Erfolg
Gesundheit

Keine Einschränkung der Flexibilität von Verhinderungspflege durch die Pflegereform 2021!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
58.134 Unterstützende 57.914 in Deutschland

Petition hat zum Erfolg beigetragen

58.134 Unterstützende 57.914 in Deutschland

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 14.06.2021
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

12.01.2021, 19:14

Präzisierung in der Beschreibung, Ergänzung von Satzzeichen


Neuer Petitionstext:

Wir fordern Sie auf, aus den Ansprüchen auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege, ein Gesamtjahresbudget zu bilden, welches voll flexibel ist und zu 100 Prozent für die stundenweise Inanspruchnahme von ErsatzpflegeVerhinderungspflege in Anspruch genommen werden darf.



Neue Begründung:

Unter dem Vorwand der vermeintlichen Vereinfachung der Bürokratie und der individuellen Flexibilität würden Spahns Vorschläge weitere Kürzungen für viele pflegende Angehörige bringen und den Trend weiter in Richtung stationär statt ambulant setzen. Um die Würde und Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen zu wahren, sollte es jedoch genau umgekehrt der Fall sein. Anstatt noch mehr Budgets zu kürzen und die Hilfen unflexibel zu machenmachen, sollte endlich der Koalitionsvertrag vernünftig umgesetzt werden.

Hintergrund der Petition ist das Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegereform 2021 vom 4. November 2020. Darin fordert Spahn, dass ein Teil der Verhinderungspflege zukünftig einer längeren Verhinderung der Pflegeperson vorbehalten bleibt. Für die stundenweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege sollen hingegen ab dem 1. Juli 2022 nur noch maximal 40 Prozent des Gesamtjahresbetrags zur Verfügung stehen.

Gerade die Möglichkeit, Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch zu nehmen, ist für pflegende Angehörige besonders wichtig. Dadurch können kurzfristige Auszeiten von der Pflege und Betreuung im nicht immer planbaren Alltag realisiert werden. Für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Inanspruchnahme auch die einzige Möglichkeit, Verhinderungspflege geltend zu machen, da nicht genügend geeignete Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.

Auch wenn es sich bei dem Eckpunktepapier nur um einen Entwurf handelt, können wir mit dieser Petition schon jetzt deutlich ein Veto einlegen. Abzuwarten bleibt der Referentenentwurf und dann müssen und werden wir wieder reagieren und weiter aktiv sein.

Quellen: www.pflegeinform.de/fachinformation-zur-pflegereform-2020

www.lebenshilfe.de/presse/pressemeldung/keine-einschraenkung-der-flexibilitaet-von-verhinderungspflege-durch-die-pflegereform-2021/

pflegende-angehoerige-ev.de

sophiesanderswelt.com/2020/12/20/andersnacht-genug-vom-unsichtbar-sein-fazit-zum-jahresende2020


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 10.857 (10.825 in Deutschland)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern