Reģions: Großhansdorf
Ģimene

Keine Essensgeld-Erhöhung der KITA´s in Großhansdorf

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Bürgermeister Janhinnerk Voß / Zuständiger Fachausschuss
73 Atbalstošs 56 iekš Großhansdorf

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

73 Atbalstošs 56 iekš Großhansdorf

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  1. Sākās 2020
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

19.11.2020 22:38

Es werden persönliche Wertungen entfernt und faktische Richtigstellungen ergänzt.


Neuer Petitionstext: Liebe Eltern der Kita-Kinder in Großhansdorf,
leider hat die Gemeinde erneut eine Erhöhung von Beiträgen beschlossen, obwohl wir endlich durch das neue Kita-Gesetzt entlastet werden sollten.
Diesmal soll über das Essensgeld eine "Umlage" erfolgen.
**Wir Unterzeichnerinnen und Unterzeichner fordern den Sozialausschuss auf, den Beschluss zur Erhöhung des Essensgeldes in der Satzung zur Nutzung der gemeindeeigenen Kitas vom 26.10.2020 zurück zu nehmen!**
Wir möchten hiermit bekannt geben, dass die unterzeichnenden, in keinster Weise mit der Entscheidung des Kita Beirates übereinstimmt und der Essensgeld-Erhöhung widerspricht!


Neue Begründung: 1. **Die Berechnung des Essensgeldes enthält Personalkosten\, Personalkosten, welche lt\. lt. Aussage der Sozialbehörde des Landes an Schleswig-Holstein, auf eine Anfrage des der Landes Eltern Ausschusses\, Vertretung, nicht mit einbezogen werden darf.**
dürfen.**
2. Laut geltendem Kita-Gesetz, dürfen nur die tatsächlich anfallenden anfallenden, angemessenen Kosten für die Zubereitung und Herstellung  den Eltern in Rechnung gestellt werden. werden (Kommentar zum Kita-G 6. Aufl. 2017). Dies war im alten Gesetz vorgesehen und wurde in der aktuellen Version gar nicht geändert. **Die Berechnung der Gemeinde erfolgte jedoch auf Grundlage der gesamten, für die Gemeinde anfallenden Kosten. Jedoch sind unterscheiden sich die Kosten in den Einrichtungen unterschiedlich.**
Oder möchten Sie das Essen einer anderen Kita, die Ihr Kind gar nicht besucht, subventionieren?
einzelnen Einrichtungen.**
3. Der Sozialausschuss und der Bürgermeister der
Bürgermeister
stützen sich auf ein Votum des Beirates, des
Kita-Beirates,
in dem auch anteilig Eltern vertreten sind, bei dem es dem
es
keine Gegenstimme gegeben haben soll.
gab und darauf, dass es andere Gemeinden in
Zukunft auch so verfahren wollen.
Jedoch wurde diesen Elternvertretern den Elternvertretern/innen keine Gelegenheit gegeben, die Sachlage richtig zu Prüfen prüfen oder mit den Eltern in der Kita Rücksprache zu halten. Sie wurden unter Druck gesetzt, Durch
den Umstand, dass die neue Satzung vom Sozialausschuss im Oktober
schon („unter Vorbehalt“ der Zustimmung des Kita-Beirats)
beschlossen wurde, war es eigentlich für die Gemeindeseite klar,
dass dort
einer bereits beschlossenen Satzung zuzustimmen.
Zur
nur noch "pro forma"
zugestimmt wird.
**Denn der Sozialausschuss hat bereits am 26.10.20 die
Satzung beschlossen, wobei die
Sitzung des Beirates erst am 04.11.20, hatte 04.11.20
tagte.**
**Dies Widerspricht eklatant dem Grundsatz
der Sozialausschuss am 26.10.20 bereits die Satzung beschlossen!
Dies verstößt gegen das Kita-Gesetzt, in
Mitwirkung**
**§18 Abs. 3 Kita-G**
**"****Die Stellungnahme des Beirates ist
dem die Eltern bei Fragen Träger der Gebühren **"maßgeblich"** in den Entscheidungsprozess einbezogen werden sollen.
Es heißt nicht "die Eltern dürfen sich auch äußern"!
Kindertageseinrichtung vor dessen Entscheidung schriftlich mitzuteilen."**

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 38 (31 in Großhansdorf)


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