Dialog

Kinder- und Jugendhilfe - Novellierung des Achten Buch Sozialgesetzbuch (Kindertagespflege)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
1.567 Unterstützende 1.567 in Deutschland

Sammlung beendet

1.567 Unterstützende 1.567 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

30.11.2019, 03:22

Pet 3-18-17-2165-036337 Kinder- und Jugendhilfe

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend – als Material zu überweisen
b) den Landesvolksvertretungen zuzuleiten.

Begründung

Die Petentin möchte eine Verbesserung der Regelungen für die Kindertagespflege
erreichen, indem Mindeststandards in Bezug auf die Ausbildung und die Vergütung
sowie Rahmenbedingungen für die Tätigkeit festgelegt werden.

Hierbei solle eine Gleichstellung mit den Regelungen für Kindertagesstätten erfolgen.
Sie führt aus, dass die Kindertagespflege sich in den letzten Jahren von einer
nebenberuflichen Tätigkeit zu einer Tätigkeit entwickelt habe, mit der
Kindertagespflegepersonen „ihre Existenz sichern und ihren Lebensunterhalt
bestreiten“ würden. Kindertagespflegepersonen würden ihre Tätigkeit als Beruf
ansehen. Die Vergütung müsse daher verbessert werden. Die Tätigkeit als
Kindertagespflegeperson müsse existenzsichernd und leistungsgerecht vergütet
werden. Weiterhin müsse die Kindertagespflege als eigenständiges Berufsbild
anerkannt werden. Es müsse sichergestellt werden, dass das Einkommen sich an
dem Berufsbild des Erziehers bzw. der Erzieherin orientiert. Ausreichende Anreize
müssten geschaffen werden, der Tätigkeit nachzugehen, damit ein breitgefächertes
Angebot an Betreuungsmöglichkeiten geboten werden könne, so dass Eltern auch in
Zukunft ihr Wunsch- und Wahlrecht bei der Betreuung in Anspruch nehmen könnten.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht wurde. 3006 Mitzeichnende haben das
Anliegen auf den Internetseiten unterstützt, weitere 2305 Unterstützende haben sich
in schriftlicher Form oder durch ihren Eintrag auf Unterschriftenlisten für das Anliegen
eingesetzt.
Der Petitionsausschuss hat nach § 109 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages eine Stellungnahme des Ausschusses für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend eingeholt, da die Petition einen Gegenstand der
Beratung dieses Fachausschusses betraf. Es handelte sich um den Gesetzentwurf
der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zum weiteren quantitativen und
qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ auf Bundestags-Drucksache
18/11408, der dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur
federführenden Beratung vorlag. Das Verfahren dient dazu, dass der federführende
Ausschuss seine Entscheidungen in Kenntnis der vorliegenden Petitionen trifft und
der Petitionsausschuss sich bei seinen Entscheidungen wiederum die Erfahrungen
und Erkenntnisse des jeweiligen Fachausschusses zu Nutze machen kann.

Die Annahme des Gesetzentwurfes erfolgte in geänderter Form. Weiterhin wurde
eine weitere Stellungnahme des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend eingeholt wegen der dortigen Beratung des Gesetzentwurfes der
Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und
zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ auf Bundestags-Drucksache 19/4947 und
des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Qualität in der
Kindertagesbetreuung verbindlich und dauerhaft sicherstellen“ auf
Bundestags-Drucksache 19/5078.

Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung die
Bundesregierung gebeten, eine Stellungnahme zu dem Anliegen abzugeben. Die
Prüfung des Petitionsausschusses hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:

Der Petitionsausschuss ist ebenfalls der Auffassung, dass die Qualität in der
Kindertagesbetreuung weiterentwickelt und die Finanzierung gesichert werden muss.
Bund und Länder wollen künftig höhere Qualität in der Kindertagesbetreuung und
eine dauerhafte Finanzierung sicherstellen. Darauf haben sich die zuständigen
Ministerinnen und Minister auf der Konferenz „Frühe Bildung – mehr Qualität für alle
Kinder“ im November 2016 in Berlin geeinigt. Bund und Länder haben ihr
gemeinsames Ziel bekräftigt, die Qualität in der Kindertagesbetreuung dauerhaft zu
sichern. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) fördert bereits seit Jahren die Weiterentwicklung und Aufwertung der
Kindertagespflege. Es unterstützt die Aktivitäten der Länder und Kommunen fachlich,
rechtlich und finanziell. Die Qualifizierung von Tagespflegepersonen und die
Rahmenbedingungen für ihre Tätigkeit sollen auch weiter verbessert werden und die
Kindertagespflege wird in das Gesamtkonzept einer qualitativ hochwertigen
Betreuung, Erziehung und Bildung eingebunden.

Die einzelnen Bundesländer haben jeweils eigene Gesetze, Verordnungen und
weiterführende Vorschriften erlassen. Aufgrund der föderalen Struktur in Deutschland
gibt der Bund bei der Kindertagespflege lediglich die Rahmenbedingungen vor. Die
nähere Ausgestaltung der Kindertagespflege gehört zu den Aufgaben der
Bundesländer bzw. der Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor Ort.

Soweit mit der Petition die Gleichstellung von Kindertagespflege und
Kindertageseinrichtungen gefordert wird, weist der Petitionsausschuss darauf hin,
dass seit 2005 gemäß § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowohl die
Kindertageseinrichtungen als auch die Kindertagespflege gleichermaßen den Auftrag
der Erziehung, Bildung und Betreuung haben.

Das BMFSFJ hat im Rahmen des Aktionsprogramms Kindertagespflege, das von
2008 bis 2015 den qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung
begleitete, unter anderem die Förderung der Festanstellung angestoßen. Der
Petitionsausschuss ist der Auffassung, dass Festanstellungsmodelle beispielsweise
ein höhere ökonomische Sicherheit und eine verbesserte soziale Absicherung von
Kindertagespflegepersonen begünstigen. Das BMFSFJ hat mitgeteilt, dass Betriebe
und Unternehmen sowie Jobcenter und Arbeitsagenturen zudem auf diese Tätigkeit
besonders hingewiesen wurden. In der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, in der
Rechtsfragen in der Kindertagespflege erörtert wurden, konnte jedoch kein
Einvernehmen darüber hergestellt werden, ob und inwieweit Festanstellungsmodelle
grundsätzlich im SGB VIII geregelt werden sollen.

Die Bundesregierung hat weiterhin auf die Entwicklung eines Kompetenzorientierten
Qualifizierungshandbuchs Kindertagespflege (QHB) hingewiesen, das durch das
Deutsche Jugendinstitut entwickelt und vom BMFSFJ gefördert wurde. Inhalt ist die
Qualifizierung von pädagogischen Fachkräften. Die Umsetzung des QHBs wurde
durch das Bundesprogramm Kindertagespflege in den Jahren 2016 – 2018 mit
jährlich 5 Mio. Euro gefördert. § 23 Absatz 2a Satz 2 SGB VIII des
Kinderförderungsgesetzes regelt, dass die Förderungsleistung der
Kindertagespflegepersonen leistungsgerecht auszugestalten ist. Soweit von
Kindertagespflegepersonen häufig der auch in der Petition zum Ausdruck gebrachte
Wunsch nach einer bundeseinheitlichen Vergütungssystematik geäußert wird, weist
der Petitionsausschuss darauf hin, dass die Vergütung in die Zuständigkeit der
Kommunen fällt. Der Bundesgesetzgeber hat daher nicht die Möglichkeit, eine
leistungsgerechte Anerkennung konkret zu definieren. In der
Bund-Länder-Arbeitsgruppe wurde jedoch erörtert und grundsätzlich von allen
Beteiligten befürwortet, den Begriff „Anerkennungsbetrag“ im SGB VIII gegen den
Begriff „Vergütung“ auszutauschen.

Letztlich wurde in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Rechtsfragen in der
Kindertagespflege“ kein Einvernehmen über eine gesetzliche Regelung von
Festanstellungsmodellen hergestellt. Das gilt auch für den in der Arbeitsgruppe
erörterten Begriff der „Vergütung“ anstelle von „Anerkennungsbetrag“. Die
Bundesregierung hat jedoch mitgeteilt, dass es weiterhin ein wichtiges Ziel von Bund
und Ländern ist, die Kindertagespflege weiter aufzuwerten. Dieses Ziel würde auch
im Rahmen des Bund-Länder-Qualitätsentwicklungsprozesses weiter verfolgt. Zudem
habe es Eingang als Handlungsfeld im Zwischenbericht „Frühe Bildung
weiterentwickeln und finanziell sichern“ gefunden. Im nächsten geplanten Schritt der
Umsetzung eines Qualitätsentwicklungsgesetzes würden auch die spezifischen
Bedarfe der Kindertagespflege berücksichtigt. Mit dem im Mai 2017 von den
Jugend- und Familienministern der Länder mit großer Mehrheit beschlossenen
Eckpunkten für ein Qualitätsentwicklungsgesetz ist zudem ein weiterer wichtiger
Meilenstein im Qualitätsentwicklungsprozess erreicht.

Die Umsetzung des Koalitionsvertrages für die 19. Legislaturperiode sieht die
Fortführung und Weiterentwicklung der Bundesprogramme in der Frühen Bildung
vor. Das BMFSFJ wird die Kindertagespflege im Rahmen eines neuen
Bundesprogrammes weiterentwickeln. Der Fokus wird auf die Fortentwicklung der
Kindertagespflege im Gesamtsystem der Kindertagesbetreuung gelegt. Dies soll
durch die Verbesserung der pädagogischen Arbeit sowie der strukturellen Faktoren
erfolgen. Der Bund und die Länder arbeiten zudem weiter an dem gemeinsamen
Ziel, die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Mit dem am
1. Januar 2019 in Kraft getretenen Gute-Kita-Gesetz können die Länder die Qualität
weiter voranbringen.

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass es wichtig ist, die Kindertagespflege weiter
aufzuwerten. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, die Petition dem BMFSFJ als
Material zu überweisen und den Landesvolksvertretungen im Hinblick auf deren
Kompetenzen bei der Kindertagespflege zuzuleiten.

Begründung (PDF)


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