Region: Norden
Budownictwa

Keine Bauvorhaben (192) in den Ostfriesischen Seemarschen, Vogel- und Landschaftsschutzgebiet V63

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Bürgermeisterin Barbara Schlag
218

Składający petycję nie złożył petycji.

218

Składający petycję nie złożył petycji.

  1. Rozpoczęty 2014
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Nie powiodło się

12.10.2018, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


03.01.2015, 02:51

Der Übergabetext war wohl etwas zu lang :-) und ist nicht vollständig veröffentlicht worden. SORRY! Wer den gesammten Text haben möchte sendet bitte eine kurze Mail an Umweltschutz.Mitbestimmung@t-online.de

Wir werden dann 2 PDF senden.

Danke nochmal !!!

Oliver Jung


03.01.2015, 00:42

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Unterstützung, wir haben mittlerweile aus wichtigen Institutionen Unterstützungszusagen erhalten und der Unmut über die Naturzerstörung wächst bei den Nordern auch stetig an.
Mit dem folgenden Text werden wir die Petition der Stadt Norden überstellen:

Sehr geehrte Frau Schlag,
sehr geehrte Damen und Herren der Stadt Norden,

zunächst möchten wir Ihnen ein gesegnetes und gutes neues Jahr 2015 wünschen.

Wir möchten Ihnen mit dem heutigen Tag die Petition gegen geplante Bauvorhaben (Bebauungsplan 192) in Ostermarsch übergeben.
Im Ostfriesischen Kurier wurde vor einiger Zeit davon berichtet, dass eine Bebauung in Ostermarsch gewünscht sei. Seien Sie versichert, in Ostermarsch wünschen sich 98% der Anwohner keine weitere Bebauung, fragen Sie einfach die Betroffenen.

Evtl. werden Sie sagen, das sind nicht viele Unterschriften – stimmt, wir haben keine Infostände aufgebaut, sind nicht von Haus zu Haus gezogen und haben auch keine „Petitionswerbung“ betrieben.

Wir haben lediglich mit relevanten Stellen gesprochen
und sind dankbar für jede Stimme und Unterschrift!

In ganz Deutschland, Österreich, Kanada, Luxemburg und andern Orts hat man ein Auge auf Norden gelegt. Ob das NDS MU, das BMG, Mitglieder des Bundestag, Naturschutzbehörden, Ornithologische Verbände, Naturschutz Verbände,
Brüssel (Natura 2000) und Mitglieder des Europaparlament, selbst die UNESCO ist in Kenntnis. Alle haben ein Auge auf Norden und viele haben Ihr Unverständnis über solche Bauvorhaben geäußert, jedoch auch Ihre Hilfe und Unterstützung zugesagt.
Zum Textende hin dazu noch etwas mehr.

Darüber hinausgehend ist ein weitaus bedeutenderer Punkt von großem öffentlichen Interesse:
Die Erhaltung und der Schutz der Natur im und am Landschaftsschutzgebiet V63 Ostfriesische Seemarschen von Norden bis Esens.
Es gilt hier (im Rahmen des Baugesetzbuchs) deutlich abzuwägen, ob eine Bebauung von wertvollen und unbedingt notwendigen
(seit der Aufhebung der EU-Förderungen von 2007)
Brachflächen überhaupt zulässig ist. Es steht völlig außer Frage, ob das öffentliche Interesse des Arten-, Vogel-, Natur- und Landschaftsschutzes unter dem privaten Interesse eines Bauträgers steht. Im Baugesetzbuch ist besonders dieser Passus der Abwägung ausgewiesen. Ferner ist dort festgelegt, dass eine nicht korrekte oder gewissenhafte Befolgung dieser Vorgabe zur teilweisen oder völligen Ungültigkeit des Bebauungsplanes führt.
Wenn Sie die folgende Ausführung vom Ministerium für Umwelt für den Bereich LSG V63 Norden gelesen haben, werden Sie feststellen, dass das weit über das öffentliche Interesse gegenüber dem privaten Interesse des Bauträgers hinausgeht.
-Leider können wir hier kein PDF einfügen-
Eigentlich sollte es an dieser Stelle gar nicht mehr nötig sein noch weiter zu schreiben, dennoch sei darauf hingewiesen, dass die in dem Gebietsvorschlag des NDS MU beigefügten Karten die eigentliche wesentlich größere Größe des LGS V63 ausweisen. Es sollte anzunehmen sein, dass die hochkompetenten Experten, Fachleute, Biologen, Ornithologen des MU… usw. genau wussten warum sie das Gebiet des LSG V63 genauso kartographierten. Sie hätten davon nicht abweichen dürfen.

Die nach §1 Abs. 6 BauGB, Prüfung der Belange des Umweltschutz, sollte auch hier den geforderten Rahmen bekommen. Um Sie dabei zu unterstützen steht im Folgenden eine relevante Einschätzung:

"Im Dorfgebiet von Ostermarsch sowie dem unmittelbar angrenzenden Außenbereich können heutzutage noch mehr als 50 einheimische Vogelarten beobachtet werden. Darunter sind Arten, die als bedroht und im Sinn der Umsetzung der EU-Vogelschutzlinie in Niedersachsen als wertbestimmende Arten klassifiziert sind. Die jüngste Einrichtung des Schutzgebietes "Ostfriesische Seemarschen zwischen Norden und Esens", das an Ostermarsch direkt angrenzt, ist eine Umsetzungsmaßnahme, die durch selten gewordene Siedlungsstrukturen, wie man sie in Ostermarsch noch findet, geradezu ideal erweitert wird.
Ostermarsch zeichnet sich durch seine lockere Bebauung, große Gärten mit Büschen, teilweise alten Obstbäumen und hier und da verwilderten Gartenarealen sowie einem besonders harmonischen und deshalb ökologisch so wertvollen Übergang zur Feldflur aus, wie man das nur noch sehr selten findet.
Vögel wie der Feldsperling, Gartenrotschwanz, Bluthänfling, Grauschnäpper, Goldammer, manchmal sogar Neuntöter leben im Dorfbereich und suchen ihre Nahrung im Schutzgebiet. Typische Vögel des Schutzgebiets wie Blaukehlchen, Braunkehlchen und Schwarzkehlchen nutzen regelmäßig die Sitzwarten am Dorfrand. Sogar die auf den Inseln brütende Sumpfohreule konnte schon in Dorfnähe beobachtet werden. Schleiereulen und Wahlohreulen kommen öfter vor."
Prof. für Ökologie, H. Schmidt

Dazu ist zu sagen: Um Ostermarsch herum wird eine extreme Agrarindustrie über das gesamte Jahr betrieben. Ständige Nutzung der Äcker mit durchgehendem Einsatz von Landmaschinen und Pestiziden s


29.10.2014, 13:46

Wichtige Neuigkeiten über den Bauträger (siehe Link in der Begründung),
kleinere Korrekturen der Rechtschreibung

Mit BITTE um Verbreitung!!!
Neuer Petitionstext: Ostfriesland braucht Ihre Hilfe! Seit Jahren wird in der Region hemmungslos gebaut.
Feriensiedlung an Feriensiedlung, Windpark an Windpark, Ostfriesland verliert seine Natur, und Einzigartigkeit.

Die Stadt Norden plant eine großflächige Bodenversieglung durch umfangreiche Bauforhaben Bauvorhaben in Ostermarsch / Ostfriesland, mitten in dem Landschaftsschutzgebiet LSG V63. (Bebauungsplan 192)
Das wird der Vogel- und Tierwelt, die in Ostermarsch umfangreich beheimatet ist enormen Schaden zufügen.

Ostermarsch ist von Leer bis Cuxhaven das definitiv letzte authentische
Küstenbauerndorf, entlang Küstenbauerndorf. Entlang der Küstenlinie gibt es kein einziges Bauerndorf mehr,
das noch so ursprünglich ist wie Ostermarsch. ist.

Neubausiedlungen, Ferienhäuser und sogar Campingplätze haben den eigentlichen,
echten bäuerlich / dörflichen Charakter sämtlicher Ortschaften entlang der Küste
zerstört, diese werden im Winter zu Geisterdörfern. Ostermarsch repräsentiert
eine Alleinstellung als letztes ostfriesisches Küstenbauerndorf, in dem sogar im
Ortskern noch Ackerbau betrieben wird. Eine absolut schützenswerte Ortschaft!

Die Bebauung wird vor allem dem Tourismus zu gute kommen und der Vogel- und Tierwelt, die in Ostermarsch umfangreich beheimatet ist enormen Schaden zufügen.

"Im Dorfgebiet von Ostermarsch sowie dem unmittelbar angrenzenden Außenbereich können heutzutage noch mehr als 50 einheimische Vogelarten beobachtet werden, darunter Arten, die als bedroht und im Sinn der Umsetzung der EU-Vogelschutzlinie in Niedersachsen als wertbestimmende Arten klassifiziert sind. Die jüngste Einrichtung des Schutzgebietes "Ostfriesische Seemarschen zwischen Norden und Esens", das an Ostermarsch direkt angrenzt, ist eine Umsetzungsmaßnahme, die durch selten gewordene Siedlungsstrukturen, wie man sie in Ostermarsch noch findet, geradezu ideal erweitert wird.
Ostermarsch zeichnet sich durch seine lockere Bebauung, große Gärten mit Büschen, teilweise alten Obstbäumen und hier und da verwilderten Gartenarealen sowie einem besonders harmonischen und deshalb ökologisch so wertvollen Übergang zur Feldflur aus, wie man das nur noch sehr selten findet.
Vögel wie der Feldsperling, Gartenrotschwanz, Bluthänfling, Grauschnäpper, Goldammer, manchmal sogar Neuntöter leben im Dorfbereich und suchen ihre Nahrung im Schutzgebiet. Typische Vögel des Schutzgebiets wie Blaukehlchen, Braunkehlchen und Schwarzkehlchen, nutzen regelmäßig die Sitzwarten am Dorfrand. Sogar die auf den Inseln brütende Sumpfohreule konnte schon in Dorfnähe beobachtet werden, Schleiereulen und Wahlohreulen kommen öfter vor."
Prof. für Ökologie, H. Schmidt

Die Stadt Norden möchte um jeden Preis das letzte erhaltene Küstenbauerndorf von Leer bis Cuxhaven "verbetonnieren". Das ist aus finanzieller Sicht hoch interessant, da die Stadt Norden es geschaft geschafft hat, Ostermarsch bei der Ausweisung des LSG V63 (entgegen der Vorgaben) des Urteils vom OVG / siehe Begründung) auszusparen.

Ferienwohnungen im LSG - das bringt Geld in die Kassen. Neue Begründung: Die "regierenden Partei" Z.o.B., sowie die SPD finden den Bebauungsplan 192 gut.
Die meisten der Norder Ratsmitglieder sind beruflich mit Tourismus und Handel, verknüpft.
Die Grünen sind leider in der Minderheit und können den Bebauungsplan 192 nicht stoppen.
Ostermarsch ist mit ca. 290 Einwohnern zu klein um im Norder Rat Gehör zu bekommen.
Wir brauchen Ihre Stimme um gehört zu werden.

Die Stadt Norden versucht die stellt wirtschaftliche Belange vor die Ornithologie und den Naturschutz zu stellen. und die Ornithologie.

Das kollidiert mit einem Urteil des OVG und den Vorgaben / Gründen des LSG V63.

-Die Stadt Norden fordert, dass im
Stadtgebiet die Landesstraße L5 „Ostermarscher Landstraße“ den südlichen Grenzverlauf darstellt.
Damit wären auch im Ortsteil Ostermarsch wieder städtebauliche und touristische Entwicklungen möglich.
- Der Ortsteil Ostermarsch ist von der o. g. Gebietskulisse vollständig umschlossen.
Auszug Ratsbeschluss 0070/2006/3.3/1
(Damit bestätigt die Stadt Norden, dass Ostermarsch ein Teil des LSG V63 ist! Ansonsten will man uns erklären, dass der Mittelpunkt eines Kreises immer außerhalb des Kreises liegt!) Aufgrund
des gewählten Grenzverlaufs kann sich der Ortsteil zukünftig städtebaulich und touristisch
kaum noch bzw. gar nicht entwickeln. Die Stadt Norden fordert deshalb eine ausreichend
dimensionierte, mindestens 100 m breite Pufferzone um den äußeren Siedlungsrand.

Die Stadt Esens hat in Bensersiel versucht Es besteht bereits ein Urteil zu anderen rechtswidrigen Bauvorhaben im LSG V63. In der Urteilsbegründung wird klargestellt nach welchen Kriterien das LSG V63 zu bebauen, das war rechtswiderig: auszuweisen ist.
Zur Begründung für die Rechtsunwirksamkeit der Bebauungspläne hat das Nds.OVG in seinem Urteil
vom 10.4.2013 - 1 KN 33/10 umfassend ausgeführt, dass
„die Abgrenzung des V63 im Bereich Bensersiel unter Berücksichtigung des Bebauungsplans Nr.67
nicht ausschließlich ornithologisch begründet ist“ (Urteil S.25) und „bei der Planung vornehmlich die
wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Gesichtspunkte (der Stadt Esens) eine Rolle gespielt haben“ (Urteil S.24f.)
haben“ Dieses Vorgehen widerspricht nach Auffassung des OVG im Urteil vom 10.4.2013, S.17, der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und ihm folgend auch der deutschen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung:
„Die Auswahlentscheidung hat sich ausschließlich an diesen ornithologischen Erhaltungszielen zu
orientieren. Eine Abwägung mit anderen Belangen findet nicht statt... dürfen Praktikabilitätserwägungen
wie städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten bei der Grenzziehung nicht berücksichtigt
werden.“ (Urteil S.24f.) Seite 17)
Auch "wirtschaftliche Erfordernisse, die zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interessesdarstellen, dürfen nicht berücksichtigt werden". (EuGH vom 11.7.1996 – Rs. C-44/95).

Die Stadt Norden stellt sich mit ihrer Ausweisung des LSG V63 und deren Begründung für die Aussparung von Ostermarsch über das Urteil des OVG!

Dubioser Weise soll der Bauunternehmer Wilke Saathoff aus Leezdorf die Baugenehmigung erhalten. Obwohl dieser mutmaßlich sein u.a. Geld auf fragwürdige Art verdient.
Bitte folgen Sie dem Link und bilden sich selbst eine Meinung über die „Geschäftspartner“ der Stadt Norden / Z.o.B.:

www.on-online.de/-news/artikel/125940/Amtsarzt-Unterkuenfte-menschenunwuerdig

www.oz-online.de/-news/artikel/126012/Die-Wohnverhaeltnisse-sind-sehr-beengt


Danke für Ihre Stimme

Onno Lürssen


08.07.2014, 21:23

Ein Rechtschreibfehler :-)
Neuer Petitionstext: Ostfriesland braucht Ihre Hilfe! Seit Jahren wird in der Region hemmungslos gebaut.
Feriensiedlung an Feriensiedlung, Windpark an Windpark, Ostfriesland verliert seine Natur, und Einzigartigkeit.

Die Stadt Norden plant eine großflächige Bodenversieglung durch umfangreiche Bauforhaben in Ostermarsch / Ostfriesland, mitten in dem Landschaftsschutzgebiet LSG V63. (Bebauungsplan 192)

Ostermarsch ist von Leer bis Cuxhaven das definitiv letzte authentische
Küstenbauerndorf, entlang der Küstenlinie gibt es kein einziges Bauerndorf mehr,
das noch so ursprünglich ist wie Ostermarsch.

Neubausiedlungen, Ferienhäuser und sogar Campingplätze haben den eigentlichen,
echten bäuerlich / dörflichen Charakter sämtlicher Ortschaften entlang der Küste
zerstört, diese werden im Winter zu Geisterdörfern. Ostermarsch repräsentiert mit
seiner allein Stellung eine Alleinstellung als letztes ostfriesisches Küstenbauerndorf, in dem sogar im
Ortskern noch Ackerbau betrieben wird, eine wird. Eine absolut schützenswerte Ortschaft!

Die Bebauung wird vor allem dem Tourismus zu gute kommen und der Vogel- und Tierwelt, die in Ostermarsch umfangreich beheimatet ist enormen Schaden zufügen.

"Im Dorfgebiet von Ostermarsch sowie dem unmittelbar angrenzenden Außenbereich können heutzutage noch mehr als 50 einheimische Vogelarten beobachtet werden, darunter Arten, die als bedroht und im Sinn der Umsetzung der EU-Vogelschutzlinie in Niedersachsen als wertbestimmende Arten klassifiziert sind. Die jüngste Einrichtung des Schutzgebietes "Ostfriesische Seemarschen zwischen Norden und Esens", das an Ostermarsch direkt angrenzt, ist eine Umsetzungsmaßnahme, die durch selten gewordene Siedlungsstrukturen, wie man sie in Ostermarsch noch findet, geradezu ideal erweitert wird.
Ostermarsch zeichnet sich durch seine lockere Bebauung, große Gärten mit Büschen, teilweise alten Obstbäumen und hier und da verwilderten Gartenarealen sowie einem besonders harmonischen und deshalb ökologisch so wertvollen Übergang zur Feldflur aus, wie man das nur noch sehr selten findet.
Vögel wie der Feldsperling, Gartenrotschwanz, Bluthänfling, Grauschnäpper, Goldammer, manchmal sogar Neuntöter leben im Dorfbereich und suchen ihre Nahrung im Schutzgebiet. Typische Vögel des Schutzgebiets wie Blaukehlchen, Braunkehlchen und Schwarzkehlchen, nutzen regelmäßig die Sitzwarten am Dorfrand. Sogar die auf den Inseln brütende Sumpfohreule konnte schon in Dorfnähe beobachtet werden, Schleiereulen und Wahlohreulen kommen öfter vor."
Prof. für Ökologie, H. Schmidt

Die Stadt Norden möchte um jeden Preis das letzte erhaltene Küstenbauerndorf von Leer bis Cuxhaven "verbetonnieren". Das ist aus finanzieller Sicht hoch interessant, da die Stadt Norden es geschaft hat, Ostermarsch bei der Ausweisung des LSG V63 (entgegen der Vorgaben) auszusparen.

Ferienwohnungen im LSG - das bringt Geld in die Kassen.


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