Region: Tyskland

Katastrophenschutz - Einrichtung/Pflege einer bundesweit und ortsübergreifend aufrufbaren Internetseite für Alarmfälle

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
121 Stödjande 121 i Tyskland

Petitionen har nekats

121 Stödjande 121 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2014
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2015-11-18 16:06

Pet 1-18-06-2155-014275Katastrophenschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.09.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen werden wird.
Begründung
Mit der Eingabe wird angeregt, dass im Einvernehmen mit den Bundesländern eine
gemeinsame, ortsübergreifende Internetseite eingerichtet und betrieben wird, die alle
Bürger nach Auslösung eines Sirenenalarms über Grund, Dauer, Verhaltensweise und
Vorkehrungen informiert.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass für die
vorgeschlagene Einrichtung und Pflege einer bundesweit und ortsübergreifend
aufrufbaren Internetseite für Alarmfälle mit einer einprägsamen Bezeichnung, wie z. B.
www.alarm.info, dieselben Gründe sprächen, die vor Jahren dazu geführt hätten, die
Rufnummern von Polizei und Rettungsdienst (110 bzw. 112) bundesweit einzuführen.
„Transparenz und Bürgerinformation“ seien Kernziele im „Leitfaden
Krisenkommunikation“ des Bundesministeriums des Innern (BMI), der aber bisher an
überkommenen Abläufen, z. B. hinsichtlich der Nutzung von Alarmlisten in Krisen- und
Katastrophenfällen, festhalte. Bei Verfügbarkeit einer einheitlichen Internetadresse
würden die in manchen größeren Städten im Internet zum Suchbegriff „Sirenenalarm“
gelisteten Seiten sowie auch die meisten Auskunft begehrenden Anrufe bei Polizei
oder Rettungskräften (110 bzw. 112) obsolet. Die Mehrzahl der Bürger habe heute die
Möglichkeit, Informationen über das Internet abzurufen und zwar infolge der
Verbreitung von Tablets und Smartphones sogar ortsunabhängig. Außerdem sei der
Abruf in den Grenzen der Aktualität des Alarms zeitunabhängig. Die vorgeschlagene
Internetseite, die den Nutzer auch über die verschiedenen Alarmsignale verbal und
akustisch aufklären sollte, würde die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in
Alarmfällen erheblich verbessern sowie Polizei, Rettungskräfte und Betreiber lokaler
Informationsdienste entlasten.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 121 Mitzeichnungen und 73 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss begrüßt zunächst das mit der Petition zum Ausdruck
gekommene Engagement im Hinblick auf einen effektiven Katastrophenschutz.
Ferner stellt der Ausschuss fest, dass Bund und Länder gemeinsam ein technisches
System geschaffen haben, um die Bevölkerung im Krisen- oder Verteidigungsfall vor
den auftretenden Gefahren zu warnen. Das so genannte Modulare Warnsystem
(MoWaS) hat zum 1. Juli 2013 seinen Betrieb aufgenommen und ist die
Weiterentwicklung des bis dahin betriebenen Satellitengestützten Warnsystems.
Über MoWaS kann ein im Bevölkerungsschutz Verantwortlicher innerhalb weniger
Sekunden Warnmeldungen an alle ca. 160 angeschlossenen Rundfunk- und
Fernsehanstalten, Medienprovider, Internet- und Pagingdienstleister sowie die
Deutsche Bahn AG sicher übertragen.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), das
Lagezentrum des BMI, die Lagezentren der Innenministerien der Länder sowie deren
Ausweichstandorte (i. d. R. Leitstellen in den Ländern) sind bereits mit dem MoWaS
ausgerüstet. Weitere Standorte werden folgen.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass das System auch den Anschluss von
Alarmierungsmitteln wie Sirenen ermöglicht, die dann über das System unmittelbar
ausgelöst werden können. Dies schließt bereits vorhandene, aber auch zukünftige
Alarmierungsmittel ein.
Zukünftige Möglichkeiten sind z. B. der Anschluss von
Rauchwarnmeldern (mit Warnmodul),
Endgeräten im Mobilfunk (einschließlich der Nutzung von Apps mit Warnfunktion
in Smartphones und Tablets),

regionalen Warnsystemen wie z. B. Sirenen.
Das BBK entwickelt derzeit die Webseite www.warnung.bund.de mit Informationen
über:
amtliche Gefahrendurchsagen und -meldungen von Bund und Ländern über das
MoWaS,
Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes,
Meldungen über die aktuelle Hochwasserlage www.hochwasserzentralen.de.
Später sollen noch Meldungen über Erdbeben der Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe hinzukommen.
Die Gefahrenmeldungen werden auf einer Deutschlandkarte visualisiert und in einer
Listenansicht dargestellt. Der Nutzer soll die Möglichkeit erhalten, sich in der
Kartenansicht die für ihn relevanten Warnungen und Informationen seines Heimatortes
anzeigen zu lassen. Die Listenansicht einer Warnmeldung soll Informationen zur Art
der bestehenden Gefahr und der empfohlenen Verhaltensweise enthalten. Außerdem
soll es Hinweise auf andere Informationsquellen, z. B. Web-Informationsangebote der
Länder, Kreise und Städte, geben.
Um den Bürgerinnen und Bürgern die Informationen der Webseite
www.warnung.bund.de, insbesondere in Notfallsituationen, schnell und gezielt
bereitzustellen, entwickelt das BBK zeitgleich auch eine Warn-App für Smartphones
und Tablets. Diese App basiert auf den Daten der Webseite www.warnung.bund.de
Sie wird aktuelle Gefahrenmeldungen zeigen und darüber hinaus allgemeine
Informationen zur Notfallvorsorge, NotfaIltipps und Informationen zum BBK anbieten.
Die App soll für den Endnutzer kostenfrei in App-Stores von Google und Apple für die
Betriebssysteme Android und iOS bereitgestellt werden. Es fallen lediglich Kosten für
den Datenverkehr im Rahmen des Vertrages beim jeweiligen Mobilfunkprovider an.
Zur Übermittlung von Warnmeldungen erhält die App einen Anschluss an das MoWaS.
Bereits in der ersten Version der App soll es auch standortbezogene Push-
Benachrichtigungen, d. h. Warnmeldungen bei geschlossener App geben. Allerdings
muss die Lokalisierung (über einen im Gerät integrierten GPS-Empfänger oder die
Standortdaten der Funkzelle) vom Nutzer des Endgerätes aktiv freigeschaltet werden.
Auch dem Erhalt von Push-Benachrichtigungen muss der Nutzer vorher zustimmen.
Voraussetzung zur Übermittlung amtlicher Gefahrendurchsagen und -meldungen von
Bund und Ländern an die Webseite www.warnung.bund.de und die BBK-App ist ein

Anschluss der zur Auslösung von Warnungen berechtigten Stellen und Behörden an
das MoWaS.
Abschließend hebt der Ausschuss hervor, dass das System in der aktuellen
Ausbaustufe darauf ausgelegt ist, Warnungen anzuzeigen. In einer weiteren
Ausbaustufe soll der mit der Petition unterbreitete Vorschlag aufgegriffen werden, auch
über Probealarme zu informieren.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
entsprochen werden wird.Begründung (pdf)


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