Région: Allemagne

Kinder- und Jugendhilfe - Bereitstellung und personelle Ausstattung von Kindertagesstättenplätzen

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
227 Soutien 227 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

227 Soutien 227 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2012
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 à 16:16

Pet 3-17-17-2165-037701Kinder- und Jugendhilfe
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend nicht
entsprochen werden konnte.
Begründung
Die Petentin fordert durchdachte und umsetzbare Pläne für den Krippen-,
Kindergarten- und Hortplatzausbau sowie eine Verschiebung des Rechtsanspruchs
auf einen Krippenplatz, bis durch genügend Personal die Qualität der Betreuung
sichergestellt werden kann.
Sie führt aus, dass es gegenwärtig zu wenig Personal gebe, das sich um die
Betreuung der Kinder in den bereits bestehenden Kindertagesstätten kümmern
könne. Die Vorstellungen, Langzeitarbeitslose als Erzieherinnen auszubilden, seien
nicht durchdacht und würden der Qualität der Kindertagesstätten schaden. Der Beruf
der Erzieherin bzw. des Erziehers verlange Wissen in vielen Bereichen, z. B. in der
Pädagogik, der Psychologie und der Medizin. Auch Kenntnisse in der
Personalführung und dem Management müssten vorhanden sein. Eine bessere
Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher sei zudem erforderlich, um dem
Personalmangel entgegen zu wirken.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlich und diskutiert wurden. 227 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu dem Anliegen darzustellen. Die parlamentarische Prüfung hatte unter
Berücksichtigung der Auffassung der Bundesregierung des im Folgenden
dargestellte Ergebnis:
Der Petitionsausschuss stimmt zu, dass ein bedarfsgerechtes Angebot von
Krippenplätzen erforderlich ist. Es trägt zur Verbesserung der Startchancen von
Kindern bei. Erzieherinnen und Erzieher legen mit ihrer Arbeit den Grundstein für den

späteren Bildungserfolg und die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern. Der
Erzieherberuf muss daher mehr Anerkennung und Wertschätzung erfahren. Von der
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft wurde gemeinsam mit den
Berufsverbänden die Initiative „Profis für die Kita“ ins Leben gerufen, die dies zum
Inhalt hat. In diesem Zusammenhang zielt sie darauf ab, das fachliche Niveau und
die gesellschaftliche Wertschätzung des Berufsfeldes zu steigern und Männer und
Frauen mit und ohne Immigrationshintergrund – auch über 40 Jahren – zu gewinnen.
Der Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem 13. Lebensmonat tritt am 01. August
2013 in Kraft. Vor diesem Hintergrund ist es richtig, dass vermehrt Kräfte für die
Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege gewonnen werden müssen. Der
Personaleinsatzschlüssel für Gruppen mit Kindern unter 3 Jahren hat sich – wie sich
aus dem Dritten Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes
ergibt – in allen Gruppenformen im Jahr 2011 gegenüber dem Jahr 2010 verbessert.
Für einen gelungenen Übergang von der familiären in die institutionelle
Kinderbetreuung und für das kindliche Wohlbefinden ist es wichtig, dass sich das
pädagogische Personal auf weniger Kinder gleichzeitig konzentrieren kann.
Hierdurch können intensive Beziehungen und Vertrautheit entstehen. Der
Petitionsausschuss weist jedoch darauf hin, dass gemäss der grundgesetzlichen
Zuständigkeitsverteilung die Länder für die Umsetzung der für die Kinderbetreuung
bereits geltenden Regelungen zuständig sind. Auch die Regelungen für die
Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern sowie die Sicherstellung einer
angemessenen Personalausstattung sind Ländersache.
Soweit in der Petition die Bezahlung von Erzieherinnen und Erziehern angesprochen
wird, weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass dies durch die Tarifparteien
geregelt wird. Der Bund hat nur bedingt Einflussmöglichkeiten. Die
Bundesfamilienministerin, Dr. Schröder, hat ein 10-Punkte-Programm für ein
bedarfsgerechtes Angebot der Kinderbetreuung vorgestellt, um den Ausbau der
Kinderbetreuung bei Wahrung bzw. Stärkung der Qualität zu sichern. In Umsetzung
dieses Programms wurde eine Arbeitsgruppe zur Fachkräftegewinnung für die
Kindertagesbetreuung ins Leben gerufen. In dieser Arbeitsgruppe sind der Bund, die
Länder und verschiedene Organisationen wie Trägerverbände, Gewerkschaften und
Arbeitgeberverbände vertreten. Es ist Ziel der Arbeitsgruppe, zu Maßnahmen der
Fachkräftegewinnung einen Empfehlungskatalog zu entwickeln. Auch
Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern soll ein Zugang zum Erzieherberuf geöffnet
werden, der ihnen eine finanzielle Absicherung und zugleich eine qualitativ

hochwertige Ausbildung ermöglicht. In diesem Zusammenhang werden
beispielsweise Modelle von Kita-Tätigkeitbegleitenden Teilzeitausbildungen zur
Erzieherin bzw. zum Erzieher diskutiert.
Nach dem dargestellten 10-Punkte-Programm sollen bundesweit gültige qualitative
Mindeststandards geschaffen werden, die bis zum Jahr 2020 bundesweit erreicht
sein sollen. Dies könnte durch ein Qualitätsgesetz erfolgen, das den Ländern noch
hinreichenden Spielraum für landesspezifische Gestaltungen überlassen muss.
Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass der Bund auch weiterhin in erheblichem
finanziellem Umfang die Weiterentwicklung der Qualität frühkindlicher Bildungs-
Erziehungs-Betreuungsangebote fördern wird. Hier sind neben dem
Investitionsprogramm Initiativen wie das Aktionsprogramm Kindertagespflege, die
„Offensive frühe Chance“ sowie das „Serviceprogramm Anschwung für frühe
Chancen“ zu nennen.
Der Petitionsausschuss unterstützt das Anliegen, soweit eine qualitativ hochwertige
Kinderbetreuung gefordert ist. Eine Verschiebung der Einführung des
Rechtsanspruches auf eine Krippenplatz unterstützt er jedoch nicht, da die
betroffenen Familien ihre Lebensplanung darauf ausgerichtet haben, dass zum
1. August 2013 ein bedarfsgerechtes Angebot an Krippenplätzen zur Verfügung
steht. Eine Verschiebung würde den Interessen dieser Familien zuwiderlaufen. Der
Petitions-ausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem
Anliegen überwiegend nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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