Kindeswohl in der Pandemie beachten

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
260 Apoiador 260 em Schleswig-Holstein

A petição foi terminada.

260 Apoiador 260 em Schleswig-Holstein

A petição foi terminada.

  1. Iniciado 2021
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

16/06/2021 04:36

15.06.2021Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die von 260 Mitzeichnern unterstützte öffentliche Petition auf der Grundlage der von den Petentinnen vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren beraten.Der Ausschuss stimmt den Petentinnen zu, dass insbesondere die erlassenen Kontaktbeschränkungen für Kinder und Jugendliche eine massive psychische Belastung darstellen. Bereits die am 18. November 2020 und 19. Februar 2021 durchgeführten Expertenanhörungen des Landtages haben verdeutlicht, dass Kinder Routinen benötigen und Gelegenheit haben müssen, sich in einem stabilen Rahmen wie der Schule mit Gleichaltrigen über die belastende Situation auszutauschen. Die Öffnung der Schulen hatte deshalb bei den Entscheidungen über Lockerungen oberste Priorität vor allen anderen Öffnungen.Das Sozialministerium unterstreicht, dass die Entscheidung, welche Maßnahmen und Regelungen zur Bekämpfung der Pandemie getroffen würden, die Landesregierung stets vor eine besondere Herausforderung gestellt habe und weiterhin stelle. Bei dieser Entscheidung müssten individuelle Rechte der Bürgerinnen und Bürger und der Gesundheitsschutz gegeneinander abgewogen werden. So hätten alle während der Pandemie Einschränkungen in ihrem sozialen Leben hinnehmen müssen, um die Pandemie einzudämmen und besonders vulnerable Gruppen zu schützen.Hierbei seien Kinder und Jugendliche immer wieder in den Fokus der Entscheidungen gerückt worden. So hätten Kinder aus belasteten Familien beispielsweise mit einer Bescheinigung des Jugendamtes die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen und Schulen von Anfang an wahrnehmen können, auch wenn die Eltern nicht in der kritischen Infrastruktur beschäftigt seien.Bei der Bewältigung der Pandemie habe das Testen einen immer wichtigeren Stellenwert erhalten, um Präsenzangebote zu ermöglichen. Die von den Petentinnen geforderten Tests für Kinder und Jugendliche würden an schleswig-holsteinischen Schulen seit dem 19. April 2021 Anwendung finden. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Beschäftigte müssten zweimal wöchentlich einen Test an der Schule durchführen oder ein negatives Testergebnis nachweisen, das nicht älter als drei Tage sein darf. Das sei die Voraussetzung dafür, dass die Schule betreten werden dürfe. Das Bildungsministerium stelle den Schulen für alle Personen zwei Tests pro Woche zur Verfügung. Alternativ gebe auch die Möglichkeit, den Test im Bürgertestzentrum, in einer Apotheke oder einer Arztpraxis machen zu lassen.Für den Bereich der Kindertagesstätten sei das Land Schleswig-Holstein sehr darum bemüht, möglichst schnell geeignete KIeinkinder-SchnelI-Tests an alle Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege geben zu können. Die Thematik der Zulassung von Kleinkindertests, ebenso wie Fragen der Teststrategien im Alltag insgesamt, würden im Landesjugendamt beziehungsweise im Sozialministerium mit großer Sorgfalt geprüft und verfolgt. Derzeit gebe es jedoch leider noch keine geeigneten und zugelassenen Tests für diese Altersgruppe. Sobald sich Änderungen und Neuigkeiten ergeben, werde umgehend darüber informiert.Das Ministerium stimmt mit den Petentinnen darin überein, dass neben dem Bildungsbereich Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche sowie soziale Kontakte elementar wichtig für das gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen seien. Von Seiten der Landesregierung werde daher darauf geachtet, Kindern und Jugendlichen Sport- und Freizeitangebote unter festgelegten Voraussetzungen zu ermöglichen.Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 auch zu diesem Zweck laufend aktualisiert wird. Die sinkende Inzidenz hat hier zuletzt umfangreiche Lockerungen möglich gemacht. So sind mittlerweile Kontaktsport in größeren Gruppen sowie Angebote der Kinder- und Jugendhilfe und der Jugendarbeit wieder erlaubt. Der Ausschuss ist erfreut, dass damit wieder Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche angeboten werden können.Hinsichtlich der begehrten Änderung der Impfreihenfolge – also der Priorisierung der impfberechtigten Erwachsenen – erläutert das Ministerium, dass sich Schleswig-Holstein nach den Vorgaben der bundeseinheitlich geltenden Coronavirus-Impfverordnung richte. Ziel der Verordnung sei, aus medizinischen oder beruflichen Gründen besonders vulnerable Gruppen vor einer Ansteckung und einem besonders schweren oder tödlichen Verlauf der Erkrankung zu schützen. Seit dem 7. Juni sei zumindest die Priorisierung bei den Hausärzten aufgehoben, so dass sich alle Menschen in Schleswig-Holstein um einen Impftermin bei ihrem Hausarzt bemühen könnten. Der Ausschuss stellt fest, dass die Europäische Kommission auf Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur den Impfstoff von Biontech/Pfizer mittlerweile auch für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren zugelassen hat. Da die Zahl der Impfinteressierten aber weiterhin die Menge der verfügbaren Impfdosen überschreitet, kann leider nicht immer zeitnah ein Impfangebot unterbreitet werden.Dem Petitionsausschuss ist bewusst, dass Kinder und Jugendliche von den zur Eindämmung der Pandemie notwendigen umfangreichen Einschränkungen in hohem Maß betroffen waren und noch sind, ohne in den meisten Fällen selbst zu den besonders vulnerablen Gruppen zu zählen. Diese Einschränkungen haben Familien vor große Herausforderungen gestellt. Der Ausschuss zeigt sich beeindruckt von der von ihnen gezeigten Solidarität. Er drückt seine Hoffnung, dass durch die bewährten Hygienemaßnahmen, die Teststrategie und letztlich den Fortschritt der Impfkampagne auch für sie mittelfristig eine Rückkehr zur verdienten Normalität möglich sein wird.Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt voraussichtlich in der Tagung vom 27. bis 29. Oktober 2021.


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