Область: Саксония
Семье

Kinderbetreuung trotz Corona

Заявитель не публичный
Петиция адресована к
Sächsischer Landtag Petitionsausschuss
90 Поддерживающий 77 через Саксония

Заявитель не подал петицию.

90 Поддерживающий 77 через Саксония

Заявитель не подал петицию.

  1. Начат 2020
  2. Сбор закончен
  3. Отправлено
  4. Диалог
  5. Неудача

29.04.2020, 13:30

Zum besseren Verständnis warum wir diese Petition erstellen.


Neuer Petitionstext: Die gegenwärtige Situation des Shutdowns stellt uns alle vor große Herausforderungen. Eine Gruppe, der dabei bisher viel zu wenig Beachtung geschenkt wird, sind Kita-, Schulkinder und ihre Eltern. Ohne eine klare zeitliche und inhaltliche Perspektive, wie es weitergehen soll, entstehen materielle, vor allem aber soziale und psychische Probleme für die Betroffenen. Es geht uns darum, umsetzbare Lösungen zu finden, die den Bedürfnissen der Kleinsten – und ihrer Eltern – entsprechen.
Es mag sein dass die Forderunugen etwas krass sind. Aber es geht darum die Politik wachzurütteln das es so nicht weitergeht.
Wir fordern…
fordern:
1. Einen Betreuungsplatz für alle Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden. Egal ob im Unternehmen oder im Home-Office.
2. Einen Betreuungsplatz für Kinder, wenn beide Elternteile berufstätig sind. Egal ob im Unternehmen oder im Home-Office.
3. Einen Betreuungsplatz für von Corona genesene Kinder.
4. Wenn es einen zuverlässigen Antikörpertest gibt, müssen Eltern Ihre Kinder testen lassen können. Wenn ein Kind Antikörper aufweist, muss es einen Betreuungsplatz erhalten.
5. Die Öffnung aller Spielplätze unter gewissen Auflagen.
Dabei muss berücksichtigt werden:
• Es müssen individuelle, über die bekannten Denkmuster hinausgehende Lösungen erarbeitet werden, welche die Verschiedenartigkeit aller Formen der Betreuung berücksichtigen. Zum Beispiel könnten Räumlichkeiten in Kirchen. Gemeindesälen, Gaststätten genutzt werden um kleine Betreuungsgruppen zu formen.
• Für Kinder ohne Betreuungsplatz sind Spielplätze wichtig. Eine pauschale Schließung aller Spielplätze ist nicht gerechtfertigt. Eltern können sehr wohl dafür sorgen, dass sich Kinder verschiedener Haushalte nicht zu nahe kommen. Sollte dies auf einzelnen Spielplätzen nicht klappen, können diese immer noch geschlossen werden.
• Viele Eltern geben Ihre Kinder gezwungenermaßen zur Betreuung zu den Großeltern. Das ist keine Lösung, da die Großeltern die Risikogruppe sind. Zudem sind diese oft selbst noch berufstätig oder wohnen weit entfernt.
• Die bisherige Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des Nettoeinkommens mit einem Höchstbetrag von 2.016 Euro kann angewendet werden wenn jemand auf einen Betreuungsplatz verzichtet. Dadurch können die Betreuungsgruppen kleiner gehalten werden. Allerdings sollte die Höhe auf mind. 80% des Nettoeinkommens steigen, denn die Fixkosten (Miete, Raten etc.) bleiben. Die die Dauer der Zahlung darf nicht zeitlich begrenzt sein (aktuell max. 6 Wochen).
• Home-Office darf keine mittel- und langfristige Lösung der Kinderbetreuung darstellen. Es dient lediglich der erhöhten Flexibilität und Verkürzung von Anfahrtszeiten.
• Eltern die die Möglichkeit haben vom Homeoffice aus zu arbeiten dürfen nicht von der Beantragung der 67% Entschädigung ausgeschlossen sein. Aktuell darf der Arbeitgeber darf diese Eltern nicht freistellen, damit Sie sich der Kinderbetreuung widmen und dann vom Staat die Entschädigung von 67% des Nettoeinkommens erhalten. Das ist nicht nachvollziehbar.
Solidarität, Schutz und Fürsorge der Jüngeren für die Älteren und Vorerkrankten ist wichtig und richtig! Doch auch die Jungen und die Kleinen brauchen und verdienen die Solidarität, den Schutz und die Fürsorge ihrer (älteren) Mitbürgerinnen und Mitbürger! Denn wir (Eltern und unsere Kinder) sind die Generation, die heute für die menschliche und ökonomische Zukunft unserer Gesellschaft sorgen will und muss (Generationenvertrag).
Deswegen unsere Bitte an die Gesellschaft: Helft uns, dass unsere Kinder nicht länger in Isolationshaft leben müssen und wir unsere Familien versorgen können!!

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 55 (53 in Sachsen)


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