Région: Harz
Succès
Social

KINDERGELDABZWEIGUNG durch den Harzkreis sofort rückwirkend beenden!!!

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Landrat Dr. Michael Ermrich und Mitglieder des Kreistages
197 Soutien

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  1. Lancé 2012
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01/03/2013 à 13:21

Sehr geehrte Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Online-Petition,
ich möchte Sie heute abschließend über das Ergebnis unserer Petition informieren.
Insgesamt kann das Ergebnis positiv bewertet werden. Die Verwaltung des Landkreises Harz hat ihre Abzweigungspraxis grundlegend geändert.
Alle Anträge auf Abzweigung wurde nach Information des Landrates vom 27.02.2013 zurückgenommen. Offen sind noch 8 Fälle, bei denen die Eltern z.B. im Klageverfahren sind.
Die Rücknahme der Abzweigungsanträge erfolgt allerdings nicht rückwirkend, so dass den Eltern, die damit nicht einverstanden sind, jetzt der Weg der Klage offensteht.
Weiterhin abgezweigt wird bei 61 Familien, wo die Eltern selber Sozialleistungen (Hartz IV oder Grundsicherung) beziehen. Hier hat der Kreistag auf Initiative der Linksfraktion die Bundesregierung und die Bundestagsmitglieder aus Sachsen-Anhalt per Beschluß vom 05.12.2012 aufgefordert, diesen unhaltbaren Zustand zu beenden und eine unbedingt erforderliche Gesetzesänderung anzustoßen.
Auch der Landrat wurde beauftragt, über den Deutschen Landkreistag aktiv zu werden. Über Ergebnisse soll der Landrat in den kommenden Kreistagssitzungen berichten.
Abschließend möchte ich mich noch einmal recht herzlich für Ihre Unterstützung bedanken, ohne die wir dieses Ergebnis nicht erreicht hätten.

Mit freundlichen Grüßen

Eberhard Schröder


20/02/2013 à 14:42

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter in Sachen Protest gegen die Kindergeldabzweigung,
ich möchte Sie auf die Sendung „exakt“ (heute 20.02.2013 20:15 Uhr mdr) aufmerksam machen.
Der Bericht über die Kindergeldabzweigung greift insbesondere die Situation im Harzkreis und in der Stadt Magdeburg auf.
Die Problematik betrifft aber nach wie vor viele Familien bundesweit.

Mit freundlichen Grüßen

Eberhard Schröder


25/01/2013 à 11:46

Sehr geehrte Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Onlinepetition gegen Kindergeldabzweigung,
vor drei Tagen ist unsere Onlinepetition abgelaufen. Bei allen 197 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern bedanke ich mich auch im Namen der Elterninitiative recht herzlich.

Ich möchte Sie heute über den aktuellen Stand unserer Aktion unterrichten:

Nach der Kreistagssitzung am 05.12.2012, auf der die Elterninitiative gegen Kindergeldabzweigung 2.305 Unterschriften an den Landrat übergeben hat, wurden einschließlich der Onlinepetition noch einmal etwa 400 Unterschriften gesammelt.
Diese Unterschriften werden in den nächsten Tagen an den Landrat übergeben. An dem Gespräch beim Landrat werden Mitglieder der Elterninitiative und der Initiator der Onlinepetition teilnehmen.

Die bisherigen Ergebnisse sind als differenziert einzuschätzen.

Erreichen konnten wir folgendes:
1. Die Proteste haben dazu beigetragen, dass das Sozialamt des Landkreises alle 113 betroffenen Familien zu Gesprächen eingeladen hat (Davon sind 12 Familien aus z.T. unbekannten Gründen der Einladung bisher nicht nachgekommen).
2. Im Ergebnis der Gespräche wurden bisher 47 Anträge auf Abzweigung vom Sozialamt gegenüber der Familienkasse zurückgenommen. Die Eltern erhalten in der Regel ab Januar 2013 wieder Kindergeld.
3. Bei 61 Familien erfolgt zurzeit noch eine Prüfung in der Kreisverwaltung. Wir gehen davon aus, dass auch hier die meisten Eltern einen positiven Bescheid erhalten.
4. Die ursprünglich von der Verwaltung in den Elterngesprächen angekündigte neuerliche Überprüfung nach einem Jahr wurde von Landrat Dr. Michael Ermrich definitiv ausgeschlossen. In einer Kreisausschusssitzung am 09.01.2013 erklärte er, „diese Verfahren nicht automatisch nach einem Jahr wieder aufzugreifen.“

Nicht zufrieden sind wir mit folgendem Ergebnis/Zustand:
1. Die Abzweigungsanträge wurden nicht rückwirkend (z.T. wurde seit Mitte 2011 abgezweigt) zurückgenommen. Hier ist der Klageweg durch die Eltern das Mittel der Wahl.
2. Das Sozialamt weigert sich weiterhin den Grundsatz anzuerkennen, dass wenn das Kind in die Familie aufgenommen ist, auch die Voraussetzung für den Kindergeldbezug erfüllt ist.
3. Das Sozialamt erkennt eigene Betreuungsleistungen der Eltern (Zeitaufwand) nicht an. Dazu beruft man sich auf ein Schreiben der Familienkasse Magdeburg vom 08.11.2012.
Darin heißt es: „…hiermit bestätige ich Ihnen, dass Kindergeldberechtigte, die in Abzweigungsfällen persönliche Betreuungsleistungen in Höhe von 8,00 € pro Stunde beantragen, darüber informiert werden, dass diese persönliche Betreuung auf Grund des BFH- Urteils vom Dezember 2008 nicht anerkannt werden kann.“
Aufgrund dieser Aussage habe ich mich an den Staatssekretär im Finanzministerium Herrn Hartmut Koschyk mit der Bitte um Klarstellung gewandt. Dieser hatte in einem Schreiben vom 29.03.2012 mitgeteilt, dass die „intensiven Betreuungsleistung der Eltern für ihr Kind (…) nicht unberücksichtigt bleiben (darf).“

Auch dank Ihrer Unterstützung konnten wir für etliche betroffene Familien etwas erreichen. Wir werden uns auch nach Abschluss der Onlinepetition mit unserer Arbeit im Kreistag Harz für die Beendigung der ungerechtfertigten Kindergeldabzweigung einsetzen.

Abschließend möchte ich noch einmal auf die sehr schwierige Situation von Eltern aufmerksam machen, die selber Leistungen nach dem SGB II oder XII erhalten. Sie erhalten generell kein Kindergeld, da es laut Gesetz als Einkommen angerechnet wird. Auf unsere Initiative hin hat der Kreistag Harz die Bundesregierung und die Bundestagsabgeordneten aus Sachsen-Anhalt zu einer Gesetzesänderung aufgefordert. Ziel ist die Zahlung von Kindergeld auch an diese Familien.


Eberhard Schröder 25.01.2013


10/12/2012 à 09:02

Sehr geehrte Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Onlinepetition gegen Kindergeldabzweigung,
ich möchte Sie heute über den aktuellen Stand unserer Aktion unterrichten:

Anläßlich der Kreistagssitzung am 05.12.2012 hat eine Vertreterin der Elterninitiative gegen Kindergeldabzweigung 2.305 Unterschriften von Unterstützerinnen und Unterstützern an den Landrat übergeben. In diese Gesamtzahl sind auch die Unterschriften der Onlinepetition (aus 12 Bundesländern) eingegangen. In der Rede vor dem Kreistag wurde die Forderung zur rückwirkenden Rücknahme der Abzweigungsanträge durch den Landkreis bekräftigt und zugleich die Gesprächsbereitschaft der betroffenen Eltern betont.

Die Zahl von bisher 2.035 Unterschriften, die innerhalb von nur 3 Wochen gesammelt wurden, ist für eine solche regionale Aktion mit Onlineunterstützung sehr positiv.

Die Sammlung von Unterschriften geht sowohl im Landkreis Harz als auch online weiter. Besonders aktiv ist zurzeit die Diakonie in Halberstadt.
Spätestens zur nächsten Kreistagssitzung am 16.01.2013 werden weitere Unterschriften übergeben.

Die Initiatoren hoffen natürlich, dass bis dahin der Landkreis die Forderungen erfüllt. Neben der Rücknahme der Abzweigungsanträge betrifft das auch die Beendigung der nach wie vor stattfindenden Gespräche des Sozialamtes, bei denen die Eltern darlegen müssen, wofür sie das Kindergeld verwenden.

Einen ersten Erfolg können wir vermelden: Von 64 Einsprüchen des Landkreises gegen Entscheidungen der Familienkasse hat der Landkreis nach eigenen Angaben 54 zurückgenommen.
Das ist aber nicht ausreichend. Denn: Noch immer wird im Harzkreis bei weit über 100 Familien das Kindergeld ganz oder teilweise abgezweigt.


02/12/2012 à 19:37

Liebe Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Petition „Kindergeldabzweigung-durch-den-Harzkreis-sofort-rueckwirkend-beenden“,
vielen Dank für die Unterstützung der betroffenen Familien.
Ich möchte Ihnen heute eine Information zum aktuellen Stand der Petition geben.
Wir haben jetzt die erste Etappe der Petition erreicht. Die Unterschriftensammlung wird weitergehen, online und auf Papier. So wird die Diakonie in Halberstadt anläßlich ihres Weihnachtsmarktes am 06. Dezember (hoffentlich) viele Unterschriften sammeln.
Mit Stand 02.12.2012 haben wir online 158 Unterschriften aus 11 Bundesländern erhalten. Viele Unterzeichnerinnen und Unterzeichner haben in Kommentaren wichtige Hinweise und Forderungen zum Ausdruck gebracht sowie eigene Erfahrungen mitgeteilt.
Außerdem haben fleißige Eltern und Unterstützer im Harzkreis und z.T. in ganz Sachsen-Anhalt in den vergangenen 3 Wochen auf Straßen und Plätzen sowie bei öffentlichen Veranstaltungen über 1.000 Unterschriften auf Papier gesammelt.
Am 05.12.2012 werden Eltern die Sitzung des Harzkreistages ab 17:30 Uhr in Halberstadt (B&G Seminarhotel, Kirschallee 6) nutzen, um den Landrat und die Kreistagsmitglieder direkt anzusprechen und die bis jetzt vorliegenden Unterschriften zu übergeben.
Wir laden alle in der Nähe von Halberstadt wohnenden Unterzeichnerinnen und Unterzeichner (die die Möglichkeit haben) ein, an der Kreistagssitzung und der Übergabe der Unterschriften teilzunehmen.
Über die Reaktion des Landrates Dr. Michael Ermrich und der Kreistagsmitglieder werden wir Sie informieren.
Noch eine Information für die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, die außerhalb von Sachsen-Anhalt wohnen: Landrat Dr. Michael Ermrich ist Vizepräsident des Deutschen Landkreistages. Damit hat Dr. Ermrich Einfluss auf die Stellung der Landkreise in Deutschland zur Problematik Kindergeldabzweigung. Klar ist, dass die Kindergeldabzweigung ein deutschlandweites Problem ist.
Die Unterschriftensammlung geht sowohl im Harzkreis als auch auf Onlinepetition weiter. Bitte sprechen Sie Verwandte, Bekannte und Freunde an, unsere Petition ebenfalls zu unterschreiben.
Vielen Dank und viele Grüße von
Eberhard Schröder
Initiator der Petition


25/11/2012 à 00:52

Absatzkorrektur, keine Änderung am Inhalt
Neuer Petitionstext: Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Michael Ermrich, sehr geehrte Mitglieder des Kreistages Harz,
wir, Eltern erwachsener behinderter Kinder, protestieren gegen die Art und Weise, wie der Landkreis Harz versucht, über die Abzweigung des Kindergeldes Haushaltsdefizite auszugleichen. Mit Bestürzung haben wir zur Kenntnis genommen, dass die Kreisverwaltung das von über 150 Familien im Jahr 2012 an die Verwaltung abgezweigte Kindergeld zur Zahlung der Grundsicherung einsetzt. Wir verwahren uns auch im Interesse der älteren Menschen, die in Armut leben müssen, gegen diese Praxis.
Laut Gesetz steht Eltern, die ein behindertes erwachsenes Kind in ihrer Familie betreuen, Kindergeld auf Dauer zu.
Niemand weiß besser als wir, welche Belastungen mit der Betreuung eines behinderten Menschen verbunden sind. Deshalb unterstützen wir ausdrücklich den Leitgedanken des Gesetzgebers, das Kindergeld zum Wohle des Kindes einzusetzen.
Zweck des Kindergeldes ist der Familienlastenausgleich, das heißt die Belastung der Eltern für das Kind auszugleichen. Die Kreisverwaltung Harz praktiziert genau das Gegenteil. Der Familienlastenausgleich findet dann nicht mehr statt.
Für erwachsene Kinder mit einer Behinderung kann länger Kindergeld bezogen werden als für nicht behinderte Kinder. Das Gesetz nimmt damit Rücksicht auf die besondere Bedarfslage. Schon insoweit ist davon auszugehen, dass diese ausnahmsweise Gewährung von Kindergeld für ein volljähriges Kind nicht dieselben Bedarfe abdeckt, wie sie die bloße Grundsicherung sicherstellt.
Wie lebensfremd sind Menschen eigentlich, wenn sie glauben, dass für Familien mit behinderten Kindern keine Mehrausgaben im täglichen Leben anfallen. Das Leben mit einem behinderten Kind erfordert nicht nur Mehrausgaben im Sinne von finanziellen Belastungen.
Das ganze Leben einer Familie wird vom Zusammenleben mit dem behinderten Familienmitglied geprägt.
Einschränkungen und Verzicht im Vergleich zu anderen Menschen sind täglicher Begleiter des Lebens mit behinderten Kindern. Die Liebe zu unseren behinderten Kindern gibt die Kraft für die täglichen Kämpfe.
Und wird sie auch weiterhin geben.
Da unsere Kinder in unseren Haushalten leben und viele Familien durch die kostengünstigere Bereitstellung von Wohnraum sowie durch die Betreuung Betreuungsunterhalt leisten, ist schon an dieser Stelle die Beantragung der Abzweigung völlig absurd. Viele andere Unterhaltsleitungen werden durch die Eltern erbracht. Einfache Beispiele sind die Finanzierung von Freizeiten sowie die Beförderung unserer Kinder.
Mit der Beantragung der Abzweigung des Kindergeldes unterstellt der Landkreis den betroffenen Eltern, dass diese sich nicht ausreichend um ihre Kinder kümmern. Wer sich nicht ausreichend um sein Kind kümmert, wäre als Betreuer ungeeignet. Da viele Eltern auch Betreuer ihrer Kinder sind, haben sie die Pflicht, sich für das Wohl der betreuten Person einzusetzen. Die Abzweigung des Kindergeldes dient eindeutig nicht dem Wohl der Kinder. Es ist die gesellschaftliche Aberkennung der Leistung der Familien.
Wir verwahren uns ausdrücklich gegen diese Unterstellungen.
Mit dem Mäntelchen der Legalität werden Familien diskriminiert und stigmatisiert. Nicht alles was scheinbar legal ist, ist auch legitim. Im Nachbarlandkreis Wolfenbüttel hat der Landrat die
Abzweigungsanträge zurückgenommen und sich bei den Eltern entschuldigt.
Landkreis Harz – Landkreis sozialer Kälte Dieser Satz passt nicht zu unserem schönen Harzkreis.
Über Widersprüche und Gerichtsverfahren, in die Sie die Eltern schicken, werden wir um unser Recht kämpfen. Dabei geht es nicht nur um materielle Werte, es geht um Achtung, Menschenwürde und moralische Werte. Diese dürfen in unserem Land nicht verloren gehen.
Bitte prüfen Sie den gesamten Sachverhalt und entscheiden Sie neu, ob die Abzweigungsanträge das geeignete Mittel zur Haushaltssanierung sind.


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