Región: Mannheim
Medio ambiente

Kein Radschnellweg durch das Landschaftsschutzgebiet Feudenheimer Au

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Landes Baden-Württemberg
1.198 Apoyo

No se aceptó la petición.

1.198 Apoyo

No se aceptó la petición.

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19/10/2020 21:36

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Liebe Unterstützer*innen,
der Landtag ist in der beigefügten Entscheidung vom 15.10.2020 der Empfehlung des Petitionsausschusses gefolgt. Danach soll "die Petition der Regierung als Material überwiesen werden, verbunden mit der Bitte, im nächsten Jahr erneut zu berichten".

Es handelt sich somit um keine Endentscheidung. Vielmehr wird dort darauf hingewiesen, dass zunächst noch ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden müsse. Des Weiteren wird erwähnt, dass "um eine Abschätzung treffen zu können, welche Auswirkungen der Bau eines Radschnellweges durch die Feudenheimer Au verursacht, zunächst die Unterlagen vollständig vorgelegt werden müssen".

Obwohl wir den Petitionsausschuss bereits über die Entscheidung des RP mit der Nichtgenehmigung der Verlegung der 26 Kleingärten in das Landschaftsschutzgebiet hingewiesen hatten, geht die Petitionsentscheidung schwerpunktmäßig auf diesen Umstand ein.

Bemerkenswerterweise ist davon die Rede, dass die Planfeststellungsbehörde nur über das Vorhaben selbst sowie über die notwendigen Folgemaßnahmen entscheiden könne und die Verlegung der Kleingärten keine notwendige Folgemaßnahme darstelle!

Im Gegensatz dazu hat das RP doch bereits darüber entschieden und die Verlegung für nicht rechtmäßig angesehen!

An dieser Entscheidung sieht man, dass der Petitionsausschuss nur völlig unzureichend oder gar nicht vom Verkehrsministerium und den angefragten Behörden über die neue Planungsschritte und Entscheidungen informiert wurde, was der Berichterstatter, Herr Stephen Brauer, bereits ausdrücklich bemängelt hatte.

Nicht Gegenstand der Landtagsentscheidung war damit der Umstand, dass der Mannheimer Gemeinderat am 6.10.2020 (mit knapper Mehrheit) eine neue Radwegtrasse abgesegnet hat, mit der ein massiver Eingriff in das streng geschützte Hochgestade mittels der Durchstoßung mittels Unterführung und dem Abholzen von ca. 40 Bäumen verbunden ist.

Interessant sind für mich die in der Entscheidung dargestellten Grundsätze zum Planfeststellungsverfahren:

Danach ist die Wirtschaftlichkeit der geplanten Maßnahme nicht Gegenstand der Planfeststellung.

Andererseits wird aber hervorgehoben, dass im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine Gesamtabwägung stattfinden wird. Daraus ergebe sich die Verpflichtung, der Frage nach etwaigen schonenderen Alternativen nachzugehen. Zitat:

"Die Alternativenprüfung bezieht sich beispielsweise auf den konkreten Ort der Verwirklichung des Vorhabens, auf die Dimensionierung des Vorhabens oder die Art der Projektverwirklichung. Unter diesem Gesichtspunkt spielen auch die zu erwartenden Umweltauswirkungen eine gewichtige Rolle. Außerdem ist im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zu untersuchen, ob die durch das Vorhaben zu erwartenden Auswirkungen auf die Umwelt, vermieden, ausgeglichen oder kompensiert werden können. Ein Vorhaben kann nur zugelassen werden, wenn der positive Nutzen die danach verbleibenden negativen Auswirkungen überwiegt."

Sind wir also gespannt, wie das RP nach diesen Grundsätzen den Umstand bewerten wird, dass nach unserem Vorschlag eine Alternativtrasse über die Kastanienallee, Aubuckel und Feudenheimer Straße zur Verfügung steht, die Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet völlig vermeidet.

Herzliche Grüße

Hans-Jürgen Hiemenz


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