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Kein Radschnellweg durch das Landschaftsschutzgebiet Feudenheimer Au

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss des Landes Baden-Württemberg
1 198 Tukeva

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  1. Aloitti 2019
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

17.05.2020 klo 14.30

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Liebe UnterstützerInnen,
als Anlage erhalten Sie den Bescheid der Unteren Naturschutzbehörde an die BuGa-Gesellschaft. Die Behörde stellt damit das Verwaltungsverfahren ein, nachdem die BuGa-Gesellschaft von sich aus den Antrag auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Erlaubnis zur Errichtung von 26 Kleingartenparzellen im LSG Feudenheimer Au zurückgenommen hatte. Hintergrund ist die in diesem Bescheid auf Seite 2 im 4. Absatz wiedergegebene Auffassung des Regierungspräsidiums (RP) als Obere Naturschutzbehörde, die den Plänen der BuGa-Gesellschaft widerspricht:

" Nach unserer Einschätzung würde die Verlegung der 26 Kleingartenparzellen – trotz der Auflagen zur Minimierung der Beeinträchtigung – aus den folgenden Erwägungen heraus in für uns nicht akzeptabler Weise nach wie vor dem Schutzzweck des LSG zuwider laufen, das Landschaftsbild und die natürliche Eigenart der Landschaft nachteilig verändern sowie den Naturgenuss und den besonderen Erholungswert der Landschaft beeinträchtigen“.

Diese Aussagen des Regierungspräsidiums wecken Hoffnung für das laufende Planfeststellungsverfahrens zum Radschnellweg. Denn müsste das RP danach nicht auch konsequenterweise einen Radschnellweg mitten durch die AU - egal in welcher Variante - verbieten?
Denn wenn schon die Anlage von Kleingärten den Charakter des Landschaftsschutzgebietes verändert, dann doch erst recht die knapp 2 km lange 6,50 Meter breite Radweg-Betontrasse mitten durch schützenswerte Pflanzen und Tierwelt der Au und insbesondere das dabei geplante 116 Meter lange Brückenbauwerk als Auffahrt zum Hochgestade, welches den Freiflächencharakter der Au zerstört und für ein komplett neues Landschaftsbild sorgt!

Aber auch die vom Bezirksbeirat Feudenheim ins Spiel gebrachte alternative Radwegvariante würde durch das Landschaftsschutzgebiet verlaufen. Und der mit dieser Variante vorgesehene Tunnel oder die Unterführung durch das Hochgestade wäre ein glatter Verstoß gegen die Landschaftsschutzgebietsverordnung der Feudenheimer Au: Nach dieser Verordnung ist es ausdrücklich verboten, dass das Hochgestade verändert oder geschädigt wird.

Alles spricht daher aus unserer Sicht nunmehr für den mit unserer Petition verfolgten Radschnellweg am Aubuckel und an der Feudenheimer Straße.
Bleiben wir also dran und hoffen weiter!

Herzliche Grüße
Hans-Jürgen Hiemenz



29.02.2020 klo 10.34

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Liebe MitstreiterInnen,

jetzt kommt das Finale in Sachen Radschnellweg durch die Au.

Bei der Anhörung des Petitionsausschusses am 21.2.2020 hatten die Vertreter des Petitionsausschusses erklärt, dass der Ausschuss erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens entscheiden wolle. Es ist also umso wichtiger, dass Sie jetzt im Rahmen des Planfeststellungsverfahren Ihre Einwendungen erheben!

Schriftliche Einwendungen können bis zum 12.3.2020 (Eingangsdatum maßgebend) erhoben werden beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe oder beim Bürgermeisteramt der Stadt Mannheim, Fachbereich Grünflächen und Umwelt, Collinistr. 1, 68161 Mannheim.

Als Muster erhalten Sie unsere Argumentensammlung mit 10 wichtigen Punkten, die wir zu unserer Präsentation vor dem Petitionsausschuss an die Anwesenden verteilt hatten.

Ergänzender Hinweis:

Die mittlerweile vom Bezirksbeirat Feudenheim ins Spiel gebrachte Kompromisslösung sieht zwei gravierende Abweichungen zur offiziellen Trasse A 2 vor. Zum einen, dass der Radweg nicht durch die Kleingartenanlage verläuft, sondern auf dem bestehenden Weg zwischen Unterführung Feudenheimer Straße und Au geführt wird, dann aber ebenso als Betontrasse durch das Landschaftsschutzgebiet der Au verlaufen soll. Am anderen Ende soll der Aubuckel mittels einem Tunnel/Unterführung gequert werden (anstelle einer Hochführung mittels Brücken/Rampenkonstruktion zum Hochgestade und einer Querung des Aubuckels mittels Ampelsteuerung wie bei der offiziellen Trasse A2). Ich verkenne nicht, dass dadurch die Kleingartenanlage geschont und die Verkehrsproblematik am Aubuckel entschärft werden würde. Wir lehnen aber auch diese Lösung als "kleineres Übel " ab, weil sie ebenso in die Natur des Landschaftsschutzgebietes eingreift und gegen die Landschaftsschutzgebietsverordnung verstößt. Denn nach dieser Verordnung ist es verboten, dass das Hochgestade verändert oder geschädigt wird (§4 Ziffer 6), siehe unter
www.mannheim.de/sites/default/files/page/2625/lsg_feudenheimer_au.pdf

Liebe MitstreiterInnen, es geht meines Erachtens nicht darum, dass jede(r) möglichst viel zu Papier bringt. Sinnvoll wäre es, wenn jede(r) ausgewählte Einwendungen vorbringt, die ihm/ihr am meisten Herzen liegen, möglichst mit eigener Formulierung. Auf diese Weise dürften wir eine Vielzahl von unterschiedlichen Einwendungen herausbekommen. Schön wäre es, wenn auch vorsorglich auf die Kompromisslösung des Bezirksbeirates eingegangen würde.

So, ich hoffe, ich habe nichts Wichtiges vergessen. Ich hoffe auf Ihre Unterstützung und wünsche viel Spaß beim Verfassen eines Einwendungsschreibens.

Herzliche Grüße
Hans-Jürgen Hiemenz


15.02.2020 klo 15.17

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Liebe UnterstützerInnen der Petition,
der Radschnellweg durch die Feudenheimer Au steht im Mittelpunkt von zwei demnächst anstehenden Veranstaltungen:

1. Sitzung des Bezirksbeirates Feudenheim am Mittwoch 19.02.2020 um 19.00 Uhr in der Feudenheimer Kulturhalle, Spessartstraße, 68259 Mannheim

2. Wie Sie der Anlage entnehmen können, findet zwei Tage später, als am kommenden Freitag, 21. Februar um 10 Uhr im Mannheimer Stadthaus eine öffentliche Anhörung zum Radschnellweg und anschließend eine Ortsbesichtigung in der Au mit Fahrrädern statt. Da bei der Anhörung sicherlich zahlreiche Pro-Radschnellweg-Befürworter der Stadt anwesend sein dürften, wäre es schön, wenn auch zahlreiche Kritiker des Radschnellweges durch die Au dabei sein würden.
Herzliche Grüße
Hans-Jürgen Hiemenz


02.02.2020 klo 20.37

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Liebe UnterstützerInnen,
anbei der Bericht des Manneimer Morgen vom 31.1.2020 zur Sitzung des Konversionsausschusses: Danach hat das Regierungspräsidium einen Baustopp für die Verlegung der Kleingärten ins Landschaftsschutzgebiet der Au verhängt. Laut RP dürfen Gärten nicht im LSG angelegt werden. Diese Entscheidung macht uns Mut, denn weshalb sollten Radweg, Seilbahnen und künstliche Gewässer in der Au genehmigungsfähiger sein als Kleingärten!
Herzliche Grüße
Hans-Jürgen Hiemenz



04.12.2019 klo 18.12

Liebe UnterstützerInnen der Petition,
leider überschlagen sich momentan die Ereignisse. Obwohl das Planfeststellungsverfahren zum Radschnellweg noch gar nicht eingeleitet geschweige denn abgeschlossen ist und auch die Entscheidung des Petitionsausschusses noch aussteht, wurde bereits mit den Bauarbeiten in der Au zur Verlegung der Kleingärten in das Landschaftsschutzgebiet begonnen. Hintergrund ist die Anordnung des Sofortigen Vollzugs durch die Stadt Mannheim.

Der BUND möchte angesichts der aktuellen Ereignisse in der Feudenheimer Au im Zusammenhang mit der Verlegung von Kleingärten und dem geplanten Bau eines Radschnellwegs die Öffentlichkeit über Vorgänge, Hintergründe und seine Position informieren. Dazu lädt der BUND am zweiten Advent, also am Sonntag 8.12.2019 um 14 Uhr zu einem Ortstermin in Form eines Spaziergangs durch die betroffenen Teile der Au ein. Über Eure/Ihre Teilnahme an dieser Veranstaltung würden wir uns freuen; Näheres entnehmt/entnehmen Sie bitte dem anhängenden Flyer.
Herzliche Grüße
Hans-Jürgen Hiemenz




22.07.2019 klo 23.24

Veranstaltungshinweis und neuer brisanter Sachstand:
Zum Radschnellweg Mannheim-Heidelberg wird die Entwurfsplanung für die Vorzugsvariante erstellt. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung können sich Bürger am Mittwoch, 24. Juli, um 18 Uhr, in der Kulturhalle in Mannheim-Feudenheim über Details zur Variantenentscheidung informieren. Da sollte es auch Gelegenheit geben, nach dem Planungsstand des Radschnellweges durch die Au zu fragen. Denn mittlerweile spitzt sich die Lage dramatisch zu:

Aus dem beigefügten Bericht des Mannheimer Morgen vom 20.7.2019 geht hervor, dass noch in diesem Jahr die ersten Bauarbeiten in der Anlage des Kleingartenvereins in der Au beginnen sollen!!!

Sollen da also vollendete Tatsachen geschaffen werden
- vor Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zu dem geplanten Radweg durch die Au
- vor der Entscheidung des Petitionsausschusses des Baden-Württembergischen Landtages
- vor Durchführung und Bekanntgabe des Ergebnisses einer Faunistischen Untersuchung in der Kleingartenanlage. Ohne eine exakte faunistische Erfassung ist zu befürchten, dass dort geschützte Tierarten wie Zauneidechsen, die bereits im August (Männchen) und September (Weibchen) Winterschlaf halten, unter die Räder bzw. Bagger geraten.

Nach wie vor gelten die bekannten Gegenargumente: Es ist völlig überflüssig, einen Radschnellweg durch das Landschaftsschutzgebiet der Feudenheimer Au zu führen, der mit einem 100 Meter langen Brückenbauwerk und einer 8 Meter Betonschneise das einzigartige kulturhistorische Denkmal der Au mit dem immer noch sichtbaren Hochgestade der ehemaligen Neckarschlinge verschandelt, ca. 10.000 qm wertvollen Ackerboden versiegelt, in geschützte Tier- und Pflanzenarten (Orchideen, Mauereidechsen, Wildbienen) und Kleingärten eingreift, mit 6,1 Millionen Euro für 1.800 Meter mehr als dreimal soviel kostet wie die Alternativtrassen oder andere Radschnellwege, obwohl er gegenüber dem direkten Weg in die Innenstadt einen großen Umweg (knapp 2 km) bedeutet!

Wer kann, sollte am Mittwoch vor Ort sein!
Mit solidarischen Grüßen
Hans-Jürgen Hiemenz


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