Область : Оберальгой
Зображення петиції Jetzt handeln! Verbesserung der Betreuungsbedingungen bei Oberallgäuer Tagesmüttern und –vätern
Соціальні питання

Jetzt handeln! Verbesserung der Betreuungsbedingungen bei Oberallgäuer Tagesmüttern und –vätern

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Landrat Herr Klotz/ Jugendhilfeausschuss Oberallgäu
1 245 804 в Оберальгой

Позивач не подав петицію.

1 245 804 в Оберальгой

Позивач не подав петицію.

  1. Розпочато 2019
  2. Збір завершено
  3. надіслано в 26.11.19
  4. Діалог
  5. Невдалий

08.07.2019, 23:00

Da unser Anliegen nicht am 02.07.19 im Jugendhilfeausschuss behandelt wurde, wurde im Text das Datum des Jugendhilfeausschusses auf den nächsten Termin im November korrigiert. Der Sammelzeitraum wurde bereits verlängert.


Neuer Petitionstext: Wir Tagesmütter und -väter betreuen viele Oberallgäuer Kinder bei uns zu Hause oder in Großtagespflegestellen. Für gute Rahmenbedingungen für uns, die Eltern und die Kinder, möchten wir, dass die Richtlinien in einigen Punkten vom Jugendhilfeausschuss Oberallgäu am 02.07.19 26.11.19 (bisheriges Sammeldatum: 02.07.19/ neues Ziel: November) geändert und ergänzt werden.
**1. Änderung des Passus bzgl. der Regelung der Fehltage der Tagespflegepersonen**
Alle anderen Landkreise und kreisfreien Städte in Schwaben orientieren sich bezüglich der oben genannten Regelung an den Empfehlungen des „Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Städtetags für die Kindertagespflege nach dem SGB VIII und dem BayKiBiG" und fordern erst Gelder zurück, wenn 20 „betreuungsfreie“ Tage aufgrund von Fehlzeiten der Tagesmutter/ des Tagesvaters (Krankheit, Urlaub, etc.) überschritten sind.
Einige Landkreise/ kreisfreien Städte haben die Regelung auch großzügiger auf 30 bis 45 Tage erweitert. Das Oberallgäu hat „0 Rückforderungsverzichttage“.
Ein/e Tagesmutter/-vater bekommt für die Betreuung eines Oberallgäuer Kindes monatlich im Voraus ein pauschales Tagespflegeentgelt. Die Höhe der Summe ist abhängig von der Betreuungszeit und dem Qualifizierungsfaktor der Tagespflegeperson.
Am Ende vom Kalenderjahr reichen die Tagesmütter ihre Fehltage (eigene Krankheit, Urlaub) ein. Im Oberallgäu muss jeder einzelne Fehltag zurückgezahlt werden.
In den Empfehlungen des bayerischen Landkreis und Städtetags steht:
*„Da die Tagespflegepersonen selbständig tätig sind, besteht kein Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung im Krankheitsfall bzw. bei sonstiger Abwesenheit. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sollte jedoch von einer Rückforderung des Pflegegeldes im Umfang von bis zu 4 Wochen pro Jahr (20 Arbeitstage) abgesehen werden.“*
**Wir fordern, dass der kursive Satz wieder in die Oberallgäuer Richtlinien für Kindertagespflege aufgenommen wird und eine Rückforderung des Pflegegeldes erst ab dem 21. Tag stattfindet.**
**2. Mehr Ausbildungskurse für neue Tagesmütter und -väter**
Aktuell findet für die Stadt Kempten und den Landkreis Oberallgäu ein Ausbildungskurs pro Jahr statt. Da in den letzten Jahren nur wenige der ausgebildeten Tagespflegepersonen auch tatsächlich in der Tagespflege aktiv tätig wurden, wurden dieses Jahr mit den Bewerbern Vorgespräche geführt, um schon im Vorfeld eine Auswahl zu treffen. Dies sehen wir positiv. Dennoch ist es aufgrund der fehlenden Betreuungsplätze wichtig, dass mehr Personen die Möglichkeit haben, den Tagespflegekurs zu absolvieren. Besonders die Großtagespflegen sind bei der Personalsuche darauf angewiesen, dass neue Tagesmütter/-väter ausgebildet werden. Und für die Eltern, die eine Betreuung ihres Kindes im familiären Umfeld möchten, ist es wichtig, dass Tagesmütter/-väter ausgebildet werden, die Betreuung zu Hause anbieten.
- Wir möchten, dass wieder 2 Ausbildungskurse pro Jahr für den Landkreis Oberallgäu und Kempten stattfinden.
- Für pädagogische Fachkräfte sollten die 6 Ausbildungsmodule separat angeboten werden.
**3. Wir setzen uns für die Möglichkeit der inklusiven Tagespflege ein.**
Tagespflege zeichnet sich durch die familiäre Atmosphäre und kleine Gruppen aus. Dies sind die besten Voraussetzungen für die Inklusion behinderter Kinder. Vom Landratsamt Oberallgäu und der Stadt Kempten werden Zusatzqualifikationskurse für Tagespflegepersonen angeboten. Das Inklusionskind belegt in der Tagespflege je nach Inklusionsfaktor mehrere Plätze, um eine spezielle Förderung zu gewährleisten. Das Tagespflegeentgelt ist zwar höher, deckt aber nicht die gesamten Kosten der belegten Plätze ab, so dass die Aufnahme eines Inklusionskindes für die Tagespflegeperson immer mit finanziellen Einbußen verbunden ist. Des weiteren gibt es keine klaren Richtlinien zur Kostenübernahme, jedes Inklusionskind wird im Einzelfall geprüft und dann über eine mögliche Kostenübernahme entschieden. Aus diesen Gründen werden in der Tagespflege kaum Inklusionskinder aufgenommen.
- Tagespflegepersonen und Eltern von Inklusionskindern brauchen klare Richtlinien, Informationen und Beratung.
- Das finanzielle Defizit sollte durch das Jugendamt/Amt für Kindertagesstätten und/oder die Gemeinden/ Stadt ausgeglichen werden.
**Bitte unterstützen Sie unser Anliegen und unterschreiben Sie die Petition, damit wir Gehör finden.**

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 955 (571 in Landkreis Oberallgäu)


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