Region: Tyskland
Familie

Kindererziehungszeiten als Vorversicherungszeiten für Rentenkrankenversicherung (KVdR) anerkennen!

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles
59 Støttende 55 i Tyskland

Petitionmodtager svarede ikke.

59 Støttende 55 i Tyskland

Petitionmodtager svarede ikke.

  1. Startede 2015
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Mislykket

12.10.2015 14.26

Hallo liebe Mitstreiter,
heute habe ich unsere Petition "Anerkennung von Kindererziehungszeiten als Krankenkassenbeitrag zur Erreichung der Versicherungszeit für KVdR" eingereicht.
Leider haben wir nur 59 Unterstützer gefunden und somit eher wenig Aussicht auf Erfolg.
Trotzdem ganz herzlichen Dank an alle, die diese Aktion unterstützt haben.
Liebe Grüße
Richard Klein



14.04.2015 13.46

Zum besseren Verständnis der Petition.
Neuer Petitionstext: Aktuelle Gesetzgebung:
"Rentner und Rentenantragsteller sind in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert, wenn sie eine entsprechende Vorversicherungszeit erfüllen. Um die Vorversicherungszeit zu erfüllen, muss vom Beginn der Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags für mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums ein Krankenversicherungsschutz in einer gesetzlichen Krankenkasse bestanden haben. Angerechnet werden sowohl Zeiten einer Pflichtmitgliedschaft und freiwilligen Mitgliedschaft als auch Zeiten einer Familienversicherung. Dies wurde vom Gesetzgeber zum 01.04.2002 neu geregelt."

Beispiel:
Gesamte Lebensarbeitszeit 45 Jahre, zweite Hälfte sind dann 22,5 Jahre. Davon müssen 20,25 20 Jahre und drei Monate Beiträge in die gesetzliche Krankenkasse geleistet werden. Das heißt, dass die erste Lebensarbeitshälfte ersten 22,5 Lebensarbeitsjahre für die KVdR nicht mehr relevant ist. berücksichtigt werden. Werden jetzt in der zweiten Hälfte zum Beispiel Erziehungszeiten notwendig und während dieser Zeit keine Beiträge in die gesetzliche Krankenkasse eingezahlt werden, weil kein eigenes Einkommen vorhanden ist, kann die „Vorversicherungszeit“ nicht erfüllt werden. Damit ist eine Aufnahme in die günstige Krankenversicherung der Rentner ausgeschlossen und eine teure freiwillige oder private Krankenversicherung muss abgeschlossen werden.


13.04.2015 16.38

Zum besseren Verständnis des Gesetzestextes habe ich Erläuterungen hinzugefügt.
Neuer Petitionstext: Aktuelle Gesetzgebung:
"Rentner und Rentenantragsteller sind in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert, wenn sie eine entsprechende Vorversicherungszeit erfüllen. Um die Vorversicherungszeit zu erfüllen, muss vom Beginn der Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags für mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums ein Krankenversicherungsschutz in einer gesetzlichen Krankenkasse bestanden haben. Angerechnet werden sowohl Zeiten einer Pflichtmitgliedschaft und freiwilligen Mitgliedschaft als auch Zeiten einer Familienversicherung. Dies wurde vom Gesetzgeber zum 01.04.2002 neu geregelt."
Wurde
Beispiel:
Gesamte Lebensarbeitszeit 45 Jahre, zweite Hälfte sind dann 22,5 Jahre. Davon müssen 20,25 Jahre Beiträge in die Vorversicherungszeit aber durch Elternerziehungszeiten unterbrochen gesetzliche Krankenkasse geleistet werden. Das heißt, dass die erste Lebensarbeitshälfte für die KVdR nicht mehr relevant ist. Werden jetzt in der zweiten Hälfte zum Beispiel Erziehungszeiten notwendig und wurden in während dieser Zeit keine Beiträge zur Gesetzlichen Krankenkasse bezahlt, weil der Partner zum Beispiel Beamter und hier privat mitversichert war, wird der/die Rentner/in nicht in die "Krankenversicherung der Rentner" aufgenommen. gesetzliche Krankenkasse eingezahlt werden, weil kein eigenes Einkommen vorhanden ist, kann die „Vorversicherungszeit“ nicht erfüllt werden. Neue Begründung: Ich war mit einer Unterbrechung mehr als 35 Jahre in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Durch Aber durch die Kindererziehungszeiten fehlen mir in der sogenannten "Zweiten Lebensarbeitszeit" zehn Jahre der Vorversicherungszeit. Meine Kindererziehungszeiten sind für die Rentenberechnung anerkannt.
Trotzdem komme ich nicht in den "Genuss" der KVdR. Um Krankenversicherungsschutz zu haben, muss ich mich allerdings freiwillig in der Gesetzlichen Krankenkasse versichern, was etwa sechs Mal so viel kostet wie die KVdR-Beiträge. Das sind in meinem Fall ca. 54 000 € auf zehn Jahre hochgerechnet, die ich als freiwillig Versicherter der Krankenkasse mehr zahlen muss.
Diese Ungleichbehandlung, die viele Mütter und Väter in Deutschland betrifft, muss umgehend abgestellt werden.
Sehr geehrte Frau Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles,
bitte sorgen Sie schnellstmöglich für eine Korrektur des entsprechenden Gesetzes.
Mit freundlichen Grüßen
Richard Klein


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