Rajon : Gjermania
Trafik&transport

Keine Fahrverbote Für Motorräder An Sonn- Und Feiertagen

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss, Bundesregierung, Bundesrat, Verkehrsministerium / Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
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  4. Dialog
  5. Sukses i pjesshëm

20.05.2020, 10:00

Überarbeitung Beschreibung und Begründung


Neuer Petitionstext: Wir Motorradfahrer wollen keine begrenzten sprechen uns vehement gegen begrenzte oder generellen generelle Sonn- und Feiertagsfahrverbote.
Der
Feiertagsfahrverbote aus.
Am 15.05.2020 kam der
Bundesrat kam am 15.05.2020 in der Sitzung 989 zusammen, in zusammen. In dieser Sitzung wurde unter anderem im Tagespunkt 10 einen der Beschluss erörtert welcher erörtert, der als Forderung an die Bundesregierung gerichtet ist.
www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/989/989-pk.html?nn=4352766#top-10
www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/989/to-node.html;jsessionid=6D540169138BB717E577B44CFF05DA58.2_cid391?cms_topNr=10#top-10
Dies
ist. www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/989/989-pk.html?nn=4352766#top-10
www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/989/to-node.html;jsessionid=6D540169138BB717E577B44CFF05DA58.2_cid391?cms_topNr=10#top-10
Dieses
ist ein Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalens, Unterzeichner Armin Laschet
Laschet.
Zum einen will die Länderkammer sich nach einem Beschluss sich dafür einsetzen einsetzen, die Zulässige Lautstärke
zulässige Lautstärke bei Neufahrzeugen auf Maximal maximal 80dB/A zu begrenzen, in allen Betriebszuständen.
Betriebszuständen zu begrenzen. Das entspreche entspräche einem Vorbeifahrenden vorbeifahrenden LKW oder ein Topmoderner einem topmodernen Rasenmäher.
In einem weiteren Vorschlag des Ministeriums für Verkehr des Landes Baden Württemberg
Baden-Württemberg sollen die Länder der Polizei bei gravierenden "Lärmüberschreitungen" die Möglichkeit der sofortigen geben, eine sofortige Sicherstellung geben.
Auch
vornehmen zu dürfen. Außerdem soll das sogenannte Auspuff-tuning Auspufftuning härter bestraft werden.
werden. In diesem Zusammenhang wollen die Länder es ermöglichen ermöglichen, begrenzte Fahrverbote an
an Sonn- und Feiertagen auszusprechen.
vm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/Dateien/PDF/PM_Anhang/200213_Forderungskatalog_Initiative_Motorradl%C3%A4rm_01.pdf


Neue Begründung: Durch dieses Verbot werden wir in unserer freien Entfaltung eingeschränkt.
eine
eingeschränkt und die Gleichberechtigung der Verkehrsteilnehmer mit Füßen getreten.
Eine
Begrenzung ist in meinen Augen nur eine Hinhaltetaktik Hinhaltetaktik, um es dann schnell in ein generelles Fahrverbot zu ändern.
Dieses Verbot diskriminiert uns Motorradfahrer, es Motorradfahrer. Es werden damit alle Motorradfahrer bestraft was für die Verstöße von wenigen bestraft. Das kann und darf so nicht sein kann und darf, eine sein! Eine Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer ist so nicht mehr gegeben.
Was ist mit den Teilweise teilweise viel zu lauten mehrspurigen Kfz oder mit den zum teil Legal Teil legal getunten Mofas und Rollern, diese dürfen dann immer noch fahren?
Es darf keine Einschränkung von nur einer Verkehrsteilnehmer verkehrs teilnehmenden Gruppe geben.
Was ist Hier werden systematisch Arbeitsplätze zu Grunde gerichtet, die im Zusammenhang mit den Arbeitsplätzen Motorradfahren hängen, sei es im Verkauf, Reparatur. Zubehörhandel oder Fahrschulen, während die am Zweirad fahren hängen, wie viele Autoindustrie mit hohen Zuwendungen vom Staat gesponsort werden soll.
Viele
Gaststätten, Imbissbuden, Werkstätten Werkstätten, Hotels, Campingplätze usw. wären von einem diesem Verbot betroffen.
betroffen, denn Motorradfahrer sind inzwischen eine zahlungskräftige Kundschaft.
Durch dieses Verbot würden viele das Motorradfahren für sich einstellen müssen, dadurch würde in der Gastronomie weniger Umsatz generiert. Die Zweiradwerkstätten würden weniger Aufträge erhalten erhalten, weil weniger Motorräder eine Wartung oder Reparatur benötigen benötigen, wodurch dann zwangsläufig weniger Arbeitskräfte benötigt werden werden. was dann wiederum im Umkehrschluss wieder zu Arbeitslosigkeit, Arbeitslosigkeit in allen Bereichen führen würde, die in Verbindung mit Motorrädern steht, führt.
Im weiteren was ist mit den
stehen.
Weiterhin wird nicht berücksichtigt, dass es nicht unwesentlich viele
Personen gibt, die als Hauptbeförderungsmittel nur ein Motorrad besitzen als Haupt Beförderungsmittel?
besitzen.
Wenn soweit am Bike alles technisch und STVO Konform ist soll jeder STZVO konform ist, die Versicherung und Kraftfahrzeugsteuern bezahlt sind, sollte es dem Fahrer freistehen, fahren dürfen zu dürfen, wann und wo er möchte.
Es gibt genug arbeitende Menschen in unserem Land Land, die nur an Sonn- & Feiertagen dazu
kommen
dazukommen mal auf dem Motorrad zu entspannen und dem Alltag Alltag, der gerade in Corona Zeiten sehr schwer ist ist, zu entfliehen.
Ich muss aber auch zugestehen Es ist unbestreitbar, dass unsere Welt zu laut ist, die Lärmbelastung in unserer Umwelt sehr hoch ist: hier ein Laubbläser - da ein Rasentrimmer, Bahnlinien Bahnlinien, die direkt durch ein Wohnviertel gebaut werden.
werden, Flugschneisen, Autobahnen etc.
Auch verurteile ich die Motorradfahrer Motorradfahrer, die in Ortschaften / Wohnvierteln extra Krach machen und durch unnötiges Frequentieren von besonders attraktiven Strecken mit überhöhter Geschwindigkeit und hohen Drehzahlen, den Ärger von Anliegern auf sich ziehen.
Durch
diese wenigen haben wir wird das Problem auf alle das Problem.
Motorradfahrer projiziert.
Darum appelliere ich hiermit an euch alle alle: Fahrt in Ortschaften so gut es geht Lärmgemindert!
umsichtig und lärmgemindert!
Zitat eines Users für die Pro Seite:
Motorräder
Seite: "Motorräder unterliegen als inländische Fahrzeuge, nach dem KraftStG, ebenso wie PKW der Steuerpflicht, welche mit der verkehrsrechtlichen Zulassung solange besteht, wie das Fahrzeug zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen ist. Wenn nun ausschließlich ein bestimmter Teil bzw. eine Gruppe von steuerpflichtigen Fahrzeugen, von der uneingeschränkten Nutzung öffentlicher Straßen benachteiligt wird, stellt dies eine öffentliche Diskriminierung dar. Weiterhin ist zu prüfen prüfen. ob diese Einschränkung im Rahmen des AGG sowie mit Artikel 11 des Grundgesetzes (Freizügigkeit) vereinbar ist.
Quelle: allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, Grundgesetzes, § 5 Abs. 1 Nr. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG).
Ausführung zur Begründung wird noch weiter ausgearbeitet.
Zitate User#
1. Ist das Motorrad wie alle andern Fahrzeug ein wichtiger Wirtschaftszweig.
Da Motorradfahren ein Hobby ist das hauptsächlich an Wochenenden ausgeführt wird.
2. Wenn an Wochenenden nicht mehr gefahren werden darf, dann werden viele das Hobby an den Nagel hängen oder erst gar nicht damit anfangen.
Ergo: Es fallen Arbeitsplätze wie Zweiradmechaniker, Verkäufer, von Zubehör Herstellern und von Bekleidungsherstellern weg.
3. Ausflugsgaststätten, Pensionen, Hotels und Campingplätzen fallen Gäste weg.
4. Motorradtreffen aller Art die an Wochenenden stattfinden und an denen auch viele Leute, Firmen usw. Geld verdienen kann man sich dann sparen.
Mit freundlicher Unterstützung durch Regina M.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 47.253 (46.632 in Deutschland)


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