Jagdwesen; Gesetzgebung Land

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
51 Unterstützende 51 in Schleswig-Holstein

Die Petition wurde abgeschlossen

51 Unterstützende 51 in Schleswig-Holstein

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

Weiterleitung

25.01.2016, 17:23

12.01.2016Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 51 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt wird, auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume geprüft und beraten. Das Umweltministerium teilt mit, dass der vom Petenten kritisierte Referentenentwurf im Januar 2015 in die Verbandsanhörung gegeben worden sei. Weit über 50 Verbände hätten zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Nach Auswertung der Verbandsanhörung sei der Gesetzentwurf überarbeitet worden. Eine Berücksichtigung beziehungsweise Umsetzung aller in der Verbandsanhörung vorgetragenen Anregungen sei schon wegen der teilweise gegensätzlichen Interessen der stellungnehmenden Verbände nicht möglich. Es gebe auch keinen Anspruch eines Verbandes, dass seine Anregungen und Hinweise unverändert in einen Gesetzesentwurf übernommen würden.Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der vom Petenten kritisierte Gesetzentwurf vom Plenum an den zuständigen Fachausschuss, den Umwelt- und Agrarausschuss, überwiesen wurde. Dieser hat sich bereits in einer schriftlichen und mündlichen Anhörung mit dem Entwurf befasst. In diesem Zusammenhang hat auch die Stellungnahme des Landesjagdverbandes vom 24. November 2015 (Umdruck 18/5196) Eingang in den parlamentarischen Raum gefunden. Zudem ist der Präsident des Landesjagdverbandes, Herr Dr. Klaus-Hinnerk Baasch, in der mündlichen Anhörung des Ausschusses am 2. Dezember 2015 angehört worden. Dem Anliegen des Petenten für eine erneute Beratung in dem zuständigen Fachausschuss wurde somit bereits Rechnung getragen. Im Rahmen des weiteren parlamentarischen Verfahrens obliegt es dem zuständigen Fachausschuss beziehungsweise dem Landtag, die seitens des Landesjagdverbandes vorgebrachten Anmerkungen zum Geset-zentwurf zu berücksichtigen.Die Beratung der Petition wird damit abgeschlossen.Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt voraussichtlich in der Tagung vom 8. bis 10. Juni 2016.


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