Region: Deutschland
Ekonomi

Kennzeichnung/Ausschreibung von Fleisch in Lebensmitteln

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Bundestag (Ministerium für Ernährung und für den Verbraucherschutz)
113 Stödjande

Initiativtagaren skickade inte in petitionen.

113 Stödjande

Initiativtagaren skickade inte in petitionen.

  1. Startad 2014
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Misslyckade

2018-10-12 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


2014-02-23 12:13

Es wurde der Link zum Blog und der Tipp, diesen zu besuchen, hinzugefügt.
Neue Begründung: Es ist wichtig für uns Verbraucher zu wissen, was in unseren Lebensmitteln vorhanden ist und womit sie ggf. in Berührung kamen, wie beispielsweise Fruchtsäfte, die mit Gelatine geklärt werden. Besonders für Vegetarier, Veganer und für Leute die auf die Qualität und Inhalte ihrer Lebensmittel achten, aber auch für Anhänger religöser Gemeinschaften, in denen besondere Fleischsorten verboten sind, beispielsweise das Verzehren vom Schwein für Muslime und Juden, ist es wichtig explizit zu wissen, was in ihren Lebensmitteln vorhanden ist. Deshalb muss die Regierung, insbesondere der Minister für Ernährung und die Ministerin für Verbraucherschutz, an dieser Situation etwas ändern. Helfen Sie mit. Schauen Sie sich auch unseren Blog an. Sie finden ihn entweder beim hinunter scrollen oder hier:
www.openpetition.de/petition/blog/kennzeichnung-ausschreibung-von-fleisch-in-lebensmitteln


2014-02-23 12:07

Viele sehen das hier als Hetze an, doch das soll es gar nicht sein. Wir wollen lediglich für unsere Rechte kämpfen - friedlich! Wir sind Anhänger verschiedener Religionen - ganz oben mit dabei Juden und Muslime. Doch das ist nicht genug, denn auch Vegetarier, Veganer und alle, die gerne Wissen was sie essen gehören zu uns. Ja, es klingt kitschig, doch es ist die Wahrheit: nur zusammen können wir etwas erreichen! Deshalb bitten wir Euch: teilt und verbreitet diese Petition was das Zeug hält! Ihr könnt auch gerne handschriftliche Unterschriften sammeln. Näheres unter meiner Email Adresse: abdul-rahman.itani@hotmail.de

Vielen Dank für die Unterstützung.


2014-02-22 00:18

Die Bundesregierung sieht „keine Veranlassung“ für eine klare Kennzeichnung tierischer Bestandteile in Lebensmitteln. Das geht aus einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft an den Bundesrat hervor (Bundesrats-Drucksache 5/14). Darin argumentiert die Bundesregierung jedoch mit Falschaussagen gegenüber der Länderkammer, wie foodwatch heute kritisierte.

Die Bundesregierung schreibt, Verbraucher hätten „bereits nach geltendem Recht die Möglichkeit, sich anhand von Verkehrsbezeichnung und Zutatenverzeichnis über die Zutaten eines Lebensmittels und somit auch über Inhaltsstoffe tierischer Herkunft zu informieren.“ Genau dies ist falsch, denn auf der Zutatenliste muss in vielen Fällen gerade nicht angegeben werden, ob Tierprodukte oder Tierbestandteile enthalten sind:

Aromastoffe, die z.B. Bestandteile von Schwein, Rind, Fisch oder Geflügel enthalten können und beispielsweise in Kartoffelchips eingesetzt werden
Zusatzstoffe tierischen Ursprungs, z.B. Farbstoffe
Trägerstoffe von Vitaminen, z.B. Gelatine
85.000 Verbraucher fordern klare Kennzeichnung
Auch der Einsatz von technischen Hilfsstoffen tierischen Ursprungs in der Produktion – zum Beispiel Auszüge aus Schweineborsten als Mehlbehandlungsmittel (L-Cystein) – muss nicht deklariert werden. Wer Inhaltsstoffe tierischen Ursprungs meiden möchte, kann das, anders als die Bundesregierung behauptet, weder anhand der Verkehrsbezeichnung noch anhand der Zutatenliste tun. Eine foodwatch-E-Mail-Aktion an die Bundesregierung für eine bessere Kennzeichnung haben unter www.foodwatch.de/aktion-verstecktetiere bislang rund 85.000 Bürger unterzeichnet.

foodwatch meint: Die Falschaussage der Bundesregierung ist wirklich ein starkes Stück. Statt die von vielen Verbrauchern gewünschte Transparenz zu schaffen, täuscht ein Verfassungsorgan das andere und stellt die geltende Rechtslage falsch dar. Wer so dreist das Problem der versteckten tierischen Bestandteile leugnet, hat weder Respekt vor den Wünschen abertausender Verbraucher noch vor dem Verfassungsorgan Bundesrat.


foodwatch fordert, nicht nur die Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ endlich gesetzlich zu definieren, sondern auch eine verpflichtende Kennzeichnung aller Inhalts- und Hilfsstoffe tierischen Ursprungs einzuführen. Begriffsdefinitionen sind überfällig, aber sie allein schützen nicht vor Irreführung. Nur wenn alle Zutaten, Zusätze und Hilfsstoffe tierischen Ursprungs angegeben werden müssen, hat jeder Verbraucher die Hoheit über seine eigenen Kaufentscheidungen.

Bundesernährungsministerium verweigert sich einer Regelung
Hintergrund: In einer Initiative hatte der Bundesrat die Bundesregierung am 20. September 2013 aufgefordert, sich bei der EU-Kommission für eine gesetzliche Definition der Begriffe „vegetarisch“ und „vegan“ einzusetzen. Da allgemein erwartet wird, dass sich die Kommission dieses Themas in den nächsten Monaten nicht annehmen wird, forderte die Länderkammer die Bundesregierung auf, Möglichkeiten für eine nationale Regelung zu prüfen und die EU-Kommission zu einer zeitnahen EU-weiten Regelung zu drängen. Beides lehnt das Bundesernährungsministerium in seiner Stellungnahme ab.

22.01.2014
Quelle: Foodwatch


2014-02-22 00:14

Die Angaben auf der Packung verraten längst nicht alles. Schweineborsten in der Brotherstellung, Milchzucker in rein-pflanzlicher Schokolade, Bestandteile von Wild und Rind in Chips: In vielen Lebensmitteln verstecken sich tierische Bestandteile oder Tierprodukte. Entdeckt werden können sie nur schwer oder gar nicht – eine Gesetzeslücke macht's möglich.

Ob sich Verbraucher vegetarisch oder vegan ernähren wollen, aus religiösen Gründen auf Schweine-Produkte verzichten wollen oder einfach durch bewusste Kaufentscheidungen nur bestimmte Formen der Tierhaltung unterstützen wollen: Eine Gesetzeslücke schränkt die Wahlfreiheit erheblich ein. Ohne dass sie es merken, werden den Konsumenten Gelatine oder Milchzucker untergejubelt – deklariert werden müssen die tierischen Zusätze nicht.

Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ nicht definiert
Selbst die Begriffe „vegetarisch“ oder „vegan“ bieten keine Verlässlichkeit: Sie sind lebensmittelrechtlich nicht definiert. Und so werden sie auch von Herstellern eingesetzt, die zumindest von Verunreinigungen ihrer Produkte mit tierischen Zutaten wissen. Andere Hersteller setzen tierische Produkte ganz gezielt ein – ohne dies anzugeben.

Gelatine im Frischkäse, Speck in der Tomatencremesuppe
Auf zahlreichen Wegen gelangen „versteckte Tiere“ in die Produkte. Frischkäse von Bresso und Rotkäppchen etwa enthalten Gelatine als Verdickungsmittel, Nestlé hat seiner Maggi Tomatencremesuppe Speck beigegeben. Beispiele, bei denen die Hersteller von klassischen Rezepturen abgewichen sind und bei denen wohl viele Verbraucher keine Tierbestandteile vermuten dürften. Doch bei den genannten Beispielen haben sie immerhin noch die Möglichkeit, anhand der Zutatenliste im Kleingedruckten von den überraschenden Beigaben zu erfahren.

Milchzucker für die „lieben Freunde veganer Schokolade“
Wollen Veganer auch Spuren tierischer Zutaten vermeiden, stoßen sie auf das Problem so genannter Kreuzkontaminationen: Werden in einem Schokoladenwerk Milchbestandteile auf einer Maschine verarbeitet, können Spuren davon auch in die Produkte gelangen, deren Rezeptur eigentlich vegan ist. Ritter Sport hat solche Verunreinigungen bei den (milchlosen) Sorten Halbbitter und Marzipan selbst gemessen und stellt die Milchzuckeranteile mit 0,3 bzw. 0,4 Gramm pro Tafel sogar auf der eigenen Website dar. Trotzdem empfahl Ritter Sport 2012 genau diese Sorten im Firmenblog den „lieben Freunden veganer Schokolade“ zu empfehlen – und zwar mit den Worten: „Diese enthalten keine Milchbestandteile“. Nach foodwatch-Kritik korrigierte Ritter Sport diese Aussage. Mittlerweile heißt es stattdessen, es gibt „keine rein vegane Schokolade von Ritter Sport“, man werde deshalb auch „nie ‚vegan‘ auf eine Sorte schreiben".

Auszüge aus Schweineborsten zum Behandeln von Mehl
Auch als technische Hilfsstoffe werden tierische Bestandteile in der Produktion vieler Lebensmittel eingesetzt, ohne dass dies auf der Verpackung angegeben werden muss. Beispiel Backwaren: Seit Jahren ist bekannt, dass vorwiegend industriell arbeitende Großbäckereien L-Cystein als Mehlbehandlungsmittel einsetzen. Die Aminosäure wirkt sich auf Konsistenz und Verarbeitungseigenschaften des Teigs aus und wird zum Beispiel aus Schweineborsten oder Federn gewonnen. Zur Klärung von Wein oder Saft wird dagegen von manchen Herstellern Gelatine eingesetzt.

Tierische Vitaminträger
Bis ins Produkt gelangen Tierbestandteile in Form von Aromen. Wild, Geflügel, Rind, Schwein oder Lab – weite Teile des Sortiments von Chips-Hersteller funny-frisch sind alles andere als vegan oder vegetarisch. Auch Vitamine werden über Tierbestandteile ins Produkt geschleust. So hat etwa Safthersteller Valensina lange Zeit Fischgelatine als Trägerstoff für ein Vitamin eingesetzt. Um Trübstoffe aus Säften herauszufiltern, wurd teilweise Schweinegelatine verwendet. Nach Verbraucherprotesten hat Valensina mittlerweile reagiert: Der Hersteller verzichtet auf Gelatine in seinen Säften.

Kennzeichnungslücke im Gesetz
Doch die Gesetzeslücke bleibt bestehen: Enthält ein Lebensmittel tierische Bestandteile muss dies nicht immer auf der Verpackung angegeben werden. Im deutschen Lebensmittelrecht gibt es keine verpflichtende Regelung zur Kennzeichnung von Zutaten oder Zusatzstoffen tierischen Ursprungs oder zum Einsatz tierischer Bestandteile in der Produktion. So sind alle Fälle versteckter Tiere nur aufgrund von Gesetzeslücken möglich – Lücken, die Bundesernährungsminister Hans-Peter Friedrich dringend schließen sollte, um echte Wahlfreiheit beim Einkauf möglich zu machen.

Zuletzt geändert am 24.01.2014
Quelle: www.foodwatch.org


2014-02-21 23:15

Der Link wurde entfernt.
Neuer Petitionstext: In Deutschland werden in vielen Nahrungsmitteln noch immer Fleischprodukte wie Schwein verarbeitet, ohne das dies als Zutaten auf den Nahrungsmitteln genannt werden. Auch muss den Verbrauchern mitgeteilt werden, wenn die Produkte mit tierischen Produkten wie z.B Gelatine geklärt worden sind, wie z.B bei Fruchtsäften.
www.welt.de/wissenschaft/article108455229/Tierprodukte-sind-in-vielen-Lebensmitteln-versteckt.html
Begriffe wie ''vegetarisch'' oder ''vegan'' müssen genauer bestimmt werden:
vegetarisch: ohne Zusatz von tierischen Produkten. Ei und Milchprodukte sind erlaubt.
vegan: ohne Zusatz von tierischen Produkten einschließlich Ei und Milchprodukten.
Ein Label, wie z.B das V-Label könnten da Abhilfe schaffen.


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