Verkehr

Ja, jede berechtigte baden-württembergische Stadt soll ihr Retrokennzeichen erhalten, wenn sie will

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag
3.555 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

3.555 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

15.04.2013, 20:28

Weiterhin Nebelkerzen aus dem Hause des Ministeriums für Infrastruktur
und Verkehr (MVI)

Am 5.4.2013 kam im Staatsanzeiger des Landes Baden-Württemberg ein Bericht zum Thema Altkennzeichen unter dem Titel "Städte opponieren gegen die Ablehnung", in dem Herr Oberbürgermeister Bruno Walter aus Tettnang die Sicht der betroffenen Städte erläutern durfte. Natürlich wurde durch den Redakteur  des Staatsanzeigers auch das MVI damit konfrontiert.

Die Aussagen aus dem dem Hause des MVI sind typisch. Zitat aus dem Staatsanzeiger:
"Daß ein Kreistagsbeschluss rechtlich nicht bindend ist, sei klar, so eine Sprecherin des Ministeriums. Aber ohne Zustimmung des Landratsamts als zuständige Zuulassungs- behörde gebe es keine Wiedereinführung alter Kennzeichen. Es brauche den Konsens in der Region. Das ist die Linie“.

Wenn man sich so ausdrückt, kann man natürlich die ganze Sach- und Rechtslage so richtig schön vernebeln und drückt sich um klare nachvollziehbare Aussagen:
1.) "Der Kreistagsbeschluss ist rechtlich nicht bindend, sei klar"
Das ist natürlich eine wahre Aussage, denn der Kreis und damit der Kreistag haben mit dem Zulassungswesen nicht das Geringste zu tun. Warum werden die dann überhaupt gefragt?
2.) "Aber ohne Zustimmung des Landratsamts als zuständige Zulassungsbehörde gebe es keine Wiedereinführung alter Kennzeichen."
Es wird damit der Eindruck erweckt, als sei die Zustimmung  des Landratsamts als Zulassungsbehörde, also der Einzelperson des Landrats  "rechtlich bindend".
Bindend ist, wenn sich das MVI nach dieser Meinung richten "muss".
Rechtlich bindend ist, wenn sich das MVI nach dieser Meinung richten "muss", weil dies in einem Gesetz so vorgeschrieben ist. Beides ist nicht der Fall.  Der Landrat ist in Zulassungssachen nichts anderes als eben UNTERE Verwaltungsebene des Landes und hat Weisungen des MVI durchzuführen und sonst nichts. Natürlich kann und ist es auch üblich, dass Ministerien zu bestimmten Sachen auch Stellungnahmen/Meinungen
von untergeordneten Behördenleitern einholen, um dann aber SELBST zu entscheiden.
Eine Stellungnahme besteht meines Erachtens aus einer Meinung und einer BEGRÜNDUNG FÜR DIESE MEINUNG. Tatsächlich haben die Landräte nur ihre Ablehnung mitgeteilt, aber diese nicht begründet. Die Landräte haben sozusagen mitgeteilt "Ich bin dagegen, weiss aber nicht, warum". Dies hat dem Ministerium genügt, um eine Antragstellung für unsere Kennzeichen abzulehnen. Statt nun den gesunden Menschenverstand einzuschalten und bei Landräten und Kreistagen nochmals nachzuhaken und nach dem "WARUM" zu fragen, lässt das Ministerium diese sinnlose
Bevormundung von uns Bürgern zu und übernimmt auch noch eine der d.... Parolen, die da lautet, dass die Retrokennzeichen "irgendwelche Gräben in den Kreisen auftun". Bisher wurden in Baden-Württemberg 4, bundesweit aber über 200 Retrokennzeichen eingeführt
( de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCltigkeitsbeginn_der_deutschen_Kfz-Kennzeichen#Wiederzuteilung_aufgehobener_Unterscheidungszeichen_ab_dem_9._November_2012_im_Rahmen_der_Kennzeichenliberalisierung )
und nirgends ist ein auch wie immer gearteter Graben aufgerissen worden. Da wird reinster Unsinn verbreitet, das dann auch noch als Argument verkauft wird.
Welchen Sinn deshalb der geforderte Konsens haben soll, bei dem man noch nicht einmal so genau weiß, zwischen wem (Stadt, Kreistag, Landratsamt, Ministerium, Bürger?) der alles zustandekommen soll, ist dadurch doch mehr als fraglich.

Ein Kommentar auf der Petitionsseite lautet: "Demokratie beginnt mit Kleinigkeiten".
Es gibt keine stichhaltigen Argumente gegen Retrokennzeichen, weshalb man hier den Bürger selbst entscheiden lassen kann und nicht bevormunden lassen muss.

Deshalb bitte ich Sie weiterhin um Verbreitung unseres gerechtfertigten Anliegens.

Viele Grüße aus Crailsheim

Thomas Herderich


06.04.2013, 20:33

Ich halte es für wichtig, auch zu erwähnen, dass weder Landrat noch Kreistag dem MVI ihre Ablehnung überhaupt BEGRÜNDEN müssen. Das MVI folgt blind den Landräten. Das ist ja das, was so wütend macht, diese Selbstgefälligkeit bei den Landräten und den Kreistagen, die meinen, grundlos Bürger bevormunden zu können und dieses vom MVI einfach so ohne kritisches "WIESO" akzeptiert wird. Dass vom Ministerium von unteren Verwaltungsbehörden Stellungnahmen eingeholt werden, ist was Normales. Das was das Ministerium in dieser Sache deshalb aber macht, ist keine Stellungnahme einholen, sondern die weisungsgebunde "Untere Verwaltungsebene" (hier den Landrat) um Erlaubnis fragen.
Neue Begründung: 1. es dem rechtsstaatliche Prinzip der Subsidiarität widerspricht, da in dieser Sache doch jeder Bürger selbst entscheiden kann, mit welchem der möglichen Kennzeichen der jeweiligen Zulassungsbezirke er fahren will. Da braucht es doch keiner Bevormundung durch Landrat oder dem absolut nicht zuständigen Kreistag. Damit wird auch ein Grundprinzip der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gebrochen, nämlich daß die Freiheit des Einzelnen erst dort ihre Grenzen haben soll, wo die Rechte andere eingeschränkt oder geschädigt werden. Denn wenn wir Bürger die „Freiheit“ der Wahl zwischen den möglichen Kennzeichen haben, schaden wir sicher niemanden. Wir denken, genau in solchen Sachen kann das Land zeigen, dass man es ernst mit Bürgerrechten und Bürgerbeteiligungen meint und fordern deshalb dieses Freiheitsrecht.

2. im Ergebnis der Weisungsweg im Lande umgedreht wird. Grundsätzlich geht in Kfz-Zulassungssachen der Weisungsweg von der Landesregierung (obere Verwaltungsbehörde) über die Regierungspräsidien (mittlere Verwaltungsbehörde) an die Landratsämter (nicht als Kreisverwaltung, sondern als untere staatliche Verwaltungsbehörde), der aber ausgerechnet in dieser Angelegenheit „im Ergebnis“ einfach umgedreht wurde, indem die befürwortende Stellungnahme Befürwortung des Landrats auch ohne jegliche Begründung zur absoluten Voraussetzung für die Beantragung der Kennzeichen beim Bund gemacht wurde. Der beizufügende „etwaige“ Beschluss des Kreistages , der aber lt. MVI "keinen rechtlich verbindlichen Charakter hat" und "nicht vorgeschrieben und ausschlaggebend ist", soll zusätzlich angeblich nur das demokratische Stimmungsbild der Raumschaft wiedergeben. Herr Minister Hermann hat das im Landtag am 14.11.2012 so ausgedrückt: “Im Übrigen muss sich der Landrat auch nicht an dieses Votum (der Kreistage) halten, sondern er kann uns auch zu etwas anderem raten bzw. uns etwas anderes empfehlen”.

3. es demokratischen Grundsätzen widerspricht, die Antragstellung beim Bund von der jeweiligen Laune und Einstellung einer einzigen Person, nämlich des jeweiligen Landrats, abhängig zu machen. Möglicherweise ist sogar das Willkürverbot aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz damit verletzt. Die eventuelle Berufung auf ein nichtzuständiges Gremium, nämlich dem Kreistag, tut dieser Tatsache keinen Abbruch und dürfte ebenso willkürlich sein, da man sich mit dem gleichen Recht auch nach den Stadtratsbeschlüssen der jeweiligen berechtigten Städte richten könnte. Durch das bisherige Verfahren werden deshalb die Menschen in Baden-Württemberg bis heute „ungleich“ behandelt, weil sie nur in den Kfz-Zulassungsbezirken die heimatlichen Retrokennzeichen erhalten können, in denen die Landräte nach eigenem Gutdünken befürwortende Stellungnahmen an die Landesregierung weitergegeben haben.

4. es unser Bundesland und damit uns alle benachteiligt, da in anderen Bundesländern alle Altkennzeichen erlaubt wurden oder, etwa im benachbarten Bayern, die Landräte sehr viel gelassener sind und in der ganz großen Masse die Retrokennzeichen befürworten. Dort haben deshalb zukünftig schon Ortschaften teils unter 5.000 Einwohnern das von Herrn Minister Hermann als „gutes Marketinginstrument“ bezeichnete eigene Kennzeichen und sind somit im Wettbewerbsvorteil gegenüber den berechtigten baden-württembergischen Städten. Ganz deutlich wird dies bei den direkt an der Landesgrenze gelegenen Städten Crailsheim und Bad Mergentheim ohne eigenes Kennzeichen gegenüber ihren direkten bayerischen Nachbarstädten Ochsenfurt, Uffenheim, Rothenburg o. d. T., Feuchtwangen, Dinkelsbühl und Nördlingen, jeweils zukünftig mit eigenem Kennzeichen.

5. Herr Landesminister Hermann mit diesem Verfahren in der Presse gegebene Versprechungen gebrochen hat. So wird er etwa im Schwarzwälder Boten vom 03.11.2011 wie folgt zitiert: "Wenn eine Kommune ein eigenes Kennzeichnen unbedingt wünscht, werden wir vom Ministerium da nicht auf die Bremse treten." Im Portal auto.de wird veröffentlicht: „Winfried Hermann betont hinsichtlich der Zulassung allerdings, dass es einen Rechtsanspruch nicht geben könne. Jeder Antrag einer Kommune werde geprüft und entsprechend beschieden. Zu einem Negativbeschluss komme es , wenn eine Überschneidung mit einem im Bundesgebiet aktuellen Kennzeichen besteht“

6. durch die bisherige Verfahrensweise des MVI in den Kreisen „alte Gräben wieder aufgerissen“ werden. Im Schwarzwälder Boten vom 11.03.2013 wird das MVI wie folgt zitiert: Ziel sei es, so, „das Aufreißen alter Gräben nach 40 Jahren Kreisreform zu vermeiden und entsprechende Beschlüsse im Kreistag nicht zu ignorieren". Das Ministerium hat jedoch mit seiner Verfahrensweise genau das Gegenteil bewirkt. Denn nicht die Wiedereinführung der Retrokennzeichen, sondern deren grundlose Ablehnung hat dazu geführt, dass alte Gräben aufgerissen wurden, indem den berechtigten Städte und deren Bürgern gezeigt wurde, dass man ihnen nicht einmal mehr das eigene Kennzeichen gönnt.


04.04.2013, 19:32

Sehr geehrte Unterzeichner,
Ich werde immer alle Unterzeichner über alle Schritte und Ergebnisse auf dem Laufenden halten. Sie können mich auch erreichen über meine E-Mail-Adresse thomas.herderich@gmail.com. Soweit Interesse oder Bedarf an einem persönlichen (Telefon)gespräch besteht, rufe ich auch gerne abends oder am Wochenende zurück. Für Anregungen zum Thema bin ich immer sehr dankbar, da es ja UNSERE gemeinsame Petition werden soll. Für Argumente Pro und Contra bietet sich die Rubrik „Debatte“ auf openpetion an. Hier können Pro und Contra-Argument ausgetauscht und über ihre Stichhaltigkeit diskutiert werden.
Es gibt wohl Verständnisfragen, die die Bedeutung der Kreistagsbeschlüsse betrifft. Mir selbst wurde der Unterschied zwischen Kreis und Landratsamt auch erst in den letzten Wochen klar, als ich als Leser in der Facebook-Gruppe CR-JA-2013 darüber aufgeklärt wurde.

Das MVI beharrt auf einen Konsens, d. h. Landrat und/oder (auch das ist völlig unklar) Kreistag sollen der Einführung zustimmen. Herausgekommen sind dabei in unseren Kreisen unbegründete und unbegründbare und damit irrationale Entscheidungen der Kreistage und Landräte gegen die Wahlfreiheit der Bürger bei der Kennzeichenwahl. Auch dieses Konsensverlangen des MVI ist nur mit Scheinargument begründet, dass ansonsten „Gräben in den Kreisen aufreißen“. Der Kreis und damit der Kreistag hat aber mit dem Zulassungswesen überhaupt nichts zu tun, wodurch sich doch die Frage stellt, weshalb er dann hier mitentscheiden soll.  Es sind lediglich Kfz-Zulassungsbezirk und Kreisfläche identisch und das Zulassungswesen wird durch die Landratsämter als untere Verwaltungsbehörde des Landes,  also nicht als Kreisverwaltung ( Doppelfunktion; siehe : de.wikipedia.org/wiki/Landratsamt ) im Auftrag des Landes durchgeführt.Deshalb auch diese sprachlichen Verrenkungen des MVI in dieser Frage. Da ist von „ etwaigen diesbezüglicher Beschlüsse des Kreistags“ (www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/116506/) die Rede, „die keinen rechtlich verbindlichen Charakter haben“ ( hier nachzulesen:(www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/116506/ ),  „die nicht vorgeschrieben und nicht ausschlaggebend sind“  ( hier nachzulesen: www.swp.de/bad_mergentheim/lokales/bad_mergentheim/Weiter-warten-auf-MGH-Kennzeichen;art1158569,1747984),  die das MVI aber trotzdem „nicht ignorieren will“ (hier nachzulesen: www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.horb-land-bekraeftigt-nein-zum-hor-schild.b341d33e-a6c8-4505-a2e5-3ec5ec3f39e3.html )
Man fragt sich, warum man etwas unbedingt beachten will, das man als weder ausschlaggebend noch vorgeschrieben oder verbindlich bezeichnet. Diese Aussagen des MVI schließen sich doch gegenseitig aus. Im Übrigen muss das Ministerium auch nicht die Zulassungsbehörde, also das Landratsamts in Person des Landrats um Erlaubnis fragen. Auch dessen Meinung ist für das Ministerium nicht verbindlich und schon gar nicht rechtsverbindlich. Die Zulassungsbehörde ist lediglich untergeordnete Dienststelle des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr (MVI) und somit nur Weisungsempfänger. Mehr kann man dazu nicht sagen.

In Donaueschingen findet auch eine Unterschriftensammlung auf Kreisebene für eine Petition an den Landrat unter
www.openpetition.de/petition/online/wiedereinsetzung-des-eigenstaendigen-kfz-kennzeichen-fuer-donaueschingen
statt, auf das ich die Donaueschinger Unterzeichner hinweisen will. Ich finde es richtig und wichtig, dass auch weiterhin auf Kreisebene versucht wird, Landrat und Kreistag umzustimmen, denn mit ihrem unsinnigen Verhalten und Beschlüssen haben diese ja „die Gräben in den Kreisen aufgerissen“. Für das weitere gemeinsame Miteinander im Kreis ist es sicher besser und ein positives Signal, wenn diese Damen und Herren ihren Fehler einsehen und die von ihnen aufgerissenen Gräben selbst wieder einebnen.
Sollte sich wo anders eine ähnliche Initiative ergeben, bin ich gern bereit, dies den Unterzeichnern dieser Petition über die openpetition-Seite zur Kenntnis zu geben.
Ich bitte sie alle, mitzumachen, die Verbreitungsmöglichkeiten auch von openpetition (Rubrik: Weitersagen) zu nutzen, weil viele Unterschriften die Petition im Landtag sicher ernster genommen werden. Ganz toll finde ich, dass in Donaueschingen sogar aus openpetion ausgedruckte Unterschriftslisten ausgelegt werden.  Verbreiten Sie die Sache weiter, denn wir sind im Recht mit unserer Forderung  

Ja, jede berechtigte baden-württembergische Stadt soll ihr Retrokennzeichen erhalten, wenn sie will

Viele Grüße
Thomas Herderich aus Crailsheim
 
 


02.04.2013, 21:27

Wortgenaue Zitierung des MVI und Ausbesserung von Rechtschreibfehlern
Neue Begründung: 1. es dem rechtsstaatliche Prinzip der Subsidiarität widerspricht, da in dieser Sache doch jeder Bürger selbst entscheiden kann, mit welchem der möglichen Kennzeichen der jeweiligen Zulassungsbezirke er fahren will. Da braucht es doch keiner Bevormundung durch Landrat oder dem absolut nicht zuständigen Kreistag. Damit wird auch ein Grundprinzip der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gebrochen, nämlich daß die Freiheit des Einzelnen erst dort ihre Grenzen haben soll, wo die Rechte andere eingeschränkt oder geschädigt werden. Denn wenn wir Bürger die „Freiheit“ der Wahl zwischen den möglichen Kennzeichen haben, schaden wir sicher niemanden. Wir denken, genau in solchen Sachen kann das Land zeigen, dass man es ernst mit Bürgerrechten und Bürgerbeteiligungen meint und fordern deshalb dieses Freiheitsrecht.

2. im Ergebnis der Weisungsweg im Lande umgedreht wird. Grundsätzlich geht in Kfz-Zulassungssachen der Weisungsweg von der Landesregierung (obere Verwaltungsbehörde) über die Regierungspräsidien (mittlere Verwaltungsbehörde) an die Landratsämter (nicht als Kreisverwaltung, sondern als untere staatliche Verwaltungsbehörde), der aber ausgerechnet in dieser Angelegenheit „im Ergebnis“ einfach umgedreht wurde, indem die befürwortende Stellungnahme des Landrats zur absoluten Voraussetzung für die Beantragung der Kennzeichen beim Bund gemacht wurde. Der beizufügende „etwaige“ Beschluss des Kreistages , der aber lt. MVI "keinen rechtlich verbindlichen Charakter hat" und "nicht vorgeschrieben und ausschlaggebend ist" ist", soll zusätzlich angeblich nur das demokratische Stimmungsbild der Raumschaft wiedergeben. Herr Minister Hermann hat das im Landtag am 14.11.2012 so ausgedrückt: “Im Übrigen muss sich der Landrat auch nicht an dieses Votum (der Kreistage) halten, sondern er kann uns auch zu etwas anderem raten bzw. uns etwas anderes empfehlen”.

3. es demokratischen Grundsätzen widerspricht, die Antragstellung beim Bund von der jeweiligen Laune und Einstellung einer einzigen Person, nämlich des jeweiligen Landrats, abhängig zu machen. Möglicherweise ist sogar das Willkürverbot aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz damit verletzt. Die eventuelle Berufung auf ein nichtzuständiges Gremium,nämlich Gremium, nämlich dem Kreistag, tut dieser Tatsache keinen Abbruch und dürfte ebenso willkürlich sein, da man sich mit dem gleichen Recht auch nach den Stadtratsbeschlüssen der jeweiligen berechtigten Städte richten könnte. Durch das bisherige Verfahren werden deshalb die Menschen in Baden-Württemberg bis heute „ungleich“ behandelt, weil sie nur in den Kfz-Zulassungsbezirken die heimatlichen Retrokennzeichen erhalten können, in denen die Landräte nach eigenem Gutdünken befürwortende Stellungnahmen an die Landesregierung weitergegeben haben.

4. es unser Bundesland und damit uns alle benachteiligt, da in anderen Bundesländern alle Altkennzeichen erlaubt wurden oder, etwa im benachbarten Bayern, die Landräte sehr viel gelassener sind und in der ganz großen Masse die Retrokennzeichen befürworten. Dort haben deshalb zukünftig schon Ortschaften teils unter 5.000 Einwohnern das von Herrn Minister Hermann als „gutes Marketinginstrument“ bezeichnete eigene Kennzeichen und sind somit im Wettbewerbsvorteil gegenüber den berechtigten baden-württembergischen Städten. Ganz deutlich wird dies bei den direkt an der Landesgrenze gelegenen Städten Crailsheim und Bad Mergentheim ohne eigenes Kennzeichen gegenüber ihren direkten bayerischen Nachbarstädten Ochsenfurt, Uffenheim, Rothenburg o. d. T., Feuchtwangen, Dinkelsbühl und Nördlingen, jeweils zukünftig mit eigenem Kennzeichen.

5. Herr Landesminister Hermann mit diesem Verfahren in der Presse gegebene Versprechungen gebrochen hat. So wird er etwa im Schwarzwälder Boten vom 03.11.2011 wie folgt zitiert: "Wenn eine Kommune ein eigenes Kennzeichnen unbedingt wünscht, werden wir vom Ministerium da nicht auf die Bremse treten." Im Portal auto.de wird veröffentlicht: „Winfried Hermann betont hinsichtlich der Zulassung allerdings, dass es einen Rechtsanspruch nicht geben könne. Jeder Antrag einer Kommune werde geprüft und entsprechend beschieden. Zu einem Negativbeschluss komme es , wenn eine Überschneidung mit einem im Bundesgebiet aktuellen Kennzeichen besteht“

6. durch die bisherige Verfahrensweise des MVI in den Kreisen „alte Gräben wieder aufgerissen“ werden. Im Schwarzwälder Boten vom 11.03.2013 wird das MVI wie folgt zitiert: Ziel sei es, so, „das Aufreißen alter Gräben nach 40 Jahren Kreisreform zu vermeiden und entsprechende Beschlüsse im Kreistag nicht zu ignorieren". Das Ministerium hat jedoch mit seiner Verfahrensweise genau das Gegenteil bewirkt. Denn nicht die Wiedereinführung der Retrokennzeichen, sondern deren grundlose Ablehnung hat dazu geführt, dass alte Gräben aufgerissen wurden, indem den berechtigten Städte und deren Bürgern gezeigt wurde, dass man ihnen nicht einmal mehr das eigene Kennzeichen gönnt.


02.04.2013, 21:14

Wortgenaue Zitierung des MVI und Ausbesserung von Rechtschreibfehlern sowi
Neuer Petitionstext: Durch die derzeitige Verfahrensweise sind wir in unseren Freiheitsrechten beschnitten und werden im Lande insgesamt nicht gleich behandelt. Es werden dauerhaft Gräben in unseren Landkreisen aufgerissen und unser Bundesland fügt sich selbst und dadurch auch uns Bürgern Schaden zu.
Im vergangen Herbst hatte der Bundesrat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung dahingehend geändert, dass eine Wiedereinführung sogenannter Altkennzeichen auf Antrag möglich ist. Dies setzt einen entsprechenden Antrag des Bundeslandes - nicht einer Zulassungsbehörde oder einer Stadt - voraus, über den dann das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-wicklung zu entscheiden hat. Bisher macht das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) die Antragstellung von einer Interessensbekundung der Zulassungsbehörde, also allein der Person des jeweiligen Landrats abhängig. Dazu soll auch ein „eventueller“ „etwaiger“ Beschluss des Kreistages beigefügt werden, der aber keinen rechtlich verbindlichen Charakter hat, weil das Zulassungswesen Landessache und nicht Kreisangelegenheit ist, bei dem das Landratsamt als Zulassungsbehörde nicht als Kreisverwaltung, sondern als untere Verwaltungsbehörde des Landes tätig ist. Dieses Verfahren ist falsch, weil Neue Begründung: 1. es dem rechtsstaatliche Prinzip der Subsidiarität widerspricht, da in dieser Sache doch jeder Bürger selbst entscheiden kann, mit welchem der möglichen Kennzeichen der jeweiligen Zulassungsbezirke er fahren will. Da braucht es doch keiner Bevormundung durch Landrat oder dem absolut nicht zuständigen Kreistag. Damit wird auch ein Grundprinzip der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gebrochen, nämlich daß die Freiheit des Einzelnen erst dort ihre Grenzen haben soll, wo die Rechte andere eingeschränkt oder geschädigt werden. Denn wenn wir Bürger die „Freiheit“ der Wahl zwischen den möglichen Kennzeichen haben, schaden wir sicher niemanden. Wir denken, genau in solchen Sachen kann das Land zeigen, dass man es ernst mit Bürgerrechten und Bürgerbeteiligungen meint und fordern deshalb dieses Freiheitsrecht.

2. im Ergebnis der Weisungsweg im Lande umgedreht wird. Grundsätzlich geht in Kfz-Zulassungssachen der Weisungsweg von der Landesregierung (obere Verwaltungsbehörde) über die Regierungspräsidien (mittlere Verwaltungsbehörde) an die Landratsämter (nicht als Kreisverwaltung, sondern als untere staatliche Verwaltungsbehörde), der aber ausgerechnet in dieser Angelegenheit „im Ergebnis“ einfach umgedreht wurde, indem die befürwortende Stellungnahme des Landrats zur absoluten Voraussetzung für die Beantragung der Kennzeichen beim Bund gemacht wurde. Der beizufügende „eventuelle“ „etwaige“ Beschluss des Kreistages , der aber keinen lt. MVI "keinen rechtlich verbindlichen Charakter hat, hat" und "nicht vorgeschrieben und ausschlaggebend ist" soll zusätzlich angeblich nur das demokratische Stimmungsbild der Raumschaft wiedergeben. Herr Minister Hermann hat das im Landtag am 14.11.2012 so ausgedrückt: “Im Übrigen muss sich der Landrat auch nicht an dieses Votum (gemeint sind die Kreistagsbeschlüsse) (der Kreistage) halten, sondern er kann uns auch zu etwas anderem raten bzw. uns etwas anderes empfehlen”.

3. es demokratischen Grundsätzen widerspricht, die Antragstellung beim Bund nur von der jeweiligen Laune und Einstellung einer einzigen Person, nämlich des jeweiligen Landrats, abhängig zu machen. Möglicherweise ist sogar das Willkürverbot aus Art. 3 Abs. 1 unseres Grundgesetzes Grundgesetz damit verletzt. Die eventuelle Berufung auf ein Gremium, das in der ganzen Angelegenheit nicht im Geringsten zuständig ist, nämlich nichtzuständiges Gremium,nämlich dem Kreistag, tut dieser Tatsache keinen Abbruch und dürfte ebenso willkürlich sein, da man sich mit dem gleichen Recht auch nach den Stadtratsbeschlüssen der jeweiligen berechtigten Städte richten könnte. Durch das bisherige Verfahren werden deshalb die Menschen in Baden-Württemberg bis heute „ungleich“ behandelt, weil sie nur in den Kfz-Zulassungsbezirken die heimatlichen Retrokennzeichen erhalten können, in denen die Landräte nach eigenem Gutdünken befürwortende Stellungnahmen an die Landesregierung weitergegeben haben.

4. es unser Bundesland und damit uns alle benachteiligt, da in anderen Bundesländern alle Altkennzeichen erlaubt wurden oder, etwa im benachbarten Bayern, die Landräte sehr viel gelassener sind und in der ganz großen Masse die Retrokennzeichen befürworten. Dort haben deshalb zukünftig schon Ortschaften teils unter 5.000 Einwohnern das von Herrn Minister Hermann als „gutes Marketinginstrument“ bezeichnete eigene Kennzeichen und sind somit im Wettbewerbsvorteil gegenüber den berechtigten baden-württembergischen Städten. Ganz deutlich wird dies bei den direkt an der Landesgrenze gelegenen Städten Crailsheim und Bad Mergentheim ohne eigenes Kennzeichen gegenüber ihren direkten bayerischen Nachbarstädten Ochsenfurt, Uffenheim, Rothenburg o. d. T., Feuchtwangen, Dinkelsbühl und Nördlingen, jeweils zukünftig mit eigenem Kennzeichen.

5. Herr Landesminister Hermann mit diesem Verfahren in der Presse gegebene Versprechungen gebrochen hat. So wird er etwa im Schwarzwälder Boten vom 03.11.2011 wie folgt zitiert: "Wenn eine Kommune ein eigenes Kennzeichnen unbedingt wünscht, werden wir vom Ministerium da nicht auf die Bremse treten." Im Portal auto.de wird veröffentlicht: „Winfried Hermann betont hinsichtlich der Zulassung allerdings, dass es einen Rechtsanspruch nicht geben könne. Jeder Antrag einer Kommune werde geprüft und entsprechend beschieden. Zu einem Negativbeschluss komme es , wenn eine Überschneidung mit einem im Bundesgebiet aktuellen Kennzeichen besteht“

6. durch die bisherige Verfahrensweise des MVI in den Kreisen „alte Gräben wieder aufgerissen“ werden. Im Schwarzwälder Boten vom 11.03.2013 wird das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur MVI wie folgt zitiert: Ziel sei es, so, „das Aufreißen alter Gräben nach 40 Jahren Kreisreform zu vermeiden und entsprechende Beschlüsse im Kreistag nicht zu ignorieren". Das Ministerium hat jedoch mit seiner Verfahrensweise genau das Gegenteil bewirkt. Denn nicht die Wiedereinführung der Retrokennzeichen, sondern deren grundlose Ablehnung hat dazu geführt, dass alte Gräben aufgerissen wurden, indem den berechtigten Städte und deren Bürgern gezeigt wurde, dass man ihnen nicht einmal mehr das eigene Kennzeichen gönnt gönnt.


25.03.2013, 18:51

Kürzung, damit das ganze Argument auf der Petitionsseite erscheint
Neue Begründung: 1. es dem rechtsstaatliche Prinzip der Subsidiarität widerspricht, da in dieser Sache doch jeder Bürger selbst entscheiden kann, mit welchem der möglichen Kennzeichen der jeweiligen Zulassungsbezirke er fahren will. Da braucht es doch keiner Bevormundung durch Landrat oder dem absolut nicht zuständigen Kreistag. Damit wird auch ein Grundprinzip der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gebrochen, nämlich daß die Freiheit des Einzelnen erst dort ihre Grenzen haben soll, wo die Rechte andere eingeschränkt oder geschädigt werden. Denn wenn wir Bürger die „Freiheit“ der Wahl zwischen den möglichen Kennzeichen haben, schaden wir sicher niemanden. Wir denken, genau in solchen Sachen kann das Land zeigen, dass man es ernst mit Bürgerrechten und Bürgerbeteiligungen meint und fordern deshalb dieses Freiheitsrecht.

2. im Ergebnis der Weisungsweg im Lande umgedreht wird. Grundsätzlich geht in Kfz-Zulassungssachen der Weisungsweg von der Landesregierung (obere Verwaltungsbehörde) über die Regierungspräsidien (mittlere Verwaltungsbehörde) an die Landratsämter (nicht als Kreisverwaltung, sondern als untere staatliche Verwaltungsbehörde), der aber ausgerechnet in dieser Angelegenheit „im Ergebnis“ einfach umgedreht wurde, indem die befürwortende Stellungnahme des Landrats zur absoluten Voraussetzung für die Beantragung der Kennzeichen beim Bund gemacht wurde. Der beizufügende „eventuelle“ Beschluss des Kreistages , der aber keinen rechtlich verbindlichen Charakter hat, soll zusätzlich angeblich nur das demokratische Stimmungsbild der Raumschaft wiedergeben. Herr Minister Hermann hat das im Landtag am 14.11.2012 so ausgedrückt: “Im Übrigen muss sich der Landrat auch nicht an dieses Votum (gemeint sind die Kreistagsbeschlüsse) halten, sondern er kann uns auch zu etwas anderem raten bzw. uns etwas anderes empfehlen”.

3. es demokratischen Grundsätzen widerspricht, die Antragstellung beim Bund nur von der jeweiligen Laune und Einstellung einer einzigen Person, nämlich des jeweiligen Landrats, abhängig zu machen. Möglicherweise ist sogar das Willkürverbot aus Art. 3 Abs. 1 unseres Grundgesetzes damit verletzt. Die eventuelle Berufung auf ein Gremium, das in der ganzen Angelegenheit nicht im Geringsten zuständig ist, nämlich dem Kreistag, tut dieser Tatsache keinen Abbruch und dürfte ebenso willkürlich sein, da man sich mit dem gleichen Recht auch nach den Stadtratsbeschlüssen der jeweiligen berechtigten Städte richten könnte. Durch das bisherige Verfahren werden deshalb die Menschen in Baden-Württemberg bis heute „ungleich“ behandelt, weil sie nur in den Kfz-Zulassungsbezirken die heimatlichen Retrokennzeichen erhalten können, in denen die Landräte nach eigenem Gutdünken befürwortende Stellungnahmen an die Landesregierung weitergegeben haben.

4. es unser Bundesland und damit uns alle benachteiligt, da in anderen Bundesländern alle Altkennzeichen erlaubt wurden oder, etwa im benachbarten Bayern, die Landräte sehr viel gelassener sind und in der ganz großen Masse die Retrokennzeichen befürworten. Dort haben deshalb zukünftig schon Ortschaften teils unter 5.000 Einwohnern das von Herrn Minister Hermann als „gutes Marketinginstrument“ bezeichnete eigene Kennzeichen und sind somit im Wettbewerbsvorteil gegenüber den berechtigten baden-württembergischen Städten. Ganz deutlich wird dies bei den direkt an der Landesgrenze gelegenen Städten Crailsheim und Bad Mergentheim ohne eigenes Kennzeichen gegenüber ihren direkten bayerischen Nachbarstädten Ochsenfurt, Uffenheim, Rothenburg o. d. T., Feuchtwangen, Dinkelsbühl und Nördlingen, jeweils zukünftig mit eigenem Kennzeichen.

5. Herr Landesminister Hermann mit diesem Verfahren in der Presse gegebene Versprechungen gebrochen hat. So wird er etwa im Schwarzwälder Boten vom 03.11.2011 wie folgt zitiert: "Wenn eine Kommune ein eigenes Kennzeichnen unbedingt wünscht, werden wir vom Ministerium da nicht auf die Bremse treten." Im Portal auto.de wird veröffentlicht: „Winfried Hermann betont hinsichtlich der Zulassung allerdings, dass es einen Rechtsanspruch nicht geben könne. Jeder Antrag einer Kommune werde geprüft und entsprechend beschieden. Zu einem Negativbeschluss komme es , wenn eine Überschneidung mit einem im Bundesgebiet aktuellen Kennzeichen besteht“

6. durch die bisherige Verfahrensweise des MVI in den Kreisen „alte Gräben wieder aufgerissen“ werden. Im Schwarzwälder Boten vom 11.03.2013 wird das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur wie folgt zitiert: Ziel sei es, so, „das Aufreißen alter Gräben nach 40 Jahren Kreisreform zu vermeiden und entsprechende Beschlüsse im Kreistag nicht zu ignorieren". Das Ministerium hat jedoch mit seiner Verfahrensweise genau das Gegenteil bewirkt. Denn nicht die Wiedereinführung der Retrokennzeichen, sondern deren grundlose Ablehnung hat dazu geführt, dass alte Gräben „ AUF DAUER“ aufgerissen wurden, indem den berechtigten Städte und deren Bürgern gezeigt wurde, dass man ihnen nicht einmal mehr das eigene Kennzeichen als gönnt


25.03.2013, 18:48

Zusammenfassung, weil Begründung die möglich Zahl von 5000 Zeichen überschritten hatte.
Neue Begründung: 1. es dem rechtsstaatliche Prinzip der Subsidiarität widerspricht, da in dieser Sache doch jeder Bürger selbst entscheiden kann, mit welchem der möglichen Kennzeichen der jeweiligen Zulassungsbezirke er fahren will. Da braucht es doch keiner Bevormundung durch Landrat oder dem absolut nicht zuständigen Kreistag. Damit wird auch ein Grundprinzip der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gebrochen, nämlich daß die Freiheit des Einzelnen erst dort ihre Grenzen haben soll, wo die Rechte andere eingeschränkt oder geschädigt werden. Denn wenn wir Bürger die „Freiheit“ der Wahl zwischen den möglichen Kennzeichen haben, schaden wir sicher niemanden. Wir denken, genau in solchen Sachen kann das Land zeigen, dass man es ernst mit Bürgerrechten und Bürgerbeteiligungen meint und fordern deshalb dieses Freiheitsrecht.

2. im Ergebnis der Weisungsweg im Lande umgedreht wird. Grundsätzlich geht in Kfz-Zulassungssachen der Weisungsweg von der Landesregierung (obere Verwaltungsbehörde) über die Regierungspräsidien (mittlere Verwaltungsbehörde) an die Landratsämter (nicht als Kreisverwaltung, sondern als untere staatliche Verwaltungsbehörde), der aber ausgerechnet in dieser Angelegenheit „im Ergebnis“ einfach umgedreht wurde, indem die befürwortende Stellungnahme des Landrats zur absoluten Voraussetzung für die Beantragung der Kennzeichen beim Bund gemacht wurde. Der beizufügende „eventuelle“ Beschluss des Kreistages , der aber keinen rechtlich verbindlichen Charakter hat, soll zusätzlich angeblich nur das demokratische Stimmungsbild der Raumschaft wiedergeben. Herr Minister Hermann hat das im Landtag am 14.11.2012 so ausgedrückt: “Im Übrigen muss sich der Landrat auch nicht an dieses Votum (gemeint sind die Kreistagsbeschlüsse) halten, sondern er kann uns auch zu etwas anderem raten bzw. uns etwas anderes empfehlen”.

3. es demokratischen Grundsätzen widerspricht, die Antragstellung beim Bund nur von der jeweiligen Laune und Einstellung einer einzigen Person, nämlich des jeweiligen Landrats, abhängig zu machen. Möglicherweise ist sogar das Willkürverbot aus Art. 3 Abs. 1 unseres Grundgesetzes damit verletzt. Die eventuelle Berufung auf ein Gremium, das in der ganzen Angelegenheit nicht im Geringsten zuständig ist, nämlich dem Kreistag, tut dieser Tatsache keinen Abbruch und dürfte ebenso willkürlich sein, da man sich mit dem gleichen Recht auch nach den Stadtratsbeschlüssen der jeweiligen berechtigten Städte richten könnte. Durch das bisherige Verfahren werden deshalb die Menschen in Baden-Württemberg bis heute „ungleich“ behandelt, weil sie nur in den Kfz-Zulassungsbezirken die heimatlichen Retrokennzeichen erhalten können, in denen die Landräte nach eigenem Gutdünken befürwortende Stellungnahmen an die Landesregierung weitergegeben haben.

4. es unser Bundesland und damit uns alle benachteiligt, da in anderen Bundesländern alle Altkennzeichen erlaubt wurden oder, etwa im benachbarten Bayern, die Landräte sehr viel gelassener sind und in der ganz großen Masse die Retrokennzeichen befürworten. Dort haben deshalb zukünftig schon Ortschaften teils unter 5.000 Einwohnern das von Herrn Minister Hermann als „gutes Marketinginstrument“ bezeichnete eigene Kennzeichen und sind somit im Wettbewerbsvorteil gegenüber den berechtigten baden-württembergischen Städten. Ganz deutlich wird dies bei den direkt an der Landesgrenze gelegenen Städten Crailsheim und Bad Mergentheim ohne eigenes Kennzeichen gegenüber ihren direkten bayerischen Nachbarstädten Ochsenfurt, Uffenheim, Rothenburg o. d. T., Feuchtwangen, Dinkelsbühl und Nördlingen, jeweils zukünftig mit eigenem Kennzeichen.

5. Herr Landesminister Hermann mit diesem Verfahren in der Presse gegebene Versprechungen gebrochen hat. So wird er etwa im Schwarzwälder Boten vom 03.11.2011 wie folgt zitiert: "Wenn eine Kommune ein eigenes Kennzeichnen unbedingt wünscht, werden wir vom Ministerium da nicht auf die Bremse treten." Im Portal auto.de wird veröffentlicht: „Winfried Hermann betont hinsichtlich der Zulassung allerdings, dass es einen Rechtsanspruch nicht geben könne. Jeder Antrag einer Kommune werde geprüft und entsprechend beschieden. Zu einem Negativbeschluss komme es , wenn eine Überschneidung mit einem im Bundesgebiet aktuellen Kennzeichen besteht“

6. durch die bisherige Verfahrensweise des MVI in den Kreisen „alte Gräben wieder aufgerissen“ werden. Im Schwarzwälder Boten vom 11.03.2013 wird das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur wie folgt zitiert: Ziel sei es, so wörtlich, so, „das Aufreißen alter Gräben nach 40 Jahren Kreisreform zu vermeiden und entsprechende Beschlüsse im Kreistag nicht zu ignorieren".
( www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.horb-land-bekraeftigt-nein-zum-hor-schild.b341d33e-a6c8-4505-a2e5-3ec5ec3f39e3.html ) Das Ministerium hat jedoch mit seiner Verfahrensweise genau das Gegenteil bew bewirkt. Denn nicht die Wiedereinführung der Retrokennzeichen, sondern deren grundlose Ablehnung hat dazu geführt, dass alte Gräben „ AUF DAUER“ aufgerissen wurden, indem den berechtigten Städte und deren Bürgern gezeigt wurde, dass man ihnen nicht einmal mehr das eigene Kennzeichen als


25.03.2013, 18:37

Ergänzung
Neue Begründung: 1. es dem rechtsstaatliche Prinzip der Subsidiarität widerspricht, da in dieser Sache doch jeder Bürger selbst entscheiden kann, mit welchem der möglichen Kennzeichen der jeweiligen Zulassungsbezirke er fahren will. Da braucht es doch keiner Bevormundung durch Landrat oder dem absolut nicht zuständigen Kreistag. Damit wird auch ein Grundprinzip der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gebrochen, nämlich daß die Freiheit des Einzelnen erst dort ihre Grenzen haben soll, wo die Rechte andere eingeschränkt oder geschädigt werden. Denn wenn wir Bürger die „Freiheit“ der Wahl zwischen den möglichen Kennzeichen haben, schaden wir sicher niemanden. Wir denken, genau in solchen Sachen kann das Land zeigen, dass man es ernst mit Bürgerrechten und Bürgerbeteiligungen meint und fordern deshalb dieses Freiheitsrecht.

2. im Ergebnis der Weisungsweg im Lande umgedreht wird. Grundsätzlich geht in Kfz-Zulassungssachen der Weisungsweg von der Landesregierung (obere Verwaltungsbehörde) über die Regierungspräsidien (mittlere Verwaltungsbehörde) an die Landratsämter (nicht als Kreisverwaltung, sondern als untere staatliche Verwaltungsbehörde), der aber ausgerechnet in dieser Angelegenheit „im Ergebnis“ einfach umgedreht wurde, indem die befürwortende Stellungnahme des Landrats zur absoluten Voraussetzung für die Beantragung der Kennzeichen beim Bund gemacht wurde. Der beizufügende „eventuelle“ Beschluss des Kreistages , der aber keinen rechtlich verbindlichen Charakter hat, soll zusätzlich angeblich nur das demokratische Stimmungsbild der Raumschaft wiedergeben. Herr Minister Hermann hat das im Landtag am 14.11.2012 so ausgedrückt: “Im Übrigen muss sich der Landrat auch nicht an dieses Votum (gemeint sind die Kreistagsbeschlüsse) halten, sondern er kann uns auch zu etwas anderem raten bzw. uns etwas anderes empfehlen”.

3. es demokratischen Grundsätzen widerspricht, die Antragstellung beim Bund nur von der jeweiligen Laune und Einstellung einer einzigen Person, nämlich des jeweiligen Landrats, abhängig zu machen. Möglicherweise ist sogar das Willkürverbot aus Art. 3 Abs. 1 unseres Grundgesetzes damit verletzt. Die eventuelle Berufung auf ein Gremium, das in der ganzen Angelegenheit nicht im Geringsten zuständig ist, nämlich dem Kreistag, tut dieser Tatsache keinen Abbruch und dürfte ebenso willkürlich sein, da man sich mit dem gleichen Recht auch nach den Stadtratsbeschlüssen der jeweiligen berechtigten Städte richten könnte. Durch das bisherige Verfahren werden deshalb die Menschen in Baden-Württemberg bis heute „ungleich“ behandelt, weil sie nur in den Kfz-Zulassungsbezirken die heimatlichen Retrokennzeichen erhalten können, in denen die Landräte nach eigenem Gutdünken befürwortende Stellungnahmen an die Landesregierung weitergegeben haben.

4. es unser Bundesland und damit uns alle benachteiligt, da in anderen Bundesländern alle Altkennzeichen erlaubt wurden oder, etwa im benachbarten Bayern, die Landräte sehr viel gelassener sind und in der ganz großen Masse die Retrokennzeichen befürworten. Dort haben deshalb zukünftig schon Ortschaften teils unter 5.000 Einwohnern das von Herrn Minister Hermann als „gutes Marketinginstrument“ bezeichnete eigene Kennzeichen und sind somit im Wettbewerbsvorteil gegenüber den berechtigten baden-württembergischen Städten. Ganz deutlich wird dies bei den direkt an der Landesgrenze gelegenen Städten Crailsheim und Bad Mergentheim ohne eigenes Kennzeichen gegenüber ihren direkten bayerischen Nachbarstädten Ochsenfurt, Uffenheim, Rothenburg o. d. T., Feuchtwangen, Dinkelsbühl und Nördlingen, jeweils zukünftig mit eigenem Kennzeichen.

5. Herr Landesminister Hermann mit diesem Verfahren in der Presse gegebene Versprechungen gebrochen hat. So wird er etwa im Schwarzwälder Boten vom 03.11.2011 wie folgt zitiert: "Wenn eine Kommune ein eigenes Kennzeichnen unbedingt wünscht, werden wir vom Ministerium da nicht auf die Bremse treten." Im Portal auto.de wird veröffentlicht: „Winfried Hermann betont hinsichtlich der Zulassung allerdings, dass es einen Rechtsanspruch nicht geben könne. Jeder Antrag einer Kommune werde geprüft und entsprechend beschieden. Zu einem Negativbeschluss komme es , wenn eine Überschneidung mit einem im Bundesgebiet aktuellen Kennzeichen besteht“

6. durch die bisherige Verfahrensweise des MVI in den Kreisen „alte Gräben wieder aufgerissen“ werden. Im Schwarzwälder Boten vom 11.03.2013 wird das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur wie folgt zitiert: Ziel sei es, so wörtlich, „das Aufreißen alter Gräben nach 40 Jahren Kreisreform zu vermeiden und entsprechende Beschlüsse im Kreistag nicht zu ignorieren".
( www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.horb-land-bekraeftigt-nein-zum-hor-schild.b341d33e-a6c8-4505-a2e5-3ec5ec3f39e3.html ) Das Ministerium hat jedoch mit seiner Verfahrensweise genau das Gegenteil bewirkt. Denn nicht die Wiedereinführung der Retrokennzeichen, sondern deren grundlose Ablehnung hat dazu geführt, dass alte Gräben „ AUF DAUER“ auf bew


25.03.2013, 18:32

Ein weiteres Argument sowie die Konkretisierung eines Arguments und Ausbessern von Rechtschreibfehlern
Neuer Petitionstext: Durch die derzeitige Verfahrensweise sind wir in unseren Freiheitsrechten beschnitten und werden im Lande insgesamt nicht gleich behandelt. Es werden dauerhaft Gräben in unseren Landkreisen aufgerissen und unser Bundesland fügt sich selbst und dadurch auch uns Bürgern Schaden zu.
Im vergangen Herbst hatte der Bundesrat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung dahingehend geändert, dass eine Wiedereinführung sogenannter Altkennzeichen auf Antrag möglich ist. Dies setzt einen entsprechenden Antrag des Bundeslandes - nicht einer Zulassungsbehörde oder einer Stadt - voraus, über den dann das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-wicklung zu entscheiden hat. Bisher macht das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Antragstellung von einer Interessensbekundung der Zulassungsbehörde, also allein der Person des jeweiligen Landrats abhängig. Dazu soll auch ein „eventueller“ Beschluss des Kreistages beigefügt werden, der aber keinen rechtlich verbindlichen Charakter hat, weil das Zulassungswesen Landessache und nicht Kreisangelegenheit ist, bei dem das Landratsamt als Zulassungsbehörde nicht als Kreisverwaltung, sondern als untere Verwaltungsbehörde des Landes tätig ist. Dieses Verfahren ist falsch, weil Neue Begründung: 1. es dem rechtsstaatliche Prinzip der Subsidiarität widerspricht, da in dieser Sache doch jeder Bürger selbst entscheiden kann, mit welchem der möglichen Kennzeichen der jeweiligen Zulassungsbezirke er fahren will. Da braucht es doch keiner Bevormundung durch Landrat oder dem absolut nicht zuständigen Kreistag. Damit wird auch ein Grundprinzip der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ge-brochen, gebrochen, nämlich daß die Freiheit des Einzelnen erst dort ihre Grenzen haben soll, wo die Rechte andere eingeschränkt oder geschädigt werden. Denn wenn wir Bürger die „Freiheit“ der Wahl zwischen den möglichen Kennzeichen haben, schaden wir sicher niemanden. Wir denken, genau in solchen Sachen kann das Land zeigen, dass man es ernst mit Bürgerrechten und Bürgerbeteiligungen meint und fordern deshalb dieses Freiheitsrecht.

2. im Ergebnis der Weisungsweg im Lande umgedreht wird. Grundsätzlich geht in Kfz-Zulassungssachen der Weisungsweg von der Landesregierung (obere Verwaltungsbehörde) über die Regierungspräsidien (mittlere Verwaltungsbehörde) an die Landratsämter (nicht als Kreisverwaltung, sondern als untere staatliche Verwaltungsbehörde), der aber ausgerechnet in dieser Angelegenheit „im Ergebnis“ einfach umgedreht wurde, indem die befürwortende Stellungnahme des Landrats zur absoluten Voraussetzung für die Beantragung der Kennzeichen beim Bund gemacht wurde. Der beizufügende „eventuelle“ Beschluss des Kreistages , der aber keinen rechtlich verbindlichen Charakter hat, soll zusätzlich angeblich nur das demokratische Stimmungsbild der Raumschaft wiedergeben. Herr Minister Hermann hat das im Landtag am 14.11.2012 so ausgedrückt: “Im Übrigen muss sich der Landrat auch nicht an dieses Votum (gemeint sind die Kreistagsbeschlüsse) halten, sondern er kann uns auch zu etwas anderem raten bzw. uns etwas anderes empfehlen”.

3. es demokratischen Grundsätzen widerspricht, die Antragstellung beim Bund nur von der jeweiligen Laune und Einstellung einer einzigen Person, nämlich des jeweiligen Landrats, abhängig zu machen. Möglicherweise ist sogar das Willkürverbot aus Art. 3 Abs. 1 unseres Grundgesetzes damit verletzt. Die eventuelle Berufung auf ein Gremium, das in der ganzen Angelegenheit nicht im Geringsten zuständig ist, nämlich dem Kreistag, tut dieser Tatsache keinen Abbruch und dürfte ebenso willkürlich sein, da man sich mit dem gleichen Recht auch nach den Stadtratsbeschlüssen der jeweiligen berechtigten Städte richten könnte. Durch das bisherige Verfahren werden deshalb die Menschen in Baden-Württemberg bis heute „ungleich“ behandelt, weil sie nur in den Kfz-Zulassungsbezirken die heimatlichen Retrokennzeichen erhalten können, in denen die Landräte nach eigenem Gutdünken befürwortende Stellungnahmen an die Landesregierung weitergegeben haben.

4. inzwischen es unser Bundesland und damit uns alle benachteiligt, da in anderen Bundesländern alle Altkennzeichen erlaubt wurden oder, etwa im benachbarten Bayern, die Landräte sehr viel gelassener sind und in der ganz großen Masse die Retrokennzeichen befürworten. Dort haben deshalb zukünftig schon Ortschaften teils unter 5.000 Einwohnern das von Herrn Minister Hermann als durch dieses Verfahren auch Landesinteressen tangiert sind. Weil auf bayrischer Seite die „gutes Marketinginstrument“ bezeichnete eigene Kennzeichen und sind somit im Wettbewerbsvorteil gegenüber den berechtigten baden-württembergischen Städten. Ganz deutlich wird dies bei den direkt an der Landesgrenze gelegenen Städte Städten Crailsheim und Bad Mergentheim ohne eigenes Kennzeichen gegenüber ihren direkten bayerischen Nachbarstädten Ochsenfurt, Uffenheim, Rothenburg o. d. T., Feuchtwangen, Dinkelsbühl und Nördlingen Nördlingen, jeweils zukünftig den Marketingvorteil eines eigenen Kennzeichens haben, sind ihre direkten baden-württembergischen Nachbarstädte Bad Mergentheim und Crailsheim im Wettbewerb der Städte benachteiligt. mit eigenem Kennzeichen.

5. Herr Landesminister Hermann mit diesem Verfahren in der Presse gegebene Versprechungen gebrochen hat. So wird er etwa im Schwarzwälder Boten vom 03.11.2011 wie folgt zitiert: "Wenn eine Kommune ein eigenes Kennzeichnen unbedingt wünscht, werden wir vom Ministerium da nicht auf die Bremse treten." Im Portal auto.de wird veröffentlicht: „Winfried Hermann betont hinsichtlich der Zulassung allerdings, dass es einen Rechtsanspruch nicht geben könne. Jeder Antrag einer Kommune werde geprüft und entsprechend beschieden. Zu einem Negativbeschluss komme es , wenn eine Überschneidung mit einem im Bundesgebiet aktuellen Kennzeichen besteht“

6. durch die bisherige Verfahrensweise des MVI in den Kreisen „alte Gräben wieder aufgerissen“ werden. Im Schwarzwälder Boten vom 11.03.2013 wird das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur wie folgt zitiert: Ziel sei es, so wörtlich, „das Aufreißen alter Gräben nach 40 Jahren Kreisreform zu vermeiden und entsprechende Beschlüsse im Kreistag nicht zu ignorieren".
( www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.horb-land-bekraeftigt-nein-zum-hor-schild.b341d33e-a6c8-4505-a2e5-3ec5ec3f39e3.html ) Das Ministerium hat jedoch mit seiner Verfahrensweise genau das Gegenteil bewirkt. Denn nicht die Wiedereinführung der Retrokennzeichen, sondern deren grundlose Ablehnung hat dazu geführt, dass alte Gräben „ AUF DAUER“ auf


24.03.2013, 08:56

Entschuldigung, ich habe die letzte E-Mail unbeendet abgeschickt.

Ich habe diesen 6. Punkt unter Debatte auf unser openpetition Seite bereits eingestellt und Sie können sich dazu äußern. Gern können sie auch alle anderen Pro-Argument kritisch unter die Lupe nehmen und unter Debatte darüber diskutieren. Es soll ja "UNSERE" gemeinsame Petition werden und auch ich bin für Vorschläge und auch sachliche Kritik sehr dankbar. Mir geht es auch um offene Meinungsbildung im besten demokratischen Sinne.
Sie können mich auch weiterhin persönlich erreichten über die openpetion-Seite und unter E-Mail: Thomas_Herderich@gmail.com. Ich freue mich über jede konstruktive Mitarbeit. Wir wollen schließlich gemeinsam etwas erreichen.

Viele Grüße

Thomas Herderich


Mehr zum Thema Verkehr

42.098 Unterschriften
69 Tage verbleibend
4.463 Unterschriften
79 Tage verbleibend

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern