Keine Kahlpfändung bei Grundsicherung!

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutscher Bundestag
16 Υποστηρικτικό 8 σε Κάτω Σαξωνία

Ο εκκινητής του αιτήματος δεν υπέβαλε αίτηση.

16 Υποστηρικτικό 8 σε Κάτω Σαξωνία

Ο εκκινητής του αιτήματος δεν υπέβαλε αίτηση.

  1. Ξεκίνησε 2014
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Απέτυχε

12/10/2018, 2:11 π.μ.

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


22/10/2014, 3:55 μ.μ.

Hinweis auf den Zeitungsbericht ergänzt.
Neue Begründung: Gegen den Insolvenzbeschlag gibt es derzeit keinen wirksamen Schutz. Auch wenn dem Schuldner bis zum Ende des Insolvenzverfahrens Verfahrenskostenstundung bewilligt wurde, wonach er sein nicht ausreichendes Vermögen nicht für Verfahrenskosten einzusetzen braucht, kann der Insolvenzverwalter das gesamte Kontoguthaben, auch wenn es nur aus Grundsicherung stammt, für die Verfahrenskosten verwenden, wenn kein Pfändungsschutz eingerichtet wurde, was nach unserer Auffassung allerdings einen Akt der Rechtsbeugung darstellt.
Nach Auffassung der Verwalter/Gerichte (teilweise) interessiert dabei weder, dass das Gesetz sogar den für Lebensmittel benötigten Geldbetrag als unpfändbar schützt (§ 811 ZPO), noch ob dies für die Betroffenen eine unzumutbare Härte darstellt (Landgericht Hannover).
Es kommt dadurch zur Verletzung der Menschenwürde, weil es sich um eine verfassungswidrige Kahlpfändung handelt und weil unzulässiger Weise das Existenzminimum indirekt besteuert wird.
Die nachträgliche Umwandlung des Kontos zum P-Konto schützt im Gegensatz zur normalen Pfändung ebenfalls nicht, weil das Gesetz eine Lücke enthält, so dass die Betroffenen in solchen Fällen ungeschützt und somit schlechter gestellt sind, was auch gegen den Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung verstößt.

Wir haben bereits Verfassungsbeschwerde veranlasst und eine Eingabe beim Bundesjustizministerium eingereicht. Die Neue Presse Hannover berichtete über den Fall ausführlich am 11.09.2014 "Den letzten Euro gepfändet."


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