Regiune: Germania

Internet - Deutsche Infrastruktur auf Basis quelloffener Software

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
125 125 in Germania

Petiția este respinsă.

125 125 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2013
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

18.11.2015, 16:08

Pet 1-17-06-2263-053886

Internet
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.03.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass eine deutsche Infrastruktur für
Cloud-Computing, soziale Netzwerke, Betriebssysteme und Kommunikation auf
Basis quelloffener Software frei von jeglichem staatlichen Zugriff geschaffen wird.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass das deutsche
Datenschutzrecht Wirtschaftsspionage nicht verhindern könne, da die am häufigsten
genutzten Anbieter sozialer Netzwerke, Betriebssysteme, Cloud-Speicher oder
Kommunikationswege ausländische Privatunternehmen seien. Auf Basis bereits
vorhandener quelloffener Systeme könne eine ganzheitliche Infrastruktur aufgebaut
werden. Grundlage hierfür müsse eine für jedermann offengelegte und von Dritten
zertifizierte Verschlüsselungstechnik sein, so dass staatliche Behörden keinen Zugriff
auf die Daten erhielten. Insbesondere dürfe der Staat nur die grundlegende
Infrastruktur und ausreichend Schnittstellen zur Verfügung stellen, während private
Unternehmen Software und Hardware entwickeln und verkaufen könnten, die auf
diese Schnittstellen zugreife. Der Quellcode und die Verschlüsselungsalgorithmen
müssten offenbart und die Daten anonym behandelt werden. Dabei dürfe der
Datenverkehr jedoch nicht von den Software-Anbietern geführt werden. Durch die
Trennung von Software- und Hardware-Anbietern von den Anbietern der Infrastruktur
könne die Datenschutzüberwachung an zentraler Stelle erfolgen, wobei ein
staatliches Monopol durch Zwischenschaltung von Providern zu verhindern sei.
Konsequenz dieses Anliegens sei, dass jedem Bundesbürger ein gewisser
Speicherplatz zur Verfügung stünde, zu dem die Daten verschlüsselt übertragen und
gespeichert werden könnten. Außerdem könne der amerikanisch dominierten

IT-Wirtschaft eine Konkurrenz mit europäischen Datenschutzgrundlagen
entgegengesetzt werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 125 Mitzeichnungen und 26 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Zunächst weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass der Themenbereich
Gegenstand einiger parlamentarischer Fragen war. Verwiesen wird insbesondere auf
die Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 17/12651)
sowie auf die Frage eines Abgeordneten (Plenarprotokoll 17/216,
Anlage 30, mündliche Frage 38). Die angegebenen Dokumente können unter
www.bundestag.de aufgerufen und eingesehen werden.
Nach dem Dafürhalten des Petitionsausschusses ist der Stärkung des Vertrauens in
die Nutzung der Informationstechnik durch Bürgerinnen und Bürger, durch die
Wirtschaft und durch den Staat eine hohe Bedeutung beizumessen. Der Ausschuss
stellt fest, dass die Bundesregierung aus diesem Grunde das Ziel verfolgt, gute
Rahmenbedingungen für die bestehenden und künftigen digitalen Infrastrukturen zu
schaffen. Daher bringt sie sich engagiert in die Reform des Datenschutzes auf
europäischer Ebene ein und unterstützt die Bürgerinnen und Bürger beim
selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Handeln im Internet. Hierzu gehören
Informationsportale wie das „Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik für
Bürger“ (www.bsi-fuer-buerger.de) oder der unter der Schirmherrschaft des
Bundesministers des Innern stehende Verein „Deutschland sicher im Netz e.V.“
ebenso wie die eID-Funktion des neuen Personalausweises, De-Mail und Angebote
des E-Governments.
Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam, dass Cloud Computing vielfältige
Chancen für die deutsche Wirtschaft bietet, aber auch zu neuen Herausforderungen
führt. Dazu gehören Fragen der Sicherheit und des Schutzes von

Betriebsgeheimnissen, der Rechtskonformität, der Interoperabilität und
Datenportabilität sowie der Wirtschaftlichkeit.
Ferner weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie im November 2013 das Pilotprojekt
„Datenschutz-Zertifizierung von Cloud-Diensten“ gestartet hat. Ziel des Vorhabens ist
es, geeignete Zertifizierungsverfahren für Cloud-Dienste zu entwickeln, um ein hohes
Datenschutzniveau für die Nutzer der Dienste sicherzustellen. Denn für einzelne
Nutzer ist es nahezu unmöglich, die Rechtskonformität der Datenverarbeitung sowie
die technischen und organisatorischen Vorkehrungen des Cloud-Anbieters
eigenständig zu überprüfen. Das mit Hilfe des Pilotvorhabens entwickelte
Datenschutz-Zertifizierungsverfahren soll künftig von unabhängigen
Zertifizierungsstellen für alle Cloud-Anbieter zur Verfügung stehen. Das
Pilotvorhaben wird vom Kompetenzzentrum des Technologieprogramms „Trusted
Cloud“ durchgeführt, dessen Ziel die Entwicklung und Erprobung innovativer,
sicherer und rechtskonformer Cloud-Computing-Lösungen ist.
Weiterhin hebt der Ausschuss hervor, dass sich die Bundesregierung im Rahmen der
Diskussion über die EU-Datenschutz-Grundverordnung dafür einsetzt, dass
angemessene Regelungen zum Cloud-Computing geschaffen und dass die Belange
von Urhebern und Inhabern verwandter Schutzrechte sowie der Nutzer im Kontext
von Cloud-Computing berücksichtigt werden.
Zudem begrüßt der Petitionsausschuss ausdrücklich, dass die Bundesregierung am
17. Dezember 2014 zur Umsetzung der Digitalen Agenda den Entwurf eines
Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-
Sicherheitsgesetz) vorgelegt hat.
Um Freiheit und Sicherheit im Internet zu schützen, beabsichtigt die
Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine europäische Cybersicherheitsstrategie
einzusetzen, Maßnahmen zur Rückgewinnung der technologischen Souveränität zu
ergreifen, die Entwicklung vertrauenswürdiger IT- und Netz-Infrastruktur sowie die
Entwicklung sicherer Soft- und Hardware und sicherer Cloud-Technologie zu
unterstützen. Darüber hinaus strebt die Bundesregierung einen sicheren
Rechtsrahmen und eine Zertifizierung für Cloud-Infrastrukturen und andere
sicherheitsrelevante Systeme und Dienste an. Zur Wahrung der technologischen
Souveränität soll der Einsatz national entwickelter IT-Sicherheitstechnologien bei den
Bürgerinnen und Bürgern gefördert werden.

Abschließend stellt der Petitionsausschuss fest, dass bereits heute eine Reihe von
Diensteanbietern quelloffener Software und freier Verschlüsselungstechnologien
existieren, die ein nach deutschem Recht datenschutzkonformes und sicheres
Handeln im Netz ermöglichen. Der Ausschuss weist darauf hin, dass der Aufbau
einer umfassenden Basisinfrastruktur für Internetdienste durch staatliche Stellen zu
Wettbewerbsverzerrungen im Bereich des Cloud-Computing führen und zumindest
im deutschen Cloud-Markt die Wahlfreiheit der Kunden beschränken könnte.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
nicht entsprochen werden konnte.
Der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition
der Bundesregierung - dem Bundesministerium des Innern und dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - als Material zu überweisen, ist
mehrheitlich abgelehnt worden.Begründung (pdf)


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