Bölge : Köln
Çevre

Keine Vernichtung von Kleingärten in Köln-Raderthal!

Dilekçe yönlendirildi
Fraktionen und Einzelmandatsträger/innen im Stadtrat
3.206 Destekleyici 2.598 İçinde Köln

Dilekçe sahibi dilekçeyi teslim etmedi.

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  1. Başladı Mayıs 2022
  2. Koleksiyon tamamlandı
  3. Gönderilen
  4. Diyalog
  5. Başarısız

02.09.2023 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


01.09.2022 19:11

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Anlässlich der Einreichung einer Kündigungsschutzklage gegen die Stadt Köln haben der Kreisverband Kölner Gartenfreunde, der Kleingärtnerverein Köln Süd e.V., der BUND Köln und DIE FRAKTION eine gemeinsame Pressemitteilung veröffentlicht (siehe Anlage).


23.08.2022 17:49

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Unter Berufung auf die 3206 Unterstützer dieser Petition erfolgte am 11. August 2022 eine Eingabe an den Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden des Rats der Stadt Köln. Der Wortlaut der Beschwerde ist aus der Anlage ersichtlich. Eine solche Beschwerde kann jede Person erheben, die seit mindestens drei Monaten in Köln wohnt und gemeldet ist - Näheres: www.stadt-koeln.de/artikel/06866/index.html


08.08.2022 20:30

1. Die AfD führt aus, "dass in der letzten Ratssitzung nicht der Verkauf durch den Rat beschlossen wurde, sondern nur ein Wechsel der/ des Käufers. Wir haben dem Käuferwechsel zugestimmt."

2. Die Volt-Fraktion begründet ihre Zustimmung zum Verkauf der Gartenparzellen wie folgt: "Die Verwaltung hat sich im Vorfeld mit dem Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V. ausgetauscht. Betroffene Pächter*innen aus dem Bereich der Bonner Str. 536 - 540 sollen bei der Vergabe von Kleingartenparzellen im näheren Umfeld bevorzugt berücksichtigt werden. Alternativ gibt es die Möglichkeit in die in Immendorf vorgesehene Kleingartenanlage zu wechseln. Es handelt sich um eine vergleichsweise große Anlage, die vielen Gärtner*innen Platz bieten wird, wie sich aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan ergibt. Alle betroffenen Gärtner*innen werden daher auch in Zukunft die Möglichkeit haben eine Kleingartenparzelle zu nutzen. Dies zeigt, dass sich die Stadt für die Interessen der betroffenen Pächter*innen einsetzt.

Auf der anderen Seite sprechen insbesondere sozialpolitische Gründe (geförderte Wohnungen) für den Verkauf des Grundstücks. Diese Belange sind angesichts der steigenden Mieten von großer Erheblichkeit. Auch unter städtebaulichen Gesichtspunkten ist der Lückenschluss an der Bonner Str. begrüßenswert.

Im Rahmen der Abwägung der dargestellten gegenläufigen Interessen, insbesondere unter Berücksichtigung der Ausweichflächen für die Kleingärtner*innen, haben wir in enger Abstimmung mit unser liegenschaftspolitischen Sprecherin Frau Rebekka Müller beschlossen, der Vorlage zuzustimmen. Das etwaige Risiko einer zeitlichen Verzögerung im Hinblick auf die Nutzbarkeit des neuen Gartens in Immendorf ist zugunsten der angesprochenen Belange der Öffentlichkeit hinzunehmen, auch wenn es für den Einzelnen eine ernst zu nehmende Einbuße darstellt, die wir bedauern.

Die von Ihnen angesprochene Transparenz der Ratsarbeit ist uns sehr wichtig. Der Öffentlichkeitsgrundsatz erfüllt eine zwingende demokratische Kontrollfunktion. Dennoch ist der Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Beratung von Grundstücksverträgen ausnahmsweise geboten, um einerseits die Interessen der beteiligten privaten Akteure an solchen Transaktionen und andererseits die Verhandlungsposition der Stadt zu schützen. Letztere würde durch eine öffentliche Beratung in weiteren Vertragsverhandlungen erheblich geschwächt. Daher unterliegen insbesondere Angaben zur Person des Käufers sowie der Kaufpreis der Verschwiegenheit.

3. Eigene Anmerkung: Die Ersatzparzellen in Immendorf, die den bereits zum Ende Nov. d.J. gekündigten Pächtern unverbindlich in Aussicht gestellt werden, befinden sich noch in der Planungsphase; die Bereitstellung kann noch Jahre dauern. Bei dem Bauvorhaben an der Bonner Straße handelt es sich keineswegs um einen "Lückenschluss", sondern um die - bauplanungsrechtlich und kleingartenrechtlich unzulässige - Umwandlung von Dauerkleingärten in Bauland. Wegen dieser Rechtsverstöße ermittelt die Kommunalaufsicht. Der Kreisverband der Kölner Kleingärtnervereine hat zudem die Stadt Köln unter Fristsetzung aufgefordert, die Kündigung zurückzunehmen. Anderenfalls wird der Kreisverband Klage gegen die Stadt Köln einlegen.


08.08.2022 20:14

Die Verwaltung hat sich im Vorfeld mit dem Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V. ausgetauscht. Betroffene Pächter*innen aus dem Bereich der Bonner Str. 536 - 540 sollen bei der Vergabe von Kleingartenparzellen im näheren Umfeld bevorzugt berücksichtigt werden. Alternativ gibt es die Möglichkeit in die in Immendorf vorgesehene Kleingartenanlage zu wechseln. Es handelt sich um eine vergleichsweise große Anlage, die vielen Gärtner*innen Platz bieten wird, wie sich aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan ergibt. Alle betroffenen Gärtner*innen werden daher auch in Zukunft die Möglichkeit haben eine Kleingartenparzelle zu nutzen. Dies zeigt, dass sich die Stadt für die Interessen der betroffenen Pächter*innen einsetzt.

Auf der anderen Seite sprechen insbesondere sozialpolitische Gründe (geförderte Wohnungen) für den Verkauf des Grundstücks. Diese Belange sind angesichts der steigenden Mieten von großer Erheblichkeit. Auch unter städtebaulichen Gesichtspunkten ist der Lückenschluss an der Bonner Str. begrüßenswert.

Im Rahmen der Abwägung der dargestellten gegenläufigen Interessen, insbesondere unter Berücksichtigung der Ausweichflächen für die Kleingärtner*innen, haben wir in enger Abstimmung mit unser liegenschaftspolitischen Sprecherin Frau Rebekka Müller beschlossen, der Vorlage zuzustimmen. Das etwaige Risiko einer zeitlichen Verzögerung im Hinblick auf die Nutzbarkeit des neuen Gartens in Immendorf ist zugunsten der angesprochenen Belange der Öffentlichkeit hinzunehmen, auch wenn es für den Einzelnen eine ernst zu nehmende Einbuße darstellt, die wir bedauern.

Die von Ihnen angesprochene Transparenz der Ratsarbeit ist uns sehr wichtig. Der Öffentlichkeitsgrundsatz erfüllt eine zwingende demokratische Kontrollfunktion. Dennoch ist der Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Beratung von Grundstücksverträgen ausnahmsweise geboten, um einerseits die Interessen der beteiligten privaten Akteure an solchen Transaktionen und andererseits die Verhandlungsposition der Stadt zu schützen. Letztere würde durch eine öffentliche Beratung in weiteren Vertragsverhandlungen erheblich geschwächt. Daher unterliegen insbesondere Angaben zur Person des Käufers sowie der Kaufpreis der Verschwiegenheit.

Die AfD führt aus, "dass in der letzten Ratssitzung nicht der Verkauf durch den Rat beschlossen wurde, sondern nur ein Wechsel der/ des Käufers. Wir haben dem Käuferwechsel zugestimmt."


14.07.2022 11:22

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Der Rat der Stadt Köln hat am 20. Juni 2022 in nichtöffentlicher Sitzung mehrheitlich für den Verkauf der Kleingärten gestimmt. Aus dem angehängten Text sind die Voten und Stellungnahmen der Stadtratsfraktion ersichtlich. Der Text geht auch auf die Rechtswidrigkeit der Gartenvernichtung ein und auf die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Kommunalaufsicht.


14.07.2022 00:35

Petition nicht erfolgreich
Der Rat der Stadt Köln hat am 20. Juni 2022 in nichtöffentlicher Sitzung mehrheitlich für den Verkauf der Teilfläche der Kleingartenanlage Faßbenderkaul des Kleingärtnervereins Köln Süd e.V. (KGV Köln Süd) gestimmt. Als Initiator der Petition hat der KGV Köln Süd alle Fraktionen und Einzelmandatsträger des Kölner Stadtrats vor der Abstimmung auf die Petition hingewiesen und nach der Abstimmung um Stellungnahme gebeten.
Voten und Stellungnahmen der Ratsfraktionen:
Gegen den Flächenverkauf und für die Rettung der Kleingartenanlage Faßbenderkaul haben die Ratsmitglieder der Parteien Die Linke, Klima Freunde und Die FRAKTION gestimmt.
Für den Flächenverkauf und somit für die Gartenvernichtung haben Volt, FDP, Grüne und CDU gestimmt.
SPD und AfD sind der Aufforderung zur Mitteilung und Begründung ihres Votums bisher nicht nachgekommen.
Ausblick:
Obwohl 3206 Personen die Petition unterstützt und 1005 Petenten ihre Beweggründe in Kommentaren dargelegt haben, hat die Politik anders entschieden. Damit liegt nun der Schwerpunkt auf der juristischen Bewertung der geplanten Kleingartenvernichtung.
Die Anlage Faßbenderkaul ist durch ihren Status als Dauerkleingartenanlage gemäß § 16 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz und als baulicher Außenbereich gem. § 35 Baugesetzbuch vor der Umwandlung in Bauland geschützt. Das konkret beabsichtigte Bauvorhaben ist nichts anderes als ein Schwarzbau, die Kleingarten-Vernichtung daher illegal und die Kündigung des Pachtvertrags unwirksam. Das hat der KGV Köln Süd in einem Rechtsgutachten dargelegt, das ebenfalls vor der Abstimmung allen Fraktionen und Einzelmandatsträgern übersandt wurde.
Wegen des Anfangsverdachts von Verstößen der Stadtverwaltung gegen ihre verfassungsmäßige Bindung an Recht und Gesetz hat die Kommunalaufsicht inzwischen Ermittlungen aufgenommen. Wer dieses Kommunalaufsichtsverfahren unterstützen möchte, kann sich mit einer Aufsichtsbeschwerde an die zuständige Stelle der Bezirksregierung Köln wenden: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/31/kommunalaufsicht/index.html.
Eine Beschwerde kann von jeder Person formlos erhoben werden. Aus ihr sollte hervorgehen, dass man Zweifel an der Rechtmäßigkeit der beabsichtigten Umwandlung der Dauerkleingartenanlage in Bauland hat und dass man ein Einschreiten der Kommunalaufsicht erwartet. Zur Begründung kann man z.B. darauf hinweisen, dass die Stadtverwaltung in einer aktuellen Antwort auf eine Anfrage einerseits auf den gesetzlichen Bestandsschutz von Dauerkleingärten hinweist, andererseits aber die Bebauung der Anlage Faßbenderkaul ankündigt: ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=108967. Die Erfolgsaussichten einer Beschwerde sind höher, wenn man darlegt, dass und warum die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben im öffentlichen Interesse liegt (z.B. Erforderlichkeit von Kleingartenanlagen für Naherholung, Stadtklima, Biodiversität etc.).
Der KGV Köln Süd bedankt sich herzlich bei allen, die unsere Petition unterstützt haben!


07.06.2022 10:40

Korrektur topografischer Angaben zum Plangebiet


Neue Begründung:

1. Kleingärten sind nachhaltig und erhaltenswert!

Kleingärten verbessern die Lebensqualität vor allem von Menschen, die kein eigenes Haus mit Garten

haben. Dies erleichtert den Verzicht auf das Einfamilienhaus und macht nachhaltigere Wohnformen

attraktiver. Kleingärten vermitteln generationenübergreifend Naturerlebnis, Entspannung und

Gemeinschaft. Der Eigenanbau von Nahrungsmitteln trägt zur gesunden, ökologischen und

krisensicheren Ernährung bei. Die öffentlich zugänglichen Kleingartenanlagen dienen aber auch als

Naherholungsgebiet, Kaltluftentstehungsgebiete, Versickerungsflächen, innerstädtische

Biodiversitäts-Hotspots, Staubfilter und als grüne Auflockerung des Stadtbilds.

2. Es geht um individuelle Schicksale!

Neben dem öffentlichen Interesse an der Bereitstellung von Kleingärten darf nicht vergessen werden,

dass die Vernichtung bestehender Kleingärten mit individuellen Härten verbunden ist. Die

Pächterinnen und Pächter haben dort Jahre- und zum Teil jahrzehntelange Arbeit investiert und

verbinden viele persönliche Erinnerungen mit ihrem Garten. Sie sind nun von einer überraschend

kurzfristigen Räumung bedroht. Die Stadt Köln hat bisher keine Ersatzgärten zugesagt. Selbst wenn

diese noch rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können, sind vor allem ältere Gärtnerinnen und

Gärtner oft nicht mehr in der Lage, an anderer Stelle von vorne zu beginnen.

3. Raderthal und Köln brauchen mehr Kleingärten, nicht weniger!

Das Einzugsgebiet der Anlage Faßbenderkaul des KGV Köln Süd e.V. umfasst vor allem dicht bebaute

Wohnviertel der Stadtteile Raderthal, Raderberg und Zollstock. Die Nachfrage nach Kleingärten

übersteigt hier wie in ganz Köln das Angebot um ein Vielfaches. Interessierte haben beim KGV Köln

Süd und vielen anderen Kleingärtnervereinen nicht einmal mehr Zugang zu den überfüllten

Wartelisten. Die Ausweitung des Angebots an Kleingärten ist daher ein dringendes Gebot der Umwelt-

und Sozialpolitik. Die stadtweit eklatante Unterversorgung mit Kleingärten macht einen „Masterplan

Kleingärten“ erforderlich, der aufzeigen muss, wo bestehende Anlagen erweitert und neue errichtet

werden können.

4. Keine Entscheidungen hinter verschlossenen Türen!

Für die Betroffenen und die Öffentlichkeit ist nicht nachvollziehbar, inwieweit der drohenden

Gartenvernichtung in Raderthal überhaupt ein städtebauliches Konzept zugrunde liegt. Im

Liegenschaftsausschuss stand der Verkauf des Grundstücks auf der Tagesordnung des

nichtöffentlichen Sitzungsteils. Auch die Identität des Investors und die Ernsthaftigkeit seines

Kaufinteresses bleiben im Dunkeln. Gleichwohl hat die Stadt Köln den Pachtvertrag über die

betroffenen Gartenflächen bereits einseitig gekündigt. Die Kündigung erfolgte bereits Ende Januar

gegenüber dem Kreisverband. Die direkt betroffenen Gärtnerinnen und Gärtner haben aber Ende Mai

noch immer keine Gewissheit über den Zeitpunkt und die Bedingungen der Räumung ihrer Gärten.

Dieses Vorgehen fördert nicht das Vertrauen in die Politik, sondern leistet Spekulationen und

Gerüchten Vorschub.

5. Der Platz reicht für Wohnungen und Gärten!

Um nicht die Unterversorgung mit Kleingärten weiter zu verschärfen, muss der Wohnungsbau in

Raderthal und Köln einhergehen mit der Verbesserung des Kleingarten-Angebots. An der Anlage

Faßbenderkaul besteht nun die Gelegenheit, beides miteinander zu verbinden. Voraussetzung dafür ist, dass die Stadtentwicklung nicht den kommerziellen Interessen von Investoren überlassen bleibt. Die Stadt Köln muss ihrer Aufgabe als Träger der Bauleitplanung gerecht werden und eigene gemeinwohlorientierte Vorgaben in einem Bebauungsplan machen. Dieser muss die Fläche des Plangebiets effizienter ausnutzen, um sowohl die Versorgung mit Wohnungen als auch mit Grünflächen zu sichern. Dazu ist entlang der Bonner Straße eine geschlossene und dichte Bebauung erforderlich mit mindestens acht Geschossen entsprechend dem nördlichsüdlich angrenzenden Bestand. Die südlichnördlich angrenzende Brachfläche mit leerstehendem, bereits baufälligem Bestand ist in die Planung

einzubeziehen. Auf der Westseite ist hinter der Straßenbebauung ausreichend Fläche vorhanden für

weitere dichte Bebauung bei gleichzeitiger Vergrößerung der Kleingartenanlage.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.383 (1.163 in Köln)


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