Terület: Németország

Internet - Verbot der Besetzung von Web-Adressen zum Zwecke der Weiterveräußerung

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
6 Támogató 6 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

6 Támogató 6 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2016
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2018. 08. 14. 4:27

Pet 1-18-09-2263-037745 Internet

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.05.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Besetzung von Web-Adressen zum
Zwecke der Weiterveräußerung verboten wird.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass in vielen Fällen
Personen oder Unternehmen bestimmte Web-Adressen nur mit dem Ziel besetzen
würden, diese an Interessenten zu verkaufen. Sollte dies erkennbar sein, sollte jedes
andere Unternehmen, das sich für diese Domain aus wirtschaftlichen Gründen
interessiere, das Recht haben, den Web-Seiten-Betreiber zu kontaktieren und ihn
aufzufordern, entweder innerhalb einer absehbaren Frist von wenigen Wochen den
entsprechenden Inhalt auf der jeweiligen Web-Seite zu liefern oder die jeweilige
Domain freizugeben. Sollte der Web-Seiten-Betreiber dieser Aufforderung nicht
nachkommen, sollte der Interessent der Domain die Berechtigung haben, diese nach
dieser Frist übernehmen zu dürfen, ohne dass der Vorbesitzer das Recht habe, eine
Auslösesumme hierfür zu verlangen. Mit einer solchen Regelung würden mehr
Unternehmen leichter an Domains gelangen, wodurch sie ihre Auffindbarkeit im
Internet erhöhen und demzufolge eine Umsatzsteigerung erzielen könnten. Dies
wiederum bedeute mehr Steuereinnahmen für den Staat.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 68 Mitzeichnungen und zehn Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass es zutreffend ist, dass die
„Besetzung von Web-Adressen“, also die Registrierung von Domainnamen ohne
konkrete Nutzungsabsicht, für Interessenten an Domainnamen häufig ein Ärgernis ist
und gelegentlich zu den vom Petenten genannten Engpässen bei der Registrierung
sinnvoller Domainnamen geführt hat.

Der Ausschuss hebt jedoch hervor, dass die mit der Petition vorgeschlagene Abhilfe,
etwa in Form einer gesetzlichen Verbotsregelung in Deutschland, die beschriebenen
Probleme nicht lindern könnte, da die Domainvergabe weitgehend nach
internationalen Regeln erfolgt. Zudem würden die vorgeschlagenen Regelungen zu
einem erheblichen bürokratischen Aufwand für die Registrierungsstellen führen und
damit zu Kostensteigerungen bei Domainnamen.

Weiterhin macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass es auch Fälle gibt, in denen
ein berechtigtes Interesse bestehen kann, einen bestimmten Domainnamen zu
registrieren, ohne die Domain gleich zu nutzen. Dies gilt z. B. für Unternehmen, die
einen neuen Markennamen kreieren wollen und hierfür vorab neben den
Markenrechten auch die zugehörigen Domainnamen erwerben wollen. Im
künstlerischen Bereich kann es sinnvoll sein, Domainnamen für eine Ausstellung oder
ein Musikereignis frühzeitig – häufig mehrere Jahre vor dem Ereignis selbst – zu
reservieren, um eine anderweitige Nutzung zu verhindern.

Ferner weist der Ausschuss darauf hin, dass die für die Verwaltung des internationalen
Domainsystems zuständige Organisation, die Internet Corporation for Assigned
Names and Numbers (ICANN), durch die Vergabe zusätzlicher sogenannter
Top-Level-Domains vor wenigen Jahren Maßnahmen ergriffen hat, die dem drohenden
Engpass an attraktiven Domainnamen entgegenwirken.

Inzwischen ist eine Vielzahl solcher neuen Domains mit eingängigen Begriffen
verfügbar, die für die vom Petenten gewünschten Zwecke genutzt werden können.

Eine Liste mit verfügbaren Top-Level-Domains ist unter data.iana.org/TLD/tIds-
alpha-by-domain.txt zu finden. Verfügbar sind inzwischen auch eine Reihe von
Domains in nicht-lateinischen Schriftzeichen (u. a. in Chinesisch, Kyrillisch, Arabisch
– das sind die Domains, die in der Listen mit „xn“ beginnen). Generell ist zu beachten,
dass für einige der aufgeführten Top-Level Domains unter Umständen
Beschränkungen bei der Vergabe bestehen. Einzelheiten über verfügbare
Domainnamen sind im Internet bei einschlägigen Domainhändlern (Registraren) zu
recherchieren.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem konkreten
Anliegen, die Besetzung von Web-Adressen zum Zwecke der Weiterveräußerung zu
verbieten, nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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