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Internet - Drosselung bei mobilen Internettarifen

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  1. Sākās 2013
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

18.11.2015 16:07

Pet 1-17-09-2263-048253

Internet
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.03.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – als Material
zu überweisen,
b) dem Europäischen Parlament zuzuleiten. Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Drosselung der
Übertragungsgeschwindigkeit bei mobilen Internettarifen nicht unter einem bestimmten
Standard im UMTS- bzw. LTE-Netz liegen dürfe.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 662 Mitzeichnungen und
53 Diskussionsbeiträgen sowie mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die
wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung
unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der
vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, die mobilen
Internettarife würden alle nach einem bestimmten Inklusivvolumen in ihrer
Geschwindigkeit gedrosselt. Einige Anbieter würden die Geschwindigkeit der
Datenübertragung ab Erreichen eines bestimmten Datenvolumens auf bis zu 32 kbit/s
drosseln. Eine sinnvolle Nutzung des mobilen Internets sei mit dieser Geschwindigkeit
in der heutigen Zeit jedoch nicht mehr möglich. Für viele Bürger sei der mobile Zugang
zum Internet die einzige Alternative, wenn sie in einem Bereich ohne
Breitbandanschluss lebten. Die Drosselung sorge dafür, dass viele Dienste entfielen,
was auch die Netzneutralität verletze. Zudem könnten viele Bürger kaum noch von zu
Hause arbeiten. Vor diesem Hintergrund dürfe die Drosselung der
Übertragungsgeschwindigkeit bei mobilen Internettarifen nicht unter 128 kbit/s im UMTS

(Universal Mobile Telecommunications System)- bzw. LTE (Long Term Evolution)-Netz
liegen. Ferner sollte eine Drosselung im GPRS (allgemein paketorientierter Funkdienst)-
/EDGE (Technik zur Erhöhung der Datenübertragungsraten im Funknetz)-Netz
ausgeschlossen werden. Teilweise wird darüber hinaus gefordert, dass Internettarife mit
Drosselung eine Mindestgeschwindigkeit von 2 Mbit/s aufweisen müssten, um dem
Breitbandminimum zu entsprechen und den Breitbandausbauplänen der
Bundesregierung Rechnung zu tragen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu
der Eingabe darzulegen. Zudem hat er gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Stellungnahme des Ausschusses
für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages eingeholt, dem der
Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD „Moderne Netze für ein modernes
Land - Schnelles Internet für alle“ (Drucksache 18/1973) zur Beratung vorlag.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens
der Bundesregierung sowie des zuständigen Fachausschusses angeführten Aspekte
wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss misst der flächendeckenden Breitbandversorgung sowohl aus
gesamt- und regionalwirtschaftlicher als auch aus gesellschaftspolitischer Sicht eine
hohe Bedeutung bei. Der allgemeine „Zugang zu schnellem Internet“ stellt nach
Auffassung des Ausschusses eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftliches
Wachstum und steigenden Wohlstand dar. Zudem ermöglicht die Breitbandtechnologie
die Teilhabe der Bürger an der modernen Informations- und Wissensgesellschaft.
Der Petitionsausschuss begrüßt ausdrücklich die Absicht der Bundesregierung, die
Breitbandstrategie weiterzuentwickeln und die digitale Spaltung zwischen den urbanen
Ballungszentren und ländlichen Räumen zu überwinden.
Ziel der Bundesregierung ist es, bis zum Jahr 2018 eine flächendeckende
Grundversorgung mit mindestens 50 Mbit/s verfügbar zu haben.
Um hochleistungsfähige Breitbandnetze auszubauen, bedarf es vor allem wettbewerbs-
und investitionsfreundlicher Rahmenbedingungen im EU-Telekommunikationsrecht und
im Telekommunikationsgesetz, der verstärkten Kooperation von Unternehmen,
besserer Fördermöglichkeiten sowie einer guten Abstimmung zwischen Bund, Ländern
und Kommunen.

In diesem Zusammenhang hebt der Ausschuss hervor, dass die Bundesregierung beim
Ausbau des schnellen Internets Technologieoffenheit sicherstellen möchte. Dazu gehört
auch eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Funkfrequenzen für drahtlose
Kommunikationsnetzwerke in allen Teilen Deutschlands. Die durch den Einsatz von
DVB-T2 künftig frei werdenden Frequenzen sollen im Einvernehmen mit den
Bundesländern vorrangig für die Breitbandversorgung im ländlichen Raum bereitgestellt
werden.
Ergänzend macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass der LTE-Ausbau in Stadt
und Land auf Basis unterschiedlicher Frequenzen stattfindet. Die Bundesregierung
achtet darauf, dass die mit der Nutzung der Frequenzen verbundenen
Versorgungsauflagen beachtet werden. Demnach müssen beispielsweise mit 800 MHz-
Frequenzen bis zum Jahr 2016 insgesamt mindestens 50 Prozent der Haushalte mit
LTE versorgt werden. Unabhängig hiervon haben alle Netzbetreiber angekündigt, in den
kommenden Jahren mit hohem finanziellem Aufwand in den Ausbau ihrer Netze zu
investieren. Ziel ist dabei eine möglichst rasche bundesweite Verfügbarkeit von LTE
sowie die Steigerung der verfügbaren Kapazitäten in bereits versorgten Gebieten.
Hinsichtlich weiterer Einzelheiten zur Breitbandstrategie verweist der Ausschuss u. a.
auf die Drucksachen 17/11999, 17/13354, 17/13680, 18/950 und 18/1666, die im
Internet unter www.bundestag.de eingesehen werden können, sowie ferner auf das
Breitbandportal der Bundesregierung (www.zukunft-breitband.de).
Der 18. Deutsche Bundestag hat in seiner 57. Sitzung am 9. Oktober 2014 den o. g.
Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 18/1973 angenommen, mit dem die
Bundesregierung u. a. aufgefordert wird, den Breitbandausbau konsequent
voranzutreiben und die Breitbandstrategie des Bundes umfassend weiterzuentwickeln.
In dem Antrag wird ferner ausgeführt, dass insbesondere der weiterentwickelte
Mobilfunkstandard LTE Advanced die Möglichkeit bietet, unterversorgte Gebiete
kostengünstiger und vor allem schneller mit höheren Geschwindigkeiten zu versorgen,
als dies durch Kabel-, Glasfaser- oder DSL-Anbindung möglich ist. Diese
Mobilfunktechnologie sollte deshalb in Teilbereichen für die Erreichung der
Breitbandziele bis 2018 verstärkt genutzt werden.
Weiterhin stellt der Ausschuss fest, dass die Petition im Kontext der aktuellen
Diskussion zur Netzneutralität zu betrachten ist. In diesem Zusammenhang weist der
Ausschuss darauf hin, dass die Europäische Kommission am 11. September 2013 den
Vorschlag für eine Verordnung über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der
elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents

(Digital Single Market (DSM)-Verordnung, COM(2013) 627 final) vorgelegt hat, der u. a.
ebenfalls Regelungen zur Netzneutralität enthält. Wie in dem am 17. Juni 2013 vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgelegten und im August 2013
überarbeiteten Entwurf einer Verordnung zu Gewährleistung der Netzneutralität
(Netzneutralitätsverordnung) geht es dort um die Verpflichtung für Anbieter, den
Endnutzern eine ungehinderte Verbindung zu allen Inhalten, Anwendungen oder
Diensten zu ermöglichen, um die Regulierung des Einsatzes von
Verkehrsmanagementmaßnahmen seitens der Betreiber im Hinblick auf den
allgemeinen Internetzugang und um die Klärung des Rechtsrahmens für Spezialdienste
mit höherer Qualität. Der Ausschuss hebt hervor, dass die Überlegungen dabei nicht
zwischen mobilen und Festnetz-Zugängen unterscheiden. Die Beratungen hierzu
dauern derzeit noch an. Daher wurde eine nationale Regelung ausgesetzt, um die
Diskussions- und Prüfungsergebnisse auf europäischer Ebene abzuwarten.
Ferner macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass der 18. Deutsche Bundestag
am 13. Februar 2014 den ständigen Ausschuss Digitale Agenda eingesetzt hat, in
dem die verschiedenen Aspekte der Digitalisierung und Vernetzung fachübergreifend
diskutiert und entscheidende Weichen für den digitalen Wandel gestellt werden sollen
(vgl. Plenarprotokoll 18/14).
Der Ausschuss merkt an, dass das BMWi im Zusammenhang mit der Diskussion in
der 5. Sitzung des Ausschusses Digitale Agenda die Bundesnetzagentur für
Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) zu
bisher festgestellten Diskriminierungen bei der Erbringung von Diensten vor dem
Hintergrund der aktuellen Diskussion zur Netzneutralität um Stellungnahme gebeten
hatte. In ihrer Antwort teilte die Bundesnetzagentur u. a. mit, dass sie einige
Beschwerden von Endnutzern erhalten habe, die eine Diskriminierung von stationären
LTE-Anschlüssen im Vergleich zu festnetzbasierten Anschlüssen beanstandet hätten.
Kritisiert worden seien die Drosselung auf 384 kbit/s nach Überschreiten des
lnklusivvolumens sowie zu geringe Inklusivvolumina. Die BNetzA habe gegenüber den
Endnutzern darauf verwiesen, dass es derzeit keine rechtliche Handhabe gebe, die
Unternehmen zu zwingen, etwa die Drosselungsgeschwindigkeit anzuheben.
Der Petitionsausschuss betont, dass das BMWi in einem Schreiben vom 16. Mai 2014
an den Ausschuss Digitale Agenda herausgestellt hat, dass bei der Entscheidung über
etwaige Maßnahmen oder Modifizierungen des geltenden Rechtsrahmens die weitere
Entwicklung der Diskussion zur Netzneutralität auch auf europäischer Ebene
einbezogen werden müsse (vgl. Ausschussdrucksache 18(24)15).

Im Ergebnis seiner parlamentarischen Prüfung begrüßt der Petitionsausschuss, dass
sich die Bundesregierung ausdrücklich für die Gewährleistung der Netzneutralität
einsetzt. Der Erhalt des offenen und freien Internets, die Sicherung von Teilhabe,
Meinungsvielfalt, Innovation und fairer Wettbewerb sind zentrale Ziele der Digitalen
Agenda. Der diskriminierungsfreie Transport aller Datenpakete im Internet ist die
Grundlage dafür. Dabei ist insbesondere auch sicherzustellen, dass Provider ihre
eigenen inhaltlichen Angebote und Partnerangebote nicht durch höhere
Datenvolumina oder schnellere Übertragungsgeschwindigkeit im Wettbewerb
bevorzugen. Die Bundesregierung spricht sich für die verbindliche Verankerung der
Gewährleistung von Netzneutralität als eines der Regulierungsziele im
Telekommunikationsgesetz aus und hat angekündigt, sich auch auf europäischer
Ebene für gesetzliche Regelungen zur Netzneutralität einzusetzen.
Aufgrund des gesellschaftspolitischen Stellenwerts des Internets befürwortet der
Ausschuss die Schaffung eines Rechtsrahmens, der alle Internetzugangsanbieter
gleichermaßen erfasst, um einen diskriminierungsfreien, transparenten und offenen
Zugang zum Internet sicherzustellen.
Im Hinblick auf die noch andauernden Beratungen auf europäischer Ebene empfiehlt
der Petitionsausschuss daher, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und dem BMWi – als Material
zu überweisen sowie dem Europäischen Parlament zuzuleiten.Begründung (pdf)


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