Region: Tyskland

Internet - Kostenlose Internetverbindung in ganz Deutschland

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
86 Støttende 86 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

86 Støttende 86 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2016
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

11.09.2017 13.02

Pet 1-18-12-2263-034165

Internet


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass in ganz Deutschland eine kostenlose
Internetverbindung besteht.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass das Internet die
wichtigste Infrastruktur für eine Informationsgesellschaft sei. Das Internet sei für die
deutsche Wirtschaft ebenso wichtig wie Autobahnen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 86 Mitzeichnungen und 29 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass Information, Meinungsbildung und
Meinungsäußerung, politische, soziale, kulturelle und ökonomische Teilhabe im
21. Jahrhundert ohne Internet nicht mehr vorstellbar sind. Der Ausschuss misst dem
allgemeinen „Zugang zu schnellem Internet“ sowohl aus gesamt- und
regionalwirtschaftlicher als auch aus gesellschaftspolitischer Sicht in der modernen
Informations- und Wissensgesellschaft eine hohe Bedeutung bei.

Die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen und der
Aufbau von Netzen der nächsten Generation stellen wichtige Voraussetzungen für
wirtschaftliches Wachstum und steigenden Wohlstand dar.
Der Petitionsausschuss begrüßt daher ausdrücklich die Absicht der Bundesregierung,
die Breitbandstrategie weiterzuentwickeln und die digitale Spaltung zwischen den
urbanen Ballungszentren und ländlichen Räumen zu überwinden.
Die Bundesregierung hat in der Digitalen Agenda für Deutschland das Ziel einer
flächendeckenden Verfügbarkeit breitbandiger Netze mit einer Geschwindigkeit von
mindestens 50 Mbit/s bis zum Jahr 2018 definiert.
Um hochleistungsfähige Breitbandnetze auszubauen, bedarf es vor allem
wettbewerbs- und investitionsfreundlicher Rahmenbedingungen im
EU-Telekommunikationsrecht und im Telekommunikationsgesetz, der verstärkten
Kooperation von Unternehmen, besserer Fördermöglichkeiten sowie einer guten
Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Hinsichtlich weiterer
Einzelheiten zur Breitbandstrategie verweist der Ausschuss u. a. auf die Drucksachen
17/11999, 17/13354, 17/13680, 18/950, 18/1666 und 18/1973, die im Internet unter
www.bundestag.de eingesehen werden können.
Der Ausbau der Breitbandnetze liegt dabei vorwiegend in der Hand
privatwirtschaftlicher Unternehmen. Zur Koordination der gemeinschaftlichen
Anstrengungen in diesem Bereich kommen Vertreter dieser Unternehmen im Rahmen
der Netzallianz regelmäßig zusammen, um über Fortschritte zu sprechen und
aufgetretene Probleme zu lösen.
Die Öffnung und gleichzeitige Regulierung des Telekommunikationsmarktes hat in
Deutschland in den vergangenen drei Jahrzehnten zu intensivem Wettbewerb und
damit zu vielfältigen Angeboten und niedrigen Preisen geführt.
Wo ein privatwirtschaftlicher Ausbau nicht erfolgt, unterstützt der Bund den Ausbau
leistungsfähiger Breitbandbandnetze durch ein Breitbandförderprogramm, für das der
Bund ein Gesamtvolumen von insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung stellt.
Die Antragstellung hat durch die verantwortlichen Stellen vor Ort zu erfolgen. Das
Breitbandbüro des Bundes kann einen Überblick vermitteln über die konkreten
Handlungsmöglichkeiten vor Ort.

Nähere Informationen zum Förderprogramm können der Internetseite
www.bmvi.de/breitbandfoerderung sowie dem Breitbandportal der Bundesregierung
(www.zukunft-breitband.de) entnommen werden.
Weiterhin macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass die rechtlichen Grundlagen
für die Grundversorgung mit Teilnehmeranschlüssen und weiteren
Universaldienstleistungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) niedergelegt sind.
§§ 78 ff. TKG enthalten Regelungen für ein „Mindestangebot an Diensten für die
Öffentlichkeit, für die eine bestimmte Qualität festgelegt ist und zu denen alle
Endnutzer unabhängig von ihrem Wohn- oder Geschäftsort zu einem erschwinglichen
Preis Zugang haben müssen…“.
Als Universaldienstleistung wird in § 78 Absatz 2 Nr. 1 TKG u. a. bestimmt: „der
Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz an einem festen Standort, der
Gespräche, Telefaxübertragungen und die Datenkommunikation mit
Übertragungsraten ermöglicht, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichen“.
Zurzeit erbringt die Telekom Deutschland GmbH die Grundversorgungsleistungen in
der Bundesrepublik. Gegenüber anderen Anbietern besteht kein Anspruch auf eine
Grundversorgung.
In diesem Zusammenhang hebt der Ausschuss jedoch ausdrücklich hervor, dass das
Angebot von breitbandigen Internetanschlüssen (z. B. DSL, VDSL) nach dem
Telekommunikationsgesetz nicht den Vorgaben der Grundversorgung unterliegt und
keine Universaldienstleistung darstellt. DSL-Anschlüsse werden von den Anbietern im
Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten angeboten und sind gegenwärtig noch
individuell abhängig von örtlichen und qualitativen Gegebenheiten der
Teilnehmeranschlussleitung.
Zudem stellt der Ausschuss fest, dass § 78 Absatz 1 TKG den Anspruch auf ein
Mindestangebot „zu einem erschwinglichen Preis“ vorsieht. Den Ansatz einer
kostenlosen Grundversorgung hat der Gesetzgeber indes nicht verfolgt.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage im Ergebnis keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu
erkennen und die Forderung nach einer deutschlandweiten kostenlosen
Internetverbindung nicht zu unterstützen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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