Region: Tyskland

Kinderschutz - Keine Aufnahme spezieller Kinderrechte in das Grundgesetz

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
39 Stödjande 39 i Tyskland

Petitionen har nekats

39 Stödjande 39 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2018
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2019-07-20 04:26

Pet 3-19-17-21650-003615 Kinderschutz

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent spricht sich gegen die Aufnahme von gesonderten Kinderrechten im
Grundgesetz aus.

Er führt aus, dass der Schutz von Kindern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und
eine politische Verpflichtung sei. Kinder seien Träger von Rechten im
verfassungsrechtlichen Sinne und daher besonders geschützt. Er halte es daher für
falsch, dass die Große Koalition vereinbart habe, spezielle Kinderrechte in das
Grundgesetz aufzunehmen.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 39 Mitzeichnende haben
das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung die Bundesregierung gebeten, eine Stellungnahme zu
dem Anliegen abzugeben. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte das im
Folgenden dargestellte Ergebnis:

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode ist
vereinbart worden, die Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern und
ein Kindergrundrecht zu schaffen. Bund und Länder sollen in einer gemeinsamen
Arbeitsgruppe bis spätestens Ende 2019 einen Vorschlag erarbeiten.

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sondern besonders schutz- und
förderungsbedürftig, da sie sich in der Phase der Entwicklung und Reifung ihrer
Persönlichkeit befinden. Das Bundesverfassungsgericht hat 1968 und seitdem in
ständiger Rechtsprechung klargestellt, dass Kinder Träger eigener Rechte mit
eigener Menschenwürde sind. Da dies im gegenwärtigen Verfassungstext nicht
explizit zum Ausdruck kommt, ist eine Verankerung von Kinderrechten im
Grundgesetz zur Klarstellung sinnvoll. Hierdurch wird verdeutlicht, dass Kinder
Träger eigener Rechte sind. Den staatlichen Stellen wird eine klare Orientierung für
ihr Handeln gegeben.

Die Bundesregierung hat darauf hingewiesen, dass sie den Schutz, die Förderung
und Teilhabe von Kindern zudem durch zahlreiche Maßnahmen unterstützt. Sie hat
beispielsweise mit der Bundesstiftung „Frühe Hilfen“ ein Unterstützungssystem für
belastete Familien mit jungen Kindern etabliert. Der Petitionsausschuss weist darauf
hin, dass im Koalitionsvertrag zudem vereinbart wurde, die Qualität der
Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln und einen Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung im Grundschulalter zu schaffen. Auch das Kinder- und
Jugendhilferecht soll weiterentwickelt werden.

Der Petitionsausschuss unterstützt das Anliegen, die Aufnahme von gesonderten
Kinderrechten im Grundgesetz zu unterlassen, daher nicht. Er empfiehlt, das
Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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