Περιοχή: Γερμανία

Jagdwesen - Jagdverbot für diverse Tiere

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
296 Υποστηρικτικό 296 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

296 Υποστηρικτικό 296 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2012
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

18/11/2015, 4:13 μ.μ.

Pet 3-17-10-789-043835Jagdwesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte eine Änderung des Jagdrechts erreichen.
Er führt aus, dass viele Tiere weder aus Gründen der Hege noch zum Zweck des
Verzehrs geschossen würden. Jährlich würden allein in Bayern nach einer offiziellen
Liste 25.000 Eichelhäher, 16.000 Dachse und fast 15.000 Edel- und Baummarder
getötet. Weiterhin würden mehr als 5.000 Rebhühner, die in der Roten Liste als stark
gefährdet eingestuft seien, geschossen sowie mehr als 10.000 Waldschnepfen und
mehr als 400.000 Wildenten. Er fordere daher die Streichung der von ihm benannten
Tiere aus der zur Jagd zugelassenen Liste.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages eingestellt und dort diskutiert wurde. 296 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu dem
Anliegen ihre Auffassung mitzuteilen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im
Folgenden dargestellte Ergebnis:
Das Jagdrecht in Deutschland soll einen artenreichen, gesunden und an seine
Lebensräume angepassten Wildbestand erhalten. Wildschäden sollen möglichst
vermieden werden. Im Jagdrecht ist ausdrücklich die Pflicht verankert, das Wild und
seine Lebensräume zu hegen. Dies gilt für alle dem Jagdrecht unterliegenden
Wildarten. Gesetzliche Beschränkungen der Jagd wie Schonzeiten, das Verbot
bestimmter Jagdarten und Fanggeräte und Biotophegemaßnahmen dienen den
tierschützerischen Aspekten sowie den natur- und artenschützerischen Aspekten.
Ein „Morden ohne jeden rationalen Grund“, wie der Petent in seiner Petition darstellt,
entspricht nicht dem Jagdrecht.

Die Bestände einiger Wildarten in Deutschland unterliegen natürlichen
Schwankungen. Es ist auch festzustellen, dass die Bestände einiger Wildarten
rückläufig sind. Die Ursachen liegen nach der Darstellung der Bundesregierung in
der großräumigen Landbewirtschaftung, der Zersiedelung der Landschaft und
Klimaveränderungen. Hierdurch werden die Lebensräume der Wildarten
beeinträchtigt. Auch Wildseuchen wirken sich nachteilig auf die Bestände aus.
Maßnahmen zur Hege der Wildarten bestehen daher in der Haltung und
Wiederherstellung geeigneter Lebensraumstrukturen. Auch eine angemessene
Bejagung stellt jedoch eine Maßnahme zur Hege der Wildarten dar.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass ein „Morden aus archaischen Instinkten ohne
jeden rationalen Grund, oft nur um der Ballerei willen und aus falsch verstandenem
Konkurrenzdenken“ nicht dem Jagdrecht entspricht und nicht zulässig ist. Er hält die
gesetzlichen Regelungen jedoch für sachgerecht und empfiehlt, das
Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung –
dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft – zur Erwägung zu
überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
wurde mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)


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