Terület: Németország

Jagdwesen - Einführung eines generellen Jagdverbots

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
458 Támogató 458 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

458 Támogató 458 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2016
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2017. 09. 11. 13:01

Pet 3-18-10-789-027059

Jagdwesen


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.02.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Die Petentin fordert das Verbot der Jagd auf Wildtiere.
Sie führt aus, dass durch das Jagen von Wildtieren die Natur aus dem Gleichgewicht
gerate. Die Jagd sei tierschutzwidrig und unethisch. Weiterhin würden die Tiere sich
durch die „Ausrottungsbedrohung“ stark vermehren.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 459 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu dem Anliegen darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses
hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Die intensive Nutzung unserer Kulturlandschaft verändert die Lebensräume der
Wildtiere und beeinflusst ihre natürlichen Verhaltensmuster. Siedlungs- und
Straßenbau, Industrie, Tourismus und Landbewirtschaftung sind
Biotopveränderungen, die beispielsweise zu lokalen Wildkonzentrationen führen
können. Sind Wildarten wie Reh,- Rot- und Schwarzwild von derartigen
Lebensraumveränderungen betroffen, gefährden überhöhte Wildschäden in Wald
und Feld die ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft. Die Bundesregierung hat
mitgeteilt, dass bei der Verinselung von Brutgebieten die Gefahr besteht, dass
insbesondere Raubsäuger wie der Fuchs die Bruterfolge verringern und die
Vogelpopulation ernsthaft in Gefahr bringen. Weiterhin hat die Bundesregierung
ausgeführt, dass selbst in Nationalparks das Wild nicht der Selbstregulierung
überlassen werden könne, sondern dass eine Bejagung dort oftmals gerade auch

deshalb vorgeschrieben und notwendig ist, um den Schutzzweck, wie z. B. die
Bestandssicherung von Bodenbrütern, erreichen zu können.
Auch wildernde Katzen und Hunde seien für Wildtiere, insbesondere in der Setz- und
Brutzeit, eine Gefährdung. Der Naturschutzbund Deutschland e.V. weist darauf hin,
dass streunende Katzen zum Verschwinden angeschlagener Populationen von
Bodenbrütern führen können.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass § 23 Bundesjagdgesetz (BJagdG) im
Rahmen des Jagdschutzes festschreibt, dass Wild u.a. vor wildernden Hunden und
Katzen zu schützen ist. Die Länder regeln in eigener Verantwortung, unter welchen
Voraussetzungen bei Hunden und Katzen von einem Wildern bzw. Streunen
auszugehen ist.
Ein grundsätzliches Bejagungsverbot hätte zur Folge, dass die gesetzlich
verankerten Hegeziele nicht erreicht werden könnten. Hierzu gehören der Erhalt
eines gesunden, artenreichen Wildbestandes, die Sicherung seiner
Lebensgrundlagen und die Vermeidung überhöhter Wildschäden. Weiterhin würde
als Folge eines Jagdverbotes die Gefahr der Verbreitung von Wildseuchen und auf
den Menschen übertragbare Wildkrankheiten, wie z.B. die Schweinepest und die
Tollwut, zunehmen. Dies hätte erhebliche wirtschaftliche und gesundheitliche Folgen.
Die Zahl der Wildunfälle würde zudem ansteigen. Auch die notwendige Bejagung
invasiver, nicht heimischer Tierarten zur Verhinderung oder Minderung der von ihnen
verursachten Probleme, wozu die Gefährdung bzw. Verdrängung heimischer Arten
gehört, wäre nicht möglich.
Gesetzliche Beschränkungen der Jagd werden tier-, natur- und artenschützerischen
Aspekten einer nachhaltigen Jagdausübung gerecht. Hierzu gehören das
Bejagungsverbot in Schonzeiten, der Schutz der Elterntiere, das Verbot bestimmter
Jagdarten und Fanggeräte wie auch freiwilliger Jagdverzicht und
Biotophegemaßnahmen der Jägerschaft.
Der Petitionsausschuss hält es nicht für möglich, ohne regulierende Maßnahmen in
dicht besiedelten Industrieländern Wildtierpopulationen und die Belange der
Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und des Naturschutzes langfristig in Einklang zu
bringen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen
nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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