Περιοχή: Έσση
Δικαιώματα των ζώων

Keine Zuschaustellung lebender Igel auf Volksfesten

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Landtag
645 Υποστηρικτικό 68 σε Έσση

Ο εκκινητής του αιτήματος δεν υπέβαλε αίτηση.

645 Υποστηρικτικό 68 σε Έσση

Ο εκκινητής του αιτήματος δεν υπέβαλε αίτηση.

  1. Ξεκίνησε 2016
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Απέτυχε

12/10/2018, 2:11 π.μ.

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29/01/2016, 3:19 μ.μ.

")" beseitigt
Neue Begründung: Der v.a. nachtaktive) nachtaktive Igel wird in eine aus seiner Sicht nicht adaptationsfähige Umwelt versetzt, sowohl, was die optischen Reize eines Festzuges als auch dessen akustische Wirkungen ("Tsching-Rassa-Bum") angeht, wenn idR jugendliche Igel-Träger das Tier im Festzug mitführen.
Es entspricht dem Wesen eines Igels, sich zum eigenen Schutze im aus seiner subjektiven Sicht entstehenden Gefahrenfalle aufzurollen. Es widerspricht somit dem Wesen eines Igels, mit Gewalt an diesem natürlichen Verhalten gehindert zu werden. Auch ist es seitens der Festzugveranstalter pädagogisch unverantwortlich, Kindern diese Nötigung des Igels zu gestatten und bei ihnen den Eindruck zu erwecken, dies sei mit der natürlichen Art der Species Igel vereinbar.
Daß in der Historie ein Igel etwa vor 700 Jahren einem Menschen (Graf Heinrich von Waldeck) das Leben gerettet hat, ist zweifellos feierns- respektive festzugwürdig und insoweit richtet sich das Petitum nicht gegen das Igel-Fest als solches. Es gibt jedoch keinen Grund, diesem menschenrettenden Ereignis dadurch gerecht zu werden, daß man einen Igel deswegen arten- und tierschutzwidrig behandelt.
Weitere Details siehe Begründung zur Petition 2006_19 an den Hessischen Landtag - www.igsz.eu/Pet/PetitionOnline-2006_19.pdf


29/01/2016, 2:52 μ.μ.

Begründung korrigiert
Neue Begründung: Der v.a. nachtaktive) Igel wird in eine aus seiner Sicht nicht adaptationsfähige Umwelt versetzt, sowohl, was die optischen Reize eines Festzuges als auch dessen akustische Wirkungen ("Tsching-Rassa-Bum") angeht, wenn idR jugendliche Igel-Träger das Tier im Festzug mitführen.
Es entspricht dem Wesen eines Igels, sich zum eigenen Schutze im aus seiner subjektiven Sicht entstehenden Gefahrenfalle aufzurollen. Es widerspricht somit dem Wesen eines Igels, mit Gewalt an diesem natürlichen Verhalten gehindert zu werden. Auch ist es seitens der Festzugveranstalter pädagogisch unverantwortlich, Kindern diese Nötigung des Igels zu gestatten und bei ihnen den Eindruck zu erwecken, dies sei mit der natürlichen Art der Species Igel vereinbar.
Daß in der Historie ein Igel etwa vor 700 Jahren einem Menschen (Graf Heinrich von Waldeck) das Leben gerettet hat, ist zweifellos feierns- respektive festzugwürdig und insoweit richtet sich das Petitum nicht gegen das Igel-Fest als solches. Es gibt jedoch keinen Grund, diesem menschenrettenden Ereignis dadurch gerecht zu werden, daß man einen Igel deswegen arten- und tierschutzwidrig behandelt.
Weitere Details siehe Begründung zur Petition 2006_19 an den Hessischen Landtag - www.igsz.eu/Pet/PetitionOnline-2006_19.pdf
Weitere Details siehe


29/01/2016, 2:51 μ.μ.

Begründung ergänzt
Neue Begründung: Siehe Der v.a. nachtaktive) Igel wird in eine aus seiner Sicht nicht adaptationsfähige Umwelt versetzt, sowohl, was die optischen Reize eines Festzuges als auch dessen akustische Wirkungen ("Tsching-Rassa-Bum") angeht, wenn idR jugendliche Igel-Träger das Tier im Festzug mitführen.
Es entspricht dem Wesen eines Igels, sich zum eigenen Schutze im aus seiner subjektiven Sicht entstehenden Gefahrenfalle aufzurollen. Es widerspricht somit dem Wesen eines Igels, mit Gewalt an diesem natürlichen Verhalten gehindert zu werden. Auch ist es seitens der Festzugveranstalter pädagogisch unverantwortlich, Kindern diese Nötigung des Igels zu gestatten und bei ihnen den Eindruck zu erwecken, dies sei mit der natürlichen Art der Species Igel vereinbar.
Daß in der Historie ein Igel etwa vor 700 Jahren einem Menschen (Graf Heinrich von Waldeck) das Leben gerettet hat, ist zweifellos feierns- respektive festzugwürdig und insoweit richtet sich das Petitum nicht gegen das Igel-Fest als solches. Es gibt jedoch keinen Grund, diesem menschenrettenden Ereignis dadurch gerecht zu werden, daß man einen Igel deswegen arten- und tierschutzwidrig behandelt.
Weitere Details siehe Begründung zur Petition 2006_19 an den Hessischen Landtag - www.igsz.eu/Pet/PetitionOnline-2006_19.pdf
Weitere Details siehe


28/01/2016, 1:52 μ.μ.

zwei Worte ergänzt
Neuer Petitionstext: Die Unterzeichner und Unterzeichnerinnen schließen sich der Petition 2006_19 an den Hessischen Landtag - www.igsz.eu/Pet/PetitionOnline-2006_19.pdf an, die begehrt, daß lebende Igel, hier insbesondere ein jeweils vor Pfingsten der Natur entnommener und auf dem "Igelfest" in Lichtenfels-Fürstenberg im Festzug mitgeführter lebender Igel, nicht auf Volksfesten zur Schau gestellt werden dürfen.


28/01/2016, 1:47 μ.μ.

Grammatik, eMail Empfänger
Neuer Petitionstext: Die Unterzeichner schließen sich der Petition 2006_19 an den Hessischen Landtag - www.igsz.eu/Pet/PetitionOnline-2006_19.pdf an, die begehrt, daß lebende Igel, hier insbesondere ein jeweils vor Pfingsten der Natur entnommener lebende Igel und auf dem "Igelfest" in Lichtenfels-Fürstenberg im Festzug mitgeführter lebender Igel, nicht auf Volksfesten zur Schau gestellt werden dürfen.


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