Región: Alemania

Kaufvertragsrecht - Recht auf Reparatur für elektronische Klein-/Großgeräte sowie Verpflichtungen für Hersteller

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
181 Apoyo 181 En. Alemania

No se aceptó la petición.

181 Apoyo 181 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2017
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

13/02/2019 3:24

Pet 4-18-07-4010-039904 Kaufvertragsrecht

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, ein "Recht auf Reparatur" für elektronische Klein- und
Großgeräte zu statuieren sowie Hersteller dieser Produkte zu verpflichten,
Originalersatzteile für ca. 10 Jahre vorzuhalten und diese nicht nur an offizielle
Reparaturpartner, sondern auch an unabhängige Dienstleister und Verbraucher
abzugeben, Reparaturanleitungen und vor Verkauf die Haltbarkeitsauslegung
öffentlich zugänglich zu machen sowie Beschränkungen zur Eigenreparatur zu
deaktivieren.

Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Hersteller von
Elektronikartikeln oftmals bewusst Sollbruchstellen planen würden, die zu einem
Defekt des Geräts nach etwa zwei Jahren führen würden. Im Sinne des Umwelt- und
Verbraucherschutzes sei eine entsprechende Gesetzesänderung daher überfällig, um
die Haltbarkeitsdauer von Geräten zu erhöhen und so Ressourcen zu sparen.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die Eingabe
verwiesen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 182 Mitzeichnern
unterstützt, und es gingen 31 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Thematik darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte wie
folgt zusammenfassen:
Das Umweltbundesamt hat einen Endbericht zu einer gemeinsam mit dem Öko-Institut
e. V. durchgeführten Studie zum Thema „Obsoleszenz“ veröffentlicht, der zu dem
Ergebnis kommt, dass keine Belege für gezielt eingebaute Schwachstellen in
Produkten seitens der Hersteller (geplante Obsoleszenz) gefunden werden konnten.
Geplante Obsoleszenz hat sich demnach jedenfalls nicht als strukturelles Problem
manifestieren lassen. Es kann daher auch kein tauglicher Anknüpfungspunkt für
gesetzgeberisches Handeln sein.

Grundsätzlich schenkt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
den Themen „Ressourcenschonung“, „Nutzungsdauer“ und „Energieeffizienz“ von
Produkten im Rahmen des Themas „Nachhaltiger Konsum“ Aufmerksamkeit. Aus
Sicht der Nachhaltigkeit ist dabei eine lange Nutzungsdauer von Produkten nicht
immer begrüßens- und wünschenswert. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die lange
Nutzung eines nicht-nachhaltig hergestellten Produktes der Nutzung eines
nachhaltigen, an Umwelt- und Sozialaspekten in der Herstellung orientierten
Produktes entgegensteht.

Aus diesem Grund scheint es sinnvoller, an ein nachhaltiges Produktdesign
anzuknüpfen. Die einzelnen in der o. g. Studie vorgeschlagenen Maßnahmen zur
Verbesserung der Langlebigkeit und Reparaturfreundlichkeit von Produkten knüpfen
daher auch fast ausnahmslos an eine Weiterentwicklung der EU-Ökodesignrichtlinie
(2009/125/EG) an. Nachhaltiges und verbraucherfreundliches Produktdesign – wie mit
der Petition gefordert – ist mit der Etablierung einer vollkommenen Kreislaufwirtschaft
zu verbinden. Um nachhaltig zu wirtschaften, muss die Linearwirtschaft durch die
umweltfreundlichere Kreislaufwirtschaft abgelöst werden. Das bedeutet, dass das
Streben nach Effizienz in der Linearwirtschaft perspektivisch nicht mehr entscheidend
ist. Denn in einer vollkommenen Kreislaufwirtschaft ist Obsoleszenz
nachhaltigkeitspolitisch bedeutungslos, da die Ressourcen nach einer ggf. auch nur
kurzen Nutzungsdauer wieder in den Kreislauf zurückgeführt werden können.

Deswegen begrüßt der Petitionsausschuss, dass sich die Bundesregierung im
Koalitionsvertrag darauf geeinigt hat, auf die Stärkung der ökologischen Standards in
der EU-Ökodesignrichtlinie hinzuwirken. Entsprechende Maßnahmen sind
abzuwarten.
Die eng formulierten Forderungen der Petition vermag der Ausschuss nicht zu
unterstützen und empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
nicht entsprochen werden konnte.

Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung
– dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – als Material zu
überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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