Region: Bundesrepublik Deutschland

Keine Verwendung von Videos/Abbildungen mit Kindern in der Werbung

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutscher Bundestag
1 anhängare

Petitionen drogs tillbaka av initiativtagaren

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Petitionen drogs tillbaka av initiativtagaren

  1. Startad 2013
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Misslyckade

2013-10-04 01:20

RS
Neuer Titel: Keine Verwendung von Videos/Abbildungen mit Kleinkindern Kindern in der Werbung Neuer Petitionstext: Der Bundestag möge folgende Bestimmungen beschließen:

[a] Videos und Fotos/Abbildungen von hieraus identifizierbaren Kindern, vor allem solche solchen unterhalb der Schulreife, dürfen grundsätzlich nicht in der Werbung für gewerbliche Zwecke hergestellt oder benutzt werden.

[b] Die Bundesregierung wird durch RechtsVO ermächtigt, ein mediziisch/pädagogisch begründetes ein Alterslimit festzusetzen, unterhalb dessen diese Regelung und damit der damit verbundene Persönlichkeitsschutz keine Anwendung findet.

[c] Ausnahmen von [a] und [b] im gewerblichen und nichtgewerblichen Bereich sind durch Gesetz zu regeln.

Andere rechtliche Bestimmungen, v.a. Art. 1 de Grundgesetzes (GG) und Art. 10 der UN Kinderrechtskonvention, die den Persönlichkeitsschutz des Einzelnen bewirken, bleiben von dieser Petition unberührt.

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2013-10-04 01:17

Konkretisierung
Neuer Petitionstext: Der Bundestag möge folgende Bestimmungen beschließen:

[a] Videos und Fotos/Abbildungen von hieraus identifizierbaren Kleinkindern Kindern, vor allem solche unterhalb der Schulreife, dürfen grundsätzlich nicht in der Werbung für gewerbliche Zwecke hergestellt oder benutzt werden.

[b] Die Bundesregierung wird durch RechtsVO ermächtigt, ein mediziisch/pädagogisch begründetes ein Alterslimit festzusetzen, unterhalb dessen diese Regelung und damit der damit verbundene Persönlichkeitsschutz keine Anwendung findet.

[c] Ausnahmen von [a] und [b] im gewerblichen und nichtgewerblichen Bereich sind durch Gesetz zu regeln.

Andere rechtliche Bestimmungen, v.a. Art. 1 de Grundgesetzes (GG) und Art. 10 der UN Kinderrechtskonvention, die den Persönlichkeitsschutz des Einzelnen bewirken, bleiben von dieser Petition unberührt.

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