Migrazione

Keine Abschiebungen aus NRW nach Afghanistan

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Ministerpräsidentin Kraft, Innenminister Jäger
11.182 Supporto

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

11.182 Supporto

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

  1. Iniziato 2017
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Mancate

20/04/2017, 10:59

Formatierung


Neuer Petitionstext: Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Kraft, sehr geehrter Herr Innenminister Jäger,
gemäß der seit der Innenministerkonferenz 2005 geltenden Erlasslage, die auf der Innenministerkon-ferenz Innenministerkonferenz im Dezember 2015 modifiziert wurde, sind Abschiebungen in „sichere Regionen“ Afghanistans möglich. Vorrangig sind zunächst drei Gruppen, nämlich Straftäter, sogenannte Gefährder und volljäh-rige, volljährige, alleinstehende Männer betroffen. Diese Praxis ist trotz volatiler und der sich immer wieder ver-schlechternden verschlechternden Lage in Afghanistan umgesetzt worden. Im allgemeinen Bemühen, durch gesetzliche Änderungen und fragwürdige Abkommen die Abschiebungszahlen zu erhöhen, werden seit Ende 2015 Abschiebungen nach Afghanistan weiter forciert. Die Unterzeichnung des EU-Afghanistan-Abkommens im Oktober 2016 soll die Abschiebung einer großen Zahl von Menschen nach Afghanistan mit in Deutschland ausgestellten Passersatzpapieren ermöglichen bzw. erleichtern. Seit Dezember 2016 finden nun monatliche Sammelabschiebungen statt – ein menschenrechtlich äußerst fragwürdi-ges fragwürdiges politisches Signal!
Abschiebungen nach Afghanistan sind menschenrechtlich nicht zu vertreten! Die auf der Innenminis-terkonferenz Innenministerkonferenz im Dezember 2015 beschlossene Modifizierung des Erlasses, nur in „sichere“ Regionen“ in Afghanistan abzuschieben, ging von einer tatsächlichen Situation in Afghanistan aus, die spätestens seit den Entwicklungen im vergangenen Jahr jeder Grundlage entbehrt. Der Bericht des UNHCR zur Situation in Afghanistan aus Dezember 2016 kommt zu dem Schluss, dass sich die Sicherheitslage in Afghanistan seit April 2016 nochmal deutlich verschlechtert hat. Das gesamte Staatsgebiet Afghanis-tans Afghanistans sei von einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt betroffen. Es gebe keine Region, die dauer-haft dauerhaft sicher sei. Auch der aktuellste Bericht der United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UN-AMA) dokumentiert seit dem Beginn der jährlichen Berichterstattung für 2016 die höchsten Zahlen von zivilen Opfern und von Kindern unter den Opfern. Dabei geben die Zahlen alleine und die Berichte über größere Anschläge nur ein unvollständiges Bild von der aktuellen Situation, denn Terror, Gewalt und Angst prägen den Alltag in Afghanistan. Täglich finden (Selbstmord)Attentate auf Märkten, öf-fentlichen öffentlichen Plätzen u.a. statt, die ein friedliches und normales Leben unmöglich machen. Auf Grundlage dieser aktuellen Erkenntnisse ist die Sicherheitslage in Afghanistan so kritisch, dass keine Abschiebun-gen Abschiebungen in dieses Kriegsland stattfinden dürfen.
Trotzdem beteiligt sich die Landesregierung Nordrhein-Westfalen an Abschiebungen nach Afghanis-tan. Afghanistan. Die momentane Aussage, nur den im Erlass genannten „vorrangigen“ Personenkreis abzuschie-ben, abzuschieben, stellt keine Rechtfertigung dar. Niemand kann ohne Gefahr für Leib und Leben nach Afghanistan abgeschoben werden. Die gestiegene Zahl sogenannter „freiwilliger“ Ausreisen widerspricht dem nicht, sondern ist im Gegensatz deutlicher Ausdruck der Angst und Verzweiflung der Menschen, die der gestiegene Abschiebungsdruck auslöst.
Wir fordern die Landesregierung NRW auf, von der Möglichkeit, einen dreimonatigen bundeslandbe-zogenen bundeslandbezogenen Abschiebungsstopp zu erlassen, sofortigen Gebrauch zu machen. Diese Zeit sollte die Lan-desregierung Landesregierung nutzen, um sich beim Bund für eine Neubewertung der Sicherheitslage in Afghanistan einzusetzen, um zum einen die Entscheidungspraxis beim BAMF hinsichtlich zielstaatsbezogener Ab-schiebungshindernisse zu verändern und zum anderen einen bundesweiten Abschiebungsstopp zu erlassen.
Zudem ersuchen wir die Landesregierung NRW einen Erlass auf den Weg zu bringen, der den Auslän-derbehörden Ausländerbehörden die Prüfung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, insbesondere nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz, für geduldete Afghanen aufgibt und ihnen anrät, geduldete Afghanen ausdrücklich auf die Möglichkeit der Stellung eines Asylfolgeantrags bei Vorliegen individueller Gründe hinzuwei-sen. hinzuweisen. Wir ersuchen die Landesregierung weiter, von der Position Abstand zu nehmen, dass einzelne Gruppen nach Afghanistan abgeschoben werden können.
Wir bitten Sie, sich als rot-grüne rotgrüne Landesregierung politisch, humanitär und menschenrechtlich deutlich im genannten Sinne zu positionieren.


Neue Begründung: Nach mehreren Demonstrationen, Kundgebungen, Pressemitteilungen, offenen Briefen und Informationsveranstaltungen im Land wollen wir der großflächigen Unterstützung für einen Abschiebungsstopp nach Afghanistan auch auf diesem Weg deutlich Ausdruck verleihen und unserem Anliegen mehr Gehör verschaffen.
Nur wenn wir deutlich machen, wie viele Menschen in NRW sich gegen Abschiebungen nach Af-ghanistan Afghanistan aussprechen und einsetzen, können wir die Landesregierung zum Handeln bewegen.



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