Regiji: Nemčija

Kinderschutz - Festlegung eines Höchstgewichts für Schulranzen/Schutz der Gesundheit von Kindern

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
38 podpornik 38 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

38 podpornik 38 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

  1. Začelo 2017
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Dokončano

To je spletna peticija des Deutschen Bundestags .

18. 10. 2018 04:27

Pet 2-18-15-21650-042956 Kinderschutz

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.09.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, das Höchstgewicht von Schulranzen, welches
Schulkinder zu tragen haben, verbindlich, einheitlich, maximal zulässig
vorzuschreiben, um Kinder in ihrer Gesundheit und in ihrer gesunden Entwicklung zu
schützen.

Zur Begründung wird u. a. ausgeführt, seit Jahrzehnten würden Eltern, Lehrer,
Schüler auf allen Ebenen und allen Schularten für eine Gewichtserleichterung von
Schulranzen kämpfen.

Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 38 Mitzeichnungen sowie 53 Diskussionsbeiträge
ein.

Zu diesem Thema liegt dem Petitionsausschuss eine weitere Eingabe mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung zugeführt wird. Der Ausschuss bittet daher um
Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden
kann.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:

Grundsätzlich kann gerade bei jüngeren Schulkindern ein schwerer Schulranzen eine
gesundheitliche Belastung darstellen und sich z. B. auf die kindliche Haltung
auswirken und dadurch Verspannungen, Rückenschmerzen oder Fehlhaltungen mit
verursachen. Deshalb ist das Anliegen eines kindgerechten Schulranzens aus Sicht
der Gesundheitsförderung und Prävention zu begrüßen. Wichtig erscheint,
Lehrkräfte, Eltern und Kinder für das Thema zu sensibilisieren und zu informieren.
Konkrete Maßnahmen, die zu einer Verringerung des Gewichtes beitragen können,
sind in den Schulen vor Ort umzusetzen. Ein generelles Verbot des Tragens zu
schwerer Schulranzen ist nicht zielführend und in der praktischen Umsetzung auch
nicht kontrollierbar.

Zur Förderung einer gesunden Entwicklung sowie zur Vermeidung von
gesundheitlichen Risiken durch Tragen von Schulranzen gibt es bereits eine Reihe
von Anstrengungen. So sollte bei der Wahl eines Schulranzens auf die
Auszeichnung DIN 58124 geachtet werden, die die Sicherheit, das Gewicht sowie die
Ergonomie des Schulranzens regelt. Eltern und Erziehende werden hierzu über die
Materialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert. Auf
der Internetseite www.kindergesundheit-info.de der BZgA finden sich entsprechende
Erläuterungen auch zu den Richtwerten für die Schwere des Ranzens.

Auch eine Broschüre der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
"Schulranzen -kinderleicht" informiert Eltern und Lehrkräfte zu dem Thema. Dort
werden die Eltern ebenfalls angehalten, auf Prüfsiegel mit der Schulranzen-Norm
DIN 58124 zu achten, dabei jedoch immer auch die individuelle Passform zu
berücksichtigen und auf die Befüllung des Ranzens zu achten (www.dguv.de).

Des Weiteren informieren die Krankenkassen ihre Versicherten über das Thema,
besonders auch vor Beginn eines neuen Schuljahres.

Konkrete Lösungen, wie zu schwere Schulranzen vermieden werden können, stellen
etwa Schließfächer dar. Auch können Lehrkräfte dafür sensibilisiert werden, dass sie
die Kinder nur die Bücher mitbringen lassen, die im Unterricht des jeweiligen Tages
benötigt werden.

Grundsätzlich fällt die Thematik in die primäre Zuständigkeit der Länder, die für die
Organisation des Schulwesens verantwortlich sind wie auch für wichtige Maßnahmen
der Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen vor Ort.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Der abweichende Antrag der Fraktion der FDP, die Petition der Bundesregierung –
dem BMBF – zu überweisen, den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur
Kenntnis zu geben und den Landesvolksvertretungen zu zuleiten, wurde mehrheitlich
abgelehnt.

Begründung (PDF)


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