Região: Alemanha

Internet - Generelles Verbot von Tracking im Internet

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
414 Apoiador 414 em Alemanha

A petição foi terminada.

414 Apoiador 414 em Alemanha

A petição foi terminada.

  1. Iniciado 2015
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

05/03/2016 03:24

Pet 1-18-09-2263-019635

Internet
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie – als Material zu überweisen. Begründung

Mit der Petition wird ein generelles „Tracking“-Verbot gefordert.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 414 Mitzeichnungen und
39 Diskussionsbeiträgen sowie mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor,
die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen
Prüfung unterzogen werden. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass
nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass „Tracking“ im
Zeitalter von Big Data ein unregulierbares Risiko für jeden Verbraucher darstelle. Im
Internet werde in der Regel ohne die Kenntnis der Verbraucher jeder Aufruf einer
Website an Drittunternehmen übertragen und oftmals heimlich beobachtet, woher
Nutzer kommen und wie sie sich verhalten. Die Diensteanbieter würden Daten
speichern und verwenden und sich dem Rechtssystem entziehen. Die daraus
erwachsenden Risiken seien vielfältig. Die bislang angeratenen Maßnahmen zum
Schutz der Privatsphäre, wie z. B. die Anonymisierung von IP-Adressen, seien
unzureichend. Das mit der Petition begehrte generelle Verbot von „Tracking“ wäre
ein großer Gewinn im Hinblick auf Rechtssicherheit und Verbraucherschutz für alle
Beteiligten. Für Online-Unternehmen wäre ein „Tracking“-Verbot neutral, denn es
gälte für alle gleichermaßen. Die Werbeindustrie würde zwar Nachteile beklagen,
doch gleichzeitig dürften transparente Kundenanalysen (z. B. Marktanalysen und
Eye-Tracking) einen Zuwachs erleben.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss begrüßt zunächst das mit der Petition zum Ausdruck
gebrachte Engagement im Hinblick auf eine Verbesserung des Verbraucher- und
Datenschutzes im Internet. Auch aus Sicht des Ausschusses stellt die
Gewährleistung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung gemäß
Artikel 2 Abs. 1 i. V. m. Artikel 1 Grundgesetz ein sehr wichtiges Anliegen dar. Den
Belangen von Datenschutz und Datensicherheit ist auch im digitalen Zeitalter
umfassend Rechnung zu tragen.
Weiterhin stellt der Ausschuss fest, dass Unternehmen im Internet mit Hilfe von
Cookies und anderen Verfolgungstechniken in die Privatsphäre der Nutzer
eingreifen.
„Tracking“ ermöglicht eine umfassende Profilbildung und stellt eine erhebliche Gefahr
für die Privatsphäre, das Persönlichkeitsrecht und das Grundrecht auf informelle
Selbstbestimmung dar. Auf der anderen Seite dienen z. B. Cookies auch bestimmten
Funktionalitäten (z. B. der „Warenkorb“) sowie der Benutzerfreundlichkeit. Derzeitig
können sich Verbraucher nur ansatzweise gegen „Tracking“ mit restriktiven
Einstellungen des verwendeten Browsers zum Datenschutz und der Installation von
einschlägigen Add-ons schützen.
Der Ausschuss macht jedoch darauf aufmerksam, dass ein generelles Verbot von
„Tracking“ auf unterschiedlichen Ebenen nach Einschätzung der Bundesregierung
nur mit sehr hohem Aufwand umsetzbar wäre. Für die technische Ebene wird
beispielsweise davon ausgegangen, dass sämtliche Browser-Hersteller
entsprechende Anpassungen vornehmen müssten und dies als nicht umsetzbar
erscheint, da die kommerziellen Browser im Ausland hergestellt werden und die
Entwickler der Open Source-Browser nur schwer adressierbar sind und sich zudem
auch zu großen Teilen im Ausland befinden. Zudem müssten sämtliche Anbieter
serverseitig Anpassungen vornehmen, wobei dies nicht oder nur partiell für den
deutschen Rechtsraum umsetzbar erscheint, da hiervon insbesondere auch
ausländische Anbieter betroffen wären.
Ferner weist der Ausschuss darauf hin, dass aus Verbrauchersicht entscheidend ist,
dass die Datensouveränität und das Selbstbestimmungsrecht der Internet-Nutzer

gewahrt bleiben. Dazu ist eine umfassende und verständliche Information der
Internet-Nutzer über die eingesetzten Techniken und ihre Folgen erforderlich, d. h.
welche Daten von wem erhoben und an wen diese übertragen werden.
In diesem Zusammenhang hebt der Ausschuss hervor, dass die Bundesregierung
derzeit prüft, wie die Rechtsposition der Verbraucher in Bezug auf
„Tracking“-Techniken gestärkt und die Wahlfreiheit der Verbraucher sichergestellt
werden kann.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss im Ergebnis, die Petition
der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – als
Material zu überweisen, damit sie in die laufende Prüfung der Problematik
einbezogen wird.Begründung (pdf)


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