine ungehinderte Verbindung zu allen Inhalten,
Anwendungen oder Diensten zu ermöglichen, um die Regulierung des Einsatzes von
Verkehrsmanagementmaßnahmen seitens der Betreiber im Hinblick auf den
allgemeinen Internetzugang und um die Klärung des Rechtsrahmens für
Spezialdienste mit höherer Qualität. Die Beratungen hierzu dauern derzeit noch an.
Daher wurde eine nationale Regelung ausgesetzt, um die Diskussions- und
Prüfungsergebnisse auf europäischer Ebene abzuwarten. Im Hinblick auf die
europäischen Vorschläge zur Einführung von Netzneutralitätsregelungen ist es
vorerst nicht sinnvoll, eine nationale Verordnung weiter voranzutreiben. Die
Bundesregierung könnte eine solche Netzneutralitätsverordnung auch erst nach
Ablauf eines Notifizierungsverfahrens, das in diesem Fall eine Stillhaltefrist von
einem Jahr verlangt, verabschieden.
Im Ergebnis seiner parlamentarischen Prüfung begrüßt der Petitionsausschuss, dass
sich die Bundesregierung ausdrücklich für die Gewährleistung der Netzneutralität
einsetzt. Der Erhalt des offenen und freien Internets, die Sicherung von Teilhabe,
Meinungsvielfalt, Innovation und fairer Wettbewerb sind zentrale Ziele der Digitalen

Agenda. Der diskriminierungsfreie Transport aller Datenpakete im Internet ist die
Grundlage dafür. Dabei ist insbesondere auch sicherzustellen, dass Provider ihre
eigenen inhaltlichen Angebote und Partnerangebote nicht durch höhere
Datenvolumina oder schnellere Übertragungsgeschwindigkeit im Wettbewerb
bevorzugen. Die Bundesregierung spricht sich für die verbindliche Verankerung der
Gewährleistung von Netzneutralität als eines der Regulierungsziele im
Telekommunikationsgesetz aus und hat angekündigt, sich auch auf europäischer
Ebene für gesetzliche Regelungen zur Netzneutralität einzusetzen.
Aufgrund des gesellschaftspolitischen Stellenwerts des Internets befürwortet der
Ausschuss die Schaffung eines Rechtsrahmens, der alle Internetzugangsanbieter
gleichermaßen erfasst, um einen diskriminierungsfreien, transparenten und offenen
Zugang zum Internet sicherzustellen.
Im Hinblick auf die noch andauernden Beratungen auf europäischer Ebene empfiehlt
der Petitionsausschuss daher, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur – als Material zu überweisen sowie dem
Europäischen Parlament zuzuleiten.
Der von den Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte
Antrag, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, den
Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben und dem
Europäischen Parlament zuzuleiten, ist mehrheitlich abgelehnt worden.Begründung (pdf)


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