Дорожном движении

Ja, jede berechtigte baden-württembergische Stadt soll ihr Retrokennzeichen erhalten, wenn sie will

Заявитель не публичный
Петиция адресована к
Landtag
3 555 Поддерживающий

Петиция была отозвана заявителем

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Петиция была отозвана заявителем

  1. Начат 2013
  2. Сбор закончен
  3. Отправлено
  4. Диалог
  5. Неудача

30.07.2014, 06:04

Sehr geehrte Unterstützer,

im Petitionsausschuss des Landtags ist noch keine Entscheidung gefallen. Zwischenzeitlich haben mehrere baden-württembergische Kreistage die Altkennzeichen im 2. Anlauf eingeführt. Das Petitionsverfahren ruht auch deshalb, um weiteren Kreistagen bei einer eventuellen nochmaligen, hoffentlich positiven, Entscheidung nicht vorzugreifen.


26.08.2013, 18:55

Sehr geehrte Unterzeichner,

bis zur Entscheidung über unsere Petition im Landtag werden wohl noch Wochen oder Monate vergehen. Inzwischen sind bundesweit wieder über 250 Altkennzeichen zugelassen worden, davon allein 57 im benachbarten Bayern. Aber auch in Baden-Württemberg tut sich was. Zwischenzeitlich hat in den Landkreisen Rastatt und Freudenstadt der Landrat sogar ohne Antrag aus dem Kreistag die Abstimmung für BH (für Bühl) und HOR (für Horb) nunmehr wieder auf die Tagesordnung des Kreistags gesetzt. Auch im Main-Tauber-Kreis wird über das Kennzeichen MGH in Herbst wieder abgestimmt.
Nach allen veröffentlichten Informationen hat sich in den genannten Landkreisen in den letzten Monaten die Einstellung gewandelt, so daß nunmehr wahrscheinlich ein deutliches Votum für die betreffenden Altkennzeichen zustande kommt.

Im Landkreis Schwäb. Hall wird derzeit ein Gemeinsamer Brief von möglichst vielen Bürgern an den Landrat und die Kreisräte vorbereitet. Dieser kann von allen Kreisbewohnern unter

www.openpetition.de/petition/online/gemeinsamer-brief-fuer-die-wiedereinfuehrung-des-kfz-kennzeichens-cr-im-zulassungsbezirk-schwaeb-hal

unterschrieben werden. Es soll eine erneute Abstimmung mit einem positiven Votum im Kreistag erreicht werden. Bitte unterschreiben auch Sie Als Befürworter des Kennzeichens CR diesen „Gemeinsamen Brief“.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Herderich


02.08.2013, 11:06

Sehr geehrte Unterzeichner,

1.) Auf eine Sachstandsanfrage beim Petitionsausschuss des Landtags erhielt ich folgende Antwort:

___
...
Ihr o. g. Schreiben ist beim Landtag von Baden-Württemberg eingegangen.
Die Ermittlungen in Ihrer Petitionssache konnten noch nicht abgeschlossen werden. Auch die Stellungnahme des zuständigen Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur liegt bisher noch nicht vor. Ich muss Sie daher noch um etwas Geduld bitten.


Mit freundlichen Grüßen

...

___

2. Zwischenzeitlich werden im Raum Crailsheim mit einem Musteranschreiben
schon vielfach CR-Kennzeichen bei der Zulassungsstelle (im Lkrs. SHA etwa: zulassungsstelle@lrasha.de ) reserviert. Der Musterantrag lautet:

___
Name Datum
Adresse



An die Zulassungsbehörde
beim Landratsamt Schwäb. Hall
Münzstr. 1
74523 Schwäbisch Hall


Reservierung des Wunschkennzeichens CR-___

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Reservierung des Wunschkennzeichens CR-___ für mein Fahrzeug. Die Reservierung darf wie üblich 30 Tage gültig sein. Ich bitte um eine kurze Bestätigung.
Sollte eine Reservierung nicht möglich sein, weil sie als Zulassungsbehörde immer noch kein positives Votum für die Wiedereinführung der Retrobuchstaben CR über das Regierungspräsidium Stuttgart an das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI) abgegeben haben, beantrage ich, dies zügig nachzuholen. Auf der Homepage des MVI wird in einer Presseveröffentlichung erklärt: „Wenn die jeweilige Zulassungsbehörde Interesse bekundet, ist es nach wie vor möglich, weitere Altkennzeichen zu beantragen“ (www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/116506/ ). Es liegt also an ihrer Behörde, es möglich zu machen, mir mein Wunschkennzeichen ganz einfach zu reservieren. Auf dieser Homepage wird des weiteren erklärt, daß es hierzu keiner Mitwirkung des Kreistags bedarf, da es sich um eine zulassungsrechtliche Angelegenheit handelt. Das hat das MVI auch in mehreren Presseberichten bestätigt. Danach sind für die Befürwortung durch die Zulassungsbehörden Kreistagsbeschlüsse „nicht vorgeschrieben und nicht ausschlaggebend“ (kurzlink.de/3fGwNgfCL ) und haben auch für die Zulassungsbehörde „keinen rechtlich zu berücksichtigenden Charakter (www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/116506/ ) . Für eine schnelle Bearbeitung wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
___

Die bisherige Standardantwort des hiesigen Landratsamtes an alle Antragsteller lautet:

Sehr geehrter Herr ...,

wir möchten Ihnen mitteilen, dass die Reservierung eines "CR"-Kennzeichen
aufgrund der derzeitigen Sach- und Rechtslage leider nicht möglich ist.

Ferner möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass wir der
Veröffentlichung von Mitteilungen des Landratsamtes in sozialen Medien,
insbesondere in facebook, nicht zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

___

Zumindest ein Großteil der Antragsteller hat diese Antwort natürlich nicht aktzeptiert und Widerspruch eingelegt bzw. zumindest auf eine konkrete Ausführung der angeblich hindernden "Sach- und Rechtslage" bestanden. Bisher gibt es hier noch keine mir bekannte Antwort.

Ich denke, mit diesem Musteranschreiben kann man zumindest auch als Bürger die Positionierung der Zulassungsbehörde ausfindig machen und gleichzeitig zeigen, dass Interesse für das betreffenden Altkennzeichen vorhanden ist. Deshalb ist ein solcher Antrag, auch nur per E-Mail, meines Erachtens empfehlenswert. Umso mehr Antragsteller, umso wirkungsvoller.


Viele Grüße aus CRailsheim sendet

Thomas Herderich



22.05.2013, 22:38

Sehr geehrte Zeichner der Petition,

heute habe ich vom Landtag die schriftliche Bestätigung erhalten, dass die Petition vorliegt und unter dem Aktenzeichen: Petition 15/02724 bearbeitet wird.

Nach diesem Schreiben holt der Petitionsausschuss zunächst vom zuständigen Ministerium eine Stellungnahme ein. Nach Abschluss der Ermittlungen wird der Petitionsausschuss beraten und der Vollversammlung des Landtags einen Bericht und eine Beschlussempfehlung zur Entscheidung vorlegen. Diese entscheidet abschließend , ob die Eingabe der Landesregierung mit der Bitte um Abhilfe zugeleitet wird oder als unbegründet zurückgewiesen wird. Über diese Entscheidung werde ich dann unterrichtet und ich werde Ihnen diese Entscheidung dann mitteilen. Bis es soweit ist, können je nach Umfang der Überprüfung durch den Petitionsausschuss auch Monate vergehen.

Parallel zur Petitionseingabe habe ich auch alle Abgeordneten des Landtags angeschrieben mit der Bitte, sich auch dieser Sache anzunehmen und sich mit unseren Argumenten auseinander zu setzen und auch angeboten, evtl. Mitteilungen/Meinungen an die Petenten weiterzuleiten. Wer hierfür Interesse hat, müsste mir dies per E-Mail an thomas.herderich@gmail.com mitteilen, da ich über die open-petition-Seite nur noch 2 Mitteilungen über das Ergebnis der Petition zur Verfügung habe.

Es kommt jetzt also auf unsere Landtagsabgeordneten an. Ich für meinen Teil habe das mir Mögliche versucht zu tun und hoffe, insgesamt möglichst wenig falsch gemacht zu haben. Meistens sieht man die gemachten Fehler leider erst hinterher.

In diesem Sinne hoffe ich auf ein Gelingen unserer Sache, weil ich der Überzeugung bin, dass unser Anliegen berechtigt ist.


Viele Grüße aus Crailsheim

Thomas Herderich


20.05.2013, 15:24

Hier der Rest der Antwort des Petiotionsausschusses des Landtags:


Retrokennzeichen erhalten können, in denen die Landräte nach eigenem Gutdünken befürwortende Stellungnahmen an die Landesregierung weitergegeben haben.

4. es unser Bundesland und damit uns alle benachteiligt, da in anderen Bundesländern alle Altkennzeichen erlaubt wurden oder, etwa im benachbarten Bayern, die Landräte sehr viel gelassener sind und in der ganz großen Masse die Retrokennzeichen befürworten. Dort haben deshalb zukünftig schon Ortschaften teils unter 5.000 Einwohnern das von Herrn Minister Hermann als „gutes Marketinginstrument“ (=http://bit.ly/15kTdqf ) bezeichnete eigene Kennzeichen und sind somit im Wettbewerbsvorteil gegenüber den berechtigten baden-württembergischen Städten. Ganz deutlich wird dies bei den direkt an der Landesgrenze gelegenen Städten Crailsheim und Bad Mergentheim ohne eigenes Kennzeichen gegenüber ihren direkten bayerischen Nachbarstädten Ochsenfurt, Uffenheim, Rothenburg o. d. T., Feuchtwangen, Dinkelsbühl und Nördlingen, jeweils zukünftig mit eigenem Kennzeichen.

5. Herr Landesminister Hermann mit diesem Verfahren in der Presse gegebene Versprechungen gebrochen hat. So wird er etwa im Schwarzwälder Boten vom 03.11.2011 wie folgt zitiert: "Wenn eine Kommune ein eigenes Kennzeichnen unbedingt wünscht, werden wir vom Ministerium da nicht auf die Bremse treten." (bit.ly/15kTdqf ). Im Portal auto.de wird veröffentlicht: „Winfried Hermann betont hinsichtlich der Zulassung allerdings, dass es einen Rechtsanspruch nicht geben könne. Jeder Antrag einer Kommune werde geprüft und entsprechend beschieden. Zu einem Negativbeschluss komme es , wenn eine Überschneidung mit einem im Bundesgebiet aktuellen Kennzeichen besteht“ (kurzlink.de/yKbCJs2Jt ).

6. durch die bisherige Verfahrensweise des MVI in den Kreisen „alte Gräben wieder aufgerissen“ werden. Im Schwarzwälder Boten vom 11.03.2013 wird das MVI wie folgt zitiert: Ziel sei es, „das Aufreißen alter Gräben nach 40 Jahren Kreisreform zu vermeiden und entsprechende Beschlüsse im Kreistag nicht zu ignorieren" (kurzlink.de/NVAApHpFT ) . Das Ministerium hat jedoch mit seiner Verfahrensweise genau das Gegenteil bewirkt. Denn nicht die Wiedereinführung der Retrokennzeichen, sondern deren grundlose Ablehnung hat dazu geführt, dass alte Gräben aufgerissen wurden, indem den berechtigten Städte und deren Bürgern gezeigt wurde, dass man ihnen nicht einmal mehr das eigene Kennzeichen gönnt.


Thomas Herderich
im Namen von 3.545 Petenten gemäß den als Anlagen beigefügten Unterzeichnerlisten ( gesammelt auf der Internetplattform openpetition unter www.h-link.de/retrokennzeichen )




Ihr Petitionsbüro


20.05.2013, 13:57

Sehr geehrter Herr Herderich,

vielen Dank für ihre Petition. In wenigen Tagen erhalten Sie von uns eine schriftliche Eingangsbestätigung mit der Petitionsnummer und weiteren Hinweisen zum Ablauf des Petitionsverfahrens.

Ihre Daten:
Herr Thomas Herderich
...

...


Ihre Petition:
"Ja, jede berechtigte baden-württembergische Stadt soll ihr Kfz-Retrokennzeichen erhalten, wenn sie es wünscht".
Im Namen der Petenten wird der Petitionsausschuss des baden-württembergischen Landtags gebeten, ein Votum dem Landtagsplenum zu übergeben , nach dem die Landesregierung ersucht wird, das Verfahren für die Beantragung der sogenannten Kfz-Retrokennzeichen so abzuändern, dass die Willensbekundung der jeweiligen berechtigten Stadt ausreichend für eine Beantragung der sogenannten Retrokennzeichen durch die Landesregierung beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist.


Begründung:

Durch die derzeitige Verfahrensweise sind wir in unseren Freiheitsrechten beschnitten und werden im Lande insgesamt nicht gleich behandelt. Es werden dauerhaft Gräben in unseren Landkreisen aufgerissen und unser Bundesland fügt sich selbst und dadurch auch uns Bürgern Schaden zu.

Im vergangen Herbst hatte der Bundesrat die Fahrzeug-Zulassungs-verordnung dahingehend geändert, dass eine Wiedereinführung sogenannter Altkennzeichen auf Antrag möglich ist. Dies setzt einen entsprechenden Antrag des Bundeslandes - nicht einer Zulassungs-behörde oder einer Stadt - voraus, über den dann das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu entscheiden hat. Bisher macht das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) die Antragstellung von einer Interessensbekundung der Zulassungsbehörde, also allein der Person des jeweiligen Landrats abhängig. Dazu soll auch ein „etwaiger“ Beschluss des Kreistages ( kurzlink.de/HtkTF7W2B ) beigefügt werden, der aber keinen rechtlich verbindlichen Charakter (kurzlink.de/HtkTF7W2B ) hat, weil das Zulassungswesen Landessache und nicht Kreisangelegenheit ist, bei dem das Landratsamt als Zulassungsbehörde nicht als Kreisver-waltung, sondern als untere Verwaltungsbehörde des Landes tätig ist.

Dieses Verfahren ist falsch, weil

1. es dem rechtsstaatliche Prinzip der Subsidiarität widerspricht, da in dieser Sache doch jeder Bürger selbst entscheiden kann, mit welchem der möglichen Kennzeichen der jeweiligen Zulassungsbezirke er fahren will. Da braucht es doch keiner Bevormundung durch Landrat oder dem absolut nicht zuständigen Kreistag. Damit wird auch ein Grundprinzip der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gebrochen, nämlich dass die Freiheit des Einzelnen erst dort ihre Grenzen haben soll, wo die Rechte andere eingeschränkt oder geschädigt werden. Denn wenn wir Bürger die „Freiheit“ der Wahl zwischen den möglichen Kennzeichen haben, schaden wir sicher niemanden. Wir denken, genau in solchen Sachen kann das Land zeigen, dass man es ernst mit Bürgerrechten und Bürgerbeteiligungen meint und fordern deshalb dieses Freiheitsrecht.

2. im Ergebnis der Weisungsweg im Lande umgedreht wird. Grundsätzlich geht in Kfz-Zulassungssachen der Weisungsweg von der Landesregierung (obere Verwaltungsbehörde) über die Regierungspräsidien (mittlere Verwaltungsbehörde) an die Landratsämter (nicht als Kreisverwaltung, sondern als untere staatliche Verwaltungsbehörde), der aber ausgerechnet in dieser Angelegenheit „im Ergebnis“ einfach umgedreht wurde, indem die Befürwortung bzw. Ablehnung durch den Landrats auch ohne jegliche Begründung zur absoluten Voraussetzung für die Beantragung oder Nichtbeantragung der Kennzeichen beim Bund gemacht wurde. Der beizufügende „etwaige“ Beschluss des Kreistages , der aber lt. MVI "keinen rechtlich verbindlichen Charakter hat" (kurzlink.de/NVAApHpFT ) und "nicht vorgeschrieben und ausschlaggebend ist" (kurzlink.de/3fGwNgfCL ), soll zusätzlich angeblich nur das demokratische Stimmungsbild der Raumschaft
( kurzlink.de/NVAApHpFT ) wiedergeben. Herr Minister Hermann hat das im Landtag am 14.11.2012 so ausgedrückt: “Im Übrigen muss sich der Landrat auch nicht an dieses Votum (der Kreistage) halten, sondern er kann uns auch zu etwas anderem raten bzw. uns etwas anderes empfehlen”.

3. es demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen widerspricht, die Antragstellung beim Bund von der jeweiligen Laune und Einstellung einer einzigen Person, nämlich des jeweiligen Landrats, abhängig zu machen. Möglicherweise ist sogar das Willkürverbot aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz damit verletzt. Die eventuelle Berufung auf ein nichtzuständiges Gremium, nämlich dem Kreistag, tut dieser Tatsache keinen Abbruch und dürfte ebenso willkürlich sein, da man sich mit dem gleichen Recht auch nach den Stadtratsbeschlüssen der jeweiligen berechtigten Städte richten könnte. Durch das bisherige Verfahren werden deshalb die Menschen in Baden-Württemberg bis heute „ungleich“ behandelt, weil sie nur in den Kfz-Zulassungsbezirken die heimatlichen R


06.05.2013, 20:05

Sehr geehrte Unterzeichner der Petition,

die Petitionsfrist neigt sich dem Ende zu, über 3000 Personen haben bisher unterzeichnet. Ich möchte Sie deshalb kurz informieren:
 
1. Die Petition richtet sich an den Landtag, also die Legislative, die sogenannte „Gesetzgebende Gewalt“ unseres Bundeslandes.
Ich beabsichtige, die Petition an den Petitionsausschuss des Landtags als Online-Petition (www2.landtag-bw.de/Petitionen/Online/index.asp) einzugeben. Der Ablauf des Verfahrens ist unter www2.landtag-bw.de/petitionen/Petitionshilfe.asp  erklärt:

„Der Petitionsausschuss übergibt sein Votum nach Prüfung dem Landtagsplenum, das abschließend entscheidet, ob die Eingabe der Landesregierung mit der Bitte um Abhilfe zugeleitet wird oder als unbegründet zurückgewiesen wird. Der Landtag kann die Entscheidung von Regierung und Verwaltung zwar nicht selbst aufheben oder ändern, er kann die Regierung jedoch ersuchen, bestimmte Maßnahmen zu Gunsten der Petenten zu treffen oder eine frühere Verwaltungsentscheidung nochmals zu überprüfen. Die Regierung hat dann – in der Regel binnen zwei Monaten – über das Veranlasste zu berichten.“

Ich beabsichtige deshalb, die Petition in folgender Form einzugeben. Der Antrag lautet:

"Ja, jede berechtigte baden-württembergische Stadt soll ihr Kfz-Retrokennzeichen erhalten, wenn sie es wünscht".
Im Namen der Petenten wird der Petitionsausschuss des baden-württembergischen Landtags gebeten, ein Votum dem Landtagsplenum zu übergeben , nach dem die Landesregierung  ersucht  wird, das Verfahren für die Beantragung der sogenannten Kfz-Retrokennzeichen so abzuändern, dass die Willensbekundung der jeweiligen berechtigten Stadt ausreichend für eine Beantragung der sogenannten Retrokennzeichen durch die Landesregierung  beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist.

Anschließend kommt die Petitionsbegründung und zwar wortwörtlich wie auf der openpetition-Seite aufgeführt, wobei ich allerdings Zitate noch mit einer Verlinkung versehen will. Als Anhang werden dann die Unterschriftenlisten mitgeliefert.
 
Sollten Sie hierzu noch  Hinweise geben wollen, erreichen Sie mich unter thomas.herderich@gmail,com.
 

2..Zusätzlich gebe ich für CR-Befürworter bekannt, dass es eine weitere CR-Unterschriftensammlung auf Open-petition unter

www.openpetition.de/petition/online/wir-wuenschen-uns-das-kfz-kennzeichen-cr


gibt. Diese ist Teil der Unterschriftensammlung der Aktion „CR-JA-2013“ und wird sich voraussichtlich an Landrat/Kreistag und/oder Herrn Minister Hermann richten..Ich bitte speziell die CR-Befürworter, auch dort zu unterzeichnen, soweit sie noch nicht handschriftlich auf einer der in der Stadt Crailsheim ausliegenden Unterschriftenlisten unterzeichnet haben. Jeder kann auch selbst in seiner Gemeinde Flyer und Unterschriftenlisten hierfür ausliegen und betreuen. Wer Interesse hat, hier selbst aktiv zu werden, kann die notwendigen Unterlagen (Unterschriftenliste, Flyer) auch von mir erhalten. (E-Mail: thomas.herderich@gmail.com). Die Aktion CR-JA versucht auch weiterhin, die Kreisräte zu überzeugen, in einer möglichen weiteren Abstimmung im Kreistag eine Mehrheit für CR zu erreichen, was nicht einfach ist. Insbesondere viele Bürgermeister im Kreistag, auch aus dem Altkreis, sind schwer zu überzeugen. Deshalb, gehen Sie auch auf ihre Kreisräte zu, fragen Sie, was wirklich gegen die Kennzeichen spricht. Meiner Erachtens gibt es kein einziges sinnvolles Argument, um dagegen zu sein.
 
Viele Grüße sendet aus Crailsheim
 
Thomas Herderich


30.04.2013, 07:06

Sehr geehrte Zeichner der Petition,

erstmals hat ein Landrat, allerdings im benachbarten Bayern, sich über ein starkes Votum eines Kreistages gegen Retrokennzeichen hinweggesetzt und das Kennzeichen der Landesregierung zur Antragstellung beim Bund mitgeteilt. Das Kennzeichen HEB für Hersbruck wird also trotz Ablehnung des dortigen Kreistags mit 41 :15 Stimmen im Kreis Nürnberger Land kommen
( n-land.de/lokales/lok-detail/datum/2013/04/26/kroder-macht-den-weg-frei-fuer-heb.html ).
Sowas wäre auch grundsätzlich in Baden-Württemberg möglich, wobei man fairerweise sagen muss, dass die bayerischen Landräte vom Volk und nicht, wie bei uns, vom Kreistag gewählt werden, was verständlicherweise zur Folge hat, dass Volkes Stimme dann mehr Gewicht hat. Und natürlich ist dann auch noch eine positive Einstellung des Landrats selbst notwendig. Interessant ist die Begründung dieses Landrats im verlinkten Presseartikel:

..."Warum setzt er sich nun über das Abstimmungsergebnis hinweg? Die Bevölkerung, begründet der Landrat sein Vorgehen schriftlich, erhalte auf diese Weise „die gleichen Möglichkeiten wie in vielen anderen Landkreisen“. Das sei „ein Aspekt der Gleichbehandlung“...
Kroder: „Wenn man einer Gruppe eine kleine Freude machen kann, die dem Steuerzahler nichts kostet, warum sollte man das nicht tun?“ Die Wiedereinführung ist kostenneutral für den Landkreis".

Auch dies gilt ganz genauso für Baden-Württemberg.

Viele Grüße aus CRailsheim

Thomas Herderich


23.04.2013, 19:44

Neues zu den Heimatkennzeichen

1. Auch auf der Städteebene bewegt sich wieder was. Insgesamt 13 Städte in Baden-Württemberg sind es, die immer noch für die Wiedereinführung ihrer historischen Kennzeichen kämpfen. Mit einem Brief an Verkehrsminister Winfried Hermann wollen die Städte nun gemeinsam ein Umdenken im Ministerium bewirken. „Ein Votum des Kreistages ist gesetzlich nicht erforderlich. Unserer Meinung nach sollten es nicht die Kreise, sondern die Städte und ihre Bürger sein, die darüber entscheiden, ob „ihr“ Altkennzeichen wieder eingeführt wird“, so ein Auszug aus dem Schreiben an Winfried Hermann. Die 13 Städte aus Baden-Württemberg fordern von ihrem Verkehrsminister die Zulassung ihrer Altkennzeichen, auch ohne Kreistagsbefassung. Mit einem gemeinsamen Brief wollen die Bürgermeister und Oberbürgermeister von Bühl, Donaueschingen, Horb, Lahr, Nürtingen, Öhringen, Bad Säckingen, Bad Saulgau, Stockach, Tettnang, Überlingen, Vaihingen und Crailsheim ein eindeutiges Signal setzen und gleichzeitig betonen, dass es nicht darum geht, sich gegen den jeweiligen Kreis oder bestehende Strukturen aufzulehnen. Vielmehr sehen die Stadtoberhäupter der 13 Städte das Altkennzeichen als Zeichen der Identifikation und Heimatverbundenheit ihrer Bürger mit der Stadt.



2. Ein Treffen von CR-Befürwortern gibt´s am kommenden Samstag (27. April) um 17 Uhr im Vereinsheim des VfR Altenmünster. Zu dieser Veranstaltung sind alle eingeladen, die die Einführung des CR-Kennzeichens unterstützen. Inzwischen gibt es auch Aufkleber, die zum Selbstkostenpreis von 1,00 € erworben werden können. Sollten in anderen Städte ähnlich Veranstaltungen stattfinden, gebe ich dies auch gerne über die openpetition-Seite bekannt.

Viele Grüße aus Crailsheim

Thomas Herderich


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