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Kein Bau von Windkraftanlagen im Wald!

Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
189 Atbalstošs 188 iekš Vācija

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

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  1. Sākās 2020
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts 24.11.2021
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

19.11.2020 09:47

Die Aussage zur Studie der ETH Zürich wurde um den entsprechenden link zur Pressemitteilung der ETH Zürich ergänzt.


Neuer Petitionstext: Wir fordern das generelle Bauverbot von Windenergieanlagen im Wald durch Änderung des § 35 Abs. 1 BauGB 
BauGB
Die vergangenen Sommer haben den Wäldern enorm zugesetzt. Dürre und Borkenkäfer haben ganze Landstriche absterben lassen. Für einen nachhaltigen Klimaschutz ist der Schutz des Waldes existenziell. Der Wald ist Wasserspeicher, CO2 Speicher und eine wesentlicher Regulator des regionalen Klimas. Eine Studie der ETH-Zürich ([https://ethz.ch/de/news-und-veranstaltungen/eth-news/news/2019/07/wie-baeume-das-klima-retten-koennten.html](ethz.ch/de/news-und-veranstaltungen/eth-news/news/2019/07/wie-baeume-das-klima-retten-koennten.html)) kommt zu dem Ergebnis, dass Aufforstung eine der effektivsten Maßnahmen zum Schutz des Klimas ist. In den letzten Jahren abgestorbene Waldflächen müssen daher dringend aufgeforstet bzw. der natürlichen Regeneration überlassen werden.
Es ist daher unerlässlich den Wald nachhaltig zu schützen und soweit wie möglich vor Eingriffen, die die Regeneration und Aufforstung der Wälder unmöglich machen, zu bewahren. 
bewahren.
Der Bau von Windenergieanlagen im Wald würde Klimaschutzfunktion des Waldes zerstören, da bereits kleinste Eingriffe in dieses komplexe Ökosystem gravierende Folgen haben können. Zudem kann auf bebauten Flächen kein CO2 durch Bäume gebunden werden.
Wir fordern daher den § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB **folgendermaßen** zu ändern:
1) 1. Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es 
es
...
5.
der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient, dies gilt nicht auf Waldflächen im Sinne des BWaldG sowie Flächen, die im Zeitraum von 30 Jahren vor Antragstellung gemäß § 9 BWaldG umgewandelt worden sind, 
sind,

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 10 (10 in Deutschland)


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