Region: Tyskland
Medborgerliga rättigheter

Keine Straffreiheit bei beweisbaren, absichtlichen Falschaussagen im Familien- & Zivilprozess

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Bundesgerichtshof Karlsruhe
41 Stödjande

Initiativtagaren skickade inte in petitionen.

41 Stödjande

Initiativtagaren skickade inte in petitionen.

  1. Startad 2018
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Misslyckade

2020-04-15 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


2018-04-23 11:11

Beschreibung verbessert


Neuer Petitionstext: Nach § 138 ZPO besteht eine Wahrheitspflicht. .
Wieso ist es in hochemotionalen Familienprozessen vom Staat stillschweigend genehmigt zu lügen?
Auch konnte ich bisher keine vernünftige Erklärung für diesen Sachverhalt finden.
Ich habe persönlich erfahren müssen, wie die Prozessgegnerin Persönlich Erfahrungen zeigten, das ein Prozessgegner mehrfach gelogen hat Lügen konnte und trotz der Beweisbarkeit für deren Falschaussagen, Unwahrheit, keinerlei gerichtliche Verurteilung befürchten musste.
Auch eine nicht der Wahrheit entsprechenden schriftliche Aussage, welche unter Eides statt gegeben wird, hat in der Realität keine tatsächliche folgen.
Dies kann katastrophale, persönliche Folgen für den durch die Falschaussage betroffenen haben.
Psychische Folgeerkrankungen der Betroffenen sind oftmals nicht selten festzustellen, es kann mitunter auch im Suizid enden.
bis hin zur Suizidierung.
In erster Linie in Familienprozessen beobachtbar.
Eine juristische "Erlaubnis" zum lügen, ist nicht vereinbar mit meinen Vorstellungen eines Rechtsstaats.


Neue Begründung: Falschaussagen werden nicht vergleichbar nicht, wie im StGB geahndet.Mit Ausnahme des § 263 StGB in Bezug auf § 138 ZPO, dem Prozessbetrug.
§ 263 Abs. 1 StGB enthält die strafrechtliche Definition eines Betruges. Nach § 263 StGB macht sich strafbar: „Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.“
Diese Regelung kommt in den seltensten Fällen zum Tragen
StGB, bestraft...



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