Rajon : Bundesland
Imazhi i peticionit keine Streichung der Bildung einer Gesamtnote aus Schwerpunktsnote und staatlichem Teil
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keine Streichung der Bildung einer Gesamtnote aus Schwerpunktsnote und staatlichem Teil

Kërkuesi jo publik
Peticioni drejtohet tek
Bundesrat, Bundestag
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Kërkuesi nuk e ka paraqitur peticionin.

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  1. Filluar 2021
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  4. Dialog
  5. I dështuar

16.05.2022, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


16.02.2021, 23:05

Es lagen mehrere Tippfehler vor. Unter anderem das Datum der Drucksache ist nicht der 12. 02.2020, sondern der 12.02.2021.
Zum einen war die Mehrzahl von Examen war falsch.


Neuer Petitionstext:

In der Drucksache 20/21 vom 12.2.202012.2.2021 hat der Bundesrat dazu Stellung genommen keine Gesamtnote mehr aus der Schwerpunktsnote und dem staatlichen Teil zu bilden. Bisher beträgt der staatliche Teil 70 Prozent und der universitäre Schwerpunktsteil 30 Prozent. Nun sollen die Noten getrennt auf dem Zeugnis abgebildet werden. Eine GesamtnotGesamtnote ergibt sich nicht mehr.

Das Gesetz soll ab dem 01.01.2022 gelten.



Neue Begründung:

Der Bundesrat begründet dies mit der fehlenden Vergleichbarkeit der Endnoten für das erste juristische Examen innerhalb der Bundesländer, sowie zwischen den Universitäten.

Jedoch ist dies der falsche Ansatzpunkt für eine Vergleichbarkeit der Examensnoten und benachteiligt enorm Examenskandidaten, die bereits den Schwerpunkt absolviert haben.

Das Examen in Deutschland ist von vielerlei Ungerechtigkeiten geprägt. Es fängt damit an, dass der Zweitkorrektor die Benotung des Erstkorrektors sehen kann. Weiterhin sind natürlich die Schwierigkeitsgrade bei den Examensklausuren sehr unterschiedlich pro Durchgang. Ebenfalls variiert die Vorbereitung auf das Examen an den Universitäten sehr. Einige Universitäten werden bundesweit für ihre ExmanesvorbereitungExamensvorbereitung gelobt, andere Universitäten bieten nur ein mangelhaftes Angebot. Dies ist der Grund weshalb kommerzielle Repetitorien sehr beliebt sind.

Der Umfang des Examens wurde immer mehr und komplexer. Die ExaminasExamina vor 2002 sind mit den heutigen nicht mehr vergleichbar. Das hat der Gesetzgeber gesehen und hat die Regelstudienzeit im Jahr 2020 erhöht. Jedoch soll nun den Studenten die Möglichkeit genommen werden bereits vor dem Examen eine gewisse Sicherheit im Laufe des Studiums aufzubauen, wie es in jedem anderen Studiengang (Bachelor, Master) normal ist.

Darüber hinaus werden die Examenskandidaten benachteiligt, die den Schwerpunkt absolviert haben. Mit dem Wissen, dass dieser keine 30 Prozent mehr einnimmt, hätten diese sich viel früher auf die Examensvorbereitung konzentrieren können. Mithin reicht der Schwerpunkt oft Monate in die Examensvorbereitung hinein, da in den Schwerpunkten die mündlichen Prüfungen sehr spät stattfinden.

Der Aufwand und die Mühe und auch die mentale Sicherheit, dass der Schwerpunkt auf die Examensnote Einfluss hat, wird mit dieser Stellungsnahme des Bundesrates zerstört.

Das Studium ist an vielen Ecken und Kanten reformbedürftig, aber der Schwerpunkt ist das geringste Problem. Selbst Bachelor- und Masterstudiengänge wären nach dieser Argumentation nicht vergleichbar, da jeder Prüfer an jeder Universität andere Prüfungen stellt und diese unterschiedlich wohlwollend oder streng vewertet.bewertet. Etwas anderes stellt der Schwerpunkt nicht dar.

Das erste juritsischejuristische Examen wird mit diesem Vorschlag nicht fairer und erst recht nicht vergleichbarer, sondern macht den Studiengang Rechtswissenschaft noch unattraktiver für die Zukunft.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 45


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