Região: Alemanha

Jugendschutz - Beschränkung des Zugangs zu sozialen Netzwerken für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
363 Apoiador 363 em Alemanha

A petição não foi aceite.

363 Apoiador 363 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2014
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 16:11

Pet 3-18-17-21651-004542

Jugendschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.11.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Die Petentin möchte erreichen, dass der Zugang zu sozialen Netzwerken für Kinder
und Jugendliche unter 16 Jahren beschränkt wird.
Sie führt aus, dass Kinder und Jugendliche von Gleichaltrigen in so genannten
„Gruppen“ beleidigt, belästigt und ausgegrenzt würden. Eine Kontrolle durch die Eltern
bzw. Erziehungsberechtigten sei kaum möglich. Durch ihre Smartphones hätten die
Kinder und Jugendlichen ständigen Zugang zum Internet und damit auch einen freien
Zugang zu nicht jugendfreien Inhalten. Diese würden in Sekunden in „Gruppen“
verbreitet. Fraglich sei, ob es geregelt werden könne, dass Jugendliche, die jünger als
16 Jahre sind, keine Smartphones nutzen dürfen.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 363 Mitzeichnende haben das
Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu dem Anliegen darzulegen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im Folgenden
dargestellte Ergebnis:
Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass aktuelle Studienergebnisse zeigen, dass
44 Prozent der Internetnutzer im Alter zwischen 6 und 13 Jahren in einer Community
angemeldet sind. Mit durchschnittlich 10,4 Jahren melden sich Kinder erstmals mit
einem eigenen Profil an. Problematisch ist nach den Angaben der Bundesregierung,
dass die Angebote, die die Hitliste der beliebtesten Internetangebote der 6- bis
13-Jährigen anführen, nach den Nutzungsbedingungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht für Kinder gedacht sind, sondern meist erst ab 13 Jahren
genutzt werden dürfen.

Ein Großteil der Kinder (80 Prozent), die bei einer Community angemeldet sind, hat
sich bei der Erstellung des Benutzerkontos von einer anderen Person helfen lassen.
Viele erfuhren hierbei elterliche Unterstützung. Ca. 30 Prozent nahmen die Erstellung
des Benutzerkontos gemeinsam mit Freunden vor. Der überwiegende Teil der Kinder
(78 Prozent) hat den Zugang zu den eigenen Dateien auf „Freunde“ eingeschränkt.
Betrachtet man das Mediennutzungsverhalten innerhalb dieser sozialen Kontexte, wird
deutlich, dass eine Beschränkung des Zugangs zu sozialen Netzwerken unter
16 Jahren kein geeignetes Instrument ist, um die genannten Gefahren einzudämmen.
Eine Altersbegrenzung in sozialen Netzwerken ist in ihrer Pauschalität nicht umsetzbar
und wird auch nicht der Komplexität des Themas gerecht. Inzwischen gibt es
Möglichkeiten, sicherzustellen, dass ein bestimmtes Erwachsenen-Angebot im Internet
durch Einrichten einer geschlossenen Benutzergruppe gemäß § 4 Abs. 2
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) lediglich Erwachsenen zugänglich
gemacht wird (sog. Altersverifikationssystem). Ein derartiges Verfahren besteht für
Kinder leider noch nicht. Ursächlich hierfür ist, dass es für Kinder bisher kein
einheitliches, staatliches Ausweisdokument gibt, das online auswertbar ist.
Nach den Ausführungen der Bundesregierung gehen die Anbieter von
Kindermedienplattformen und sozialen Netzwerken bisher sehr unterschiedliche
Wege, um dem Sicherheitsbedürfnis der das Angebot nutzenden Kinder und/oder
Jugendlichen und deren Eltern gerecht zu werden. Die in der freiwilligen
Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) e.V. vereinten Anbieter sozialer
Netzwerke haben sich in dem im Jahr 2009 verabschiedeten „Verhaltenskodex für
Betreiber von Social Communities bei der FSM“ u.a. dazu verpflichtet, beim
Registrierungsprozess das angegebene Alter des Nutzers mit dem vom Betreiber
selbst auferlegten Mindestalter zu prüfen und ggf. den Nutzer bei Unterschreiten des
Mindestalters nicht für die Social Community zuzulassen. Dabei sind sich die Betreiber
bewusst, dass eine solche Überprüfungsfunktion die Validierung des wirklichen Alters
des Nutzes nicht sicherstellen kann. Näheres hierzu findet sich auf der Homepage
www.fsm.de/selbstverpflichtungen/VK_social_communities_final_09032009.pdf.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass ein sinnvolles Zusammenspiel von
Medienkompetenzförderung und Kinder- und Jugendmedienschutz notwendig ist. Die
auftretenden Gefahren können durch Maßnahmen des Jugendmedienschutzes
minimiert werden. Sie ersetzen jedoch nicht den alltäglichen und interessierten
Austausch zwischen Kindern, Jugendlichen und Eltern bzw. den Fachkräften in
Kindergarten und Schule. Der Petitionsausschuss hält einen zeitgemäßen

Jugendmedienschutz für erforderlich, der den gesetzlichen Schutz mit der Förderung
der Medienkompetenz und der Medienerziehung durch die Eltern verbindet. Ziel ist
eine Gesamtstrategie, die den Veränderungen von Technik und Nutzungsverhalten
junger Menschen standhält und international anschlussfähig ist. Kinder und
Jugendliche müssen einerseits wirksam vor Gefahren des Internets geschützt
werden. Ihnen sollen jedoch gleichzeitig alle Chancen eröffnet werden, die ihnen die
Medien bieten. Sie sollen und wollen das Internet mit seinen vielfältigen
Möglichkeiten entdecken und aktiv ihre eigene mediale Umwelt gestalten.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Bundesregierung den Ansatz
verfolgt, Eltern mit Projekten und Initiativen bei der Medienerziehung zu unterstützen.
Als Beispiele sind genannt:
 Die App „Meine-Startseite", die einen geschützten Surfraum bietet, der auf
dem Kinder-Server (www.kinderserver-info.de) aufbaut und die
Kindersuchmaschine „fragFINN" (www.fragfinn.de). Weiterhin sind zu nennen
die geprüften Links der Kindersuchmaschine „Blinde Kuh" (www.blinde-
kuh.de) und alle Seitenstarkseiten (www.seitenstark.de). Computer und mobile
internetfähige Geräte können schnell und leicht in einen kindgerechten, si-
cheren Surfmodus geschaltet werden, mit dem Erwachsenenangebote nicht
mehr aufrufbar sind.
 Auf Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSJF) wurde gemeinsam mit bestimmten Mobilfunkanbietern und
Fernsehsendern die Initiative „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien
macht.“ ins Leben gerufen, die gut aufbereitete Informationen und
medienpädagogische Tipps rund um die Themen Internet, Handy, Games und
TV bietet. Sie bietet beispielsweise auch Hilfe, um die richtigen
Sicherheitseinstellungen am mobilen Endgerät vorzunehmen. Die Internetseite
lautet schauhin.info/sicherheitseinstellungenitablet-pcipad/ipad.html.
 Mit der Initiative „sicher online gehen" (www.sicher-online-gehen.de) setzen
sich Bund, Länder und Wirtschaft für einen besseren Schutz von Kindern im
Internet ein. Ziel ist es, Eltern für Risiken im Netz zu sensibilisieren, sie bei der
Medienerziehung ihrer Kinder zu unterstützen und über technische
Schutzlösungen zu informieren.
 Die Broschüre „Ein Netz für Kinder – Surfen ohne Risiko" des BMFSFJ und
die Sicherheitstipps auf www.surfen-ohne-risiko.net sollen Eltern dabei

unterstützen, mit ihren Kindern gemeinsam das kinderfreundliche Netz zu
entdecken. www.surfen-ohne-risiko.net hilft Eltern dabei mit einfachen
Anwendungen, Internet-Quizspielen und Infos bei der Medienerziehung ihrer
Kinder.
Die Bundesregierung hat zudem darauf hingewiesen, dass auch ein wirksames
Verbot gefährdender Dienste nicht möglich wäre, so lange diese von ausländischen
Servern aus angeboten werden. Eine Vielzahl von Angeboten, die für Kinder und
Jugendliche nicht geeignet sind, liegt auf Servern in anderen Ländern. Nationale
Gesetzgebung und sonstige Rechtsetzung stößt hier an ihre Grenzen. Daher ist es
erfolgversprechender, für Gefahren zu sensibilisieren und eine angemessene
Anbietervorsorge vorzunehmen. Eltern sind jedoch auch selbst gefordert, bestimmte
technische Schutzvorkehrungen zu treffen. Sie haben beispielsweise die Möglichkeit,
Jugendschutzsoftware zu installieren, die sie bei ihrer Medienerziehung unterstützen
soll. Diese dient dazu, nicht kindgerechte Webangebote möglichst zuverlässig zu
blockieren. Eltern können die Programme in der Regel dem Alter des Kindes
entsprechend anpassen.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) sorgt für die Umsetzung des
Jugendmedienschutz-Staatsvertrags. Sie prüft schwerpunktmäßig, ob Verstöße
gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vorliegen und entscheidet über die
Maßnahmen der Medienanbieter. Die Petentin hat die Möglichkeit, sich wegen
weiterer Fragen im Zusammenhang mit der Medienaufsicht im Internet an die KJM zu
wenden.
Der Koalitionsvertrag für diese Wahlperiode sieht vor, dass moderner
Jugendmedienschutz Rahmenbedingungen für eine gemeinsam getragene
Verantwortung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft schaffen soll. Im Dialog sollen
neue Instrumente für einen wirksamen Jugendmedienschutz entwickelt werden. Die
Daten von Kindern und Jugendlichen in den sozialen Medien müssen nach den
Aussagen im Koalitionsvertrag besonders geschützt werden.
Eine Beschränkung des Zugangs zu sozialen Netzwerken, wie mit der Petition
gefordert, unterstützt der Petitionsausschuss jedoch nicht. Er empfiehlt, das
Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.Begründung (pdf)


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