Область: Германия

Internet - Stopp der geplanten Initiative einer europaweiten Pflicht zur Entschlüsselung von elektronischer Kommunikation

Заявитель не публичный
Петиция адресована к
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
140 Поддерживающий 140 через Германия

Петиция была отклонена.

140 Поддерживающий 140 через Германия

Петиция была отклонена.

  1. Начат 2016
  2. Сбор закончен
  3. Отправлено
  4. Диалог
  5. Законченно

Это онлайн-петиция des Deutschen Bundestags .

11.09.2017, 13:05

Pet 1-18-06-2263-035872

Internet


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Bundesregierung „eine Initiative bei der
Europäischen Kommission bezüglich einer europaweiten Pflicht zur Entschlüsselung
umgehend wieder stoppt“.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass eine solche
Regelung in keiner Weise mit dem Grundgesetz vereinbar und auch technisch nicht
umsetzbar sei, ohne Hackern die Möglichkeit zur Nutzung dieser Lücken zu geben.
Laut einer Mitteilung des Bundesministeriums des Innern (BMI) solle eine Regelung
erarbeitet werden, mit deren Hilfe ein Anbieter verschlüsselter Kommunikation
bestimmte Gespräche entschlüsseln solle. Diese Forderung habe zur Folge, dass
Anbieter von Software, mit der man verschlüsselt kommunizieren könne, eine Hintertür
einbauen müssten, um im Zweifelsfall die Kommunikation weitergeben zu können.
Diese Hintertür könnte jedoch gleichzeitig auch von Hackern ausgenutzt werden, um
die Kommunikation abfangen und entsprechend eingreifen zu können. Zudem habe
die Vergangenheit gezeigt, dass das Abhören von Kommunikation die Ermittlungen
bei Terroranschlägen nicht maßgeblich gefördert habe. Es gebe genügend
Möglichkeiten, an Daten von Terroristen zu gelangen, ohne die Kommunikation
abfangen zu müssen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 140 Mitzeichnungen und 10 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass die Bundesregierung
mitgeteilt hat, dass ihr die vom Petenten genannte „Initiative bei der Europäischen
Kommission“ nicht bekannt ist. Die vom Petenten in Bezug genommene
diesbezügliche „Mitteilung des Innenministeriums“ ist im BMI ebenfalls nicht bekannt.
Weiterhin stellt der Ausschuss fest, dass eine „europaweite Pflicht zur
Entschlüsselung“ von elektronischer Kommunikation von der Bundesregierung nicht
verfolgt wird.
In einer gemeinsamen Erklärung vom 23. August 2016 haben die Innenminister
Deutschlands und Frankreichs die Europäische Kommission gebeten, eine Anpassung
des Rechtsrahmens für internetbasierte Kommunikationsdienste zu prüfen. Eine
„Pflicht zur Entschlüsselung“ ist von den gemeinsamen Vorschlägen allerdings gerade
nicht umfasst.
Die Bundesregierung verfolgt mit der Digitalen Agenda das Ziel, Deutschland zum
„Verschlüsselungsstandort Nr. 1“ zu machen. Darüber hinaus hat der
Kabinettbeschluss „Eckpunkte der deutschen Kryptopolitik“ vom 2. Juni 1999 weiterhin
Bestand. Deshalb werden Regelungen, die eine Schwächung, Modifikation oder ein
Verbot von Verschlüsselung zum Gegenstand haben, von der Bundesregierung nicht
verfolgt. Dies gilt sowohl für die europäische als auch für die nationale Ebene.
Gleichzeitig gilt jedoch auch, dass die Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden
unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen befugt sind, verschlüsselte
Kommunikation zu entschlüsseln oder zu umgehen, wenn dies zum Schutz der
Bevölkerung notwendig ist.
In diesem Zusammenhang macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass sich ein
erheblicher Teil der Straftaten in schwerwiegenden Kriminalitätsfeldern in den
Cyberraum verlagert hat. Die technischen Herausforderungen, vor denen die
Sicherheitsbehörden stehen, steigen in allen schwerwiegenden Kriminalitätsfeldern
permanent an. Der Gesetzgeber hat den Sicherheitsbehörden des Bundes in der
Strafprozessordnung und den jeweiligen Fachgesetzen streng umgrenzte
Eingriffsbefugnisse eingeräumt. Die Sicherheitsbehörden des Bundes machen von
diesen Befugnissen nach dem Dafürhalten des Ausschusses in angemessener und

verhältnismäßiger Weise im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags Gebrauch. Zur
Umsetzung dieser Befugnisse in reale Ermittlungsergebnisse benötigen die
Sicherheitsbehörden des Bundes jedoch insbesondere auch die technischen
Fähigkeiten. Daher ist es ständige Aufgabe der Sicherheitsbehörden des Bundes, die
eigenen technischen Fähigkeiten – insbesondere angesichts der rasant
fortschreitenden technologischen Entwicklungen – zu verbessern. Der Ausschuss
betont jedoch, dass es dabei ausdrücklich nicht um die Schaffung zusätzlicher
Befugnisse der Sicherheitsbehörden geht.
Abschließend weist der Ausschuss darauf hin, dass in der gemeinsamen deutsch-
französischen Erklärung „Ein Beitrag zur Erhöhung der inneren Sicherheit in Europa“
vom 23. August 2016 u. a. Folgendes ausgeführt wird:
„Verschlüsselte Kommunikation zwischen Terroristen stellt eine Herausforderung für
die Ermittlungsarbeit dar. Es müssen Lösungen gefunden werden, die effektive
Ermittlungen mit Blick auf verschlüsselte Daten im Zusammenhang mit terroristischen
Aktionen ermöglichen und zugleich der Notwendigkeit des Schutzes digitaler
Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger durch Gewährleistung der Erhältlichkeit
starker Kryptographie-Systeme sowie dem Grundsatz der Erforderlichkeit und
Verhältnismäßigkeit, den Grundrechten und dem Rechtsstaat Rechnung tragen. Wir
wollen gute Praxis und innovative Ideen im Umgang mit verschlüsselter
Kommunikation im Zusammenhang mit terroristischen Aktionen austauschen und so
Hindernisse bei der staatlichen Abwehr terroristischer Gefahren minimieren.“
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage im Ergebnis keinen parlamentarischen Handlungsbedarf zu
erkennen und Forderung der Petition nicht zu unterstützen. Er empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der
Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, ist mehrheitlich abgelehnt
worden.

Begründung (PDF)


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