Регион: Германия

Klimaschutz - Eindämmung des CO2-Ausstoßes durch Stopp des wirtschaftlichen Wachstums

Вносителят на петицията не е публичен
Петицията е адресирана до
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
30 Поддържащ 30 в / след Германия

Петицията не беще уважена

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Това е онлайн петиция des Deutschen Bundestags .

13.02.2019 г., 3:27

Pet 2-19-18-2704-000265 Klimaschutz

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, den globalen CO2-Ausstoß durch einen Stopp des
wirtschaftlichen Wachstums einzudämmen, um einen weiteren Anstieg der globalen
Durchschnittstemperatur und des Meeresspiegels zu verhindern.

Zur Begründung ihrer Eingabe führt die Petentin im Wesentlichen an, durch eine
globale Erwärmung könne es in der Antarktis zu einem sogenannten Korken-Effekt
kommen, nachdem sich der neue Gletscher aus dem Larsen-C-Schelfeis im
antarktischen Sommer loslöse. Dies könne zu einem Anstieg des Meeresspiegels um
mehrere Meter führen. Des Weiteren sei der Regenwald durch Abholzung nicht mehr
in der Lage, ausreichend CO2 aufzunehmen, weshalb Maßnahmen der
Regenwald-Aufforstung erforderlich seien. Schließlich solle der wirtschaftliche Boom
gestoppt werden, um einen Anstieg des CO2-Austoßes zu verhindern und den
Klimawandel zu stoppen.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen der Petentin wird auf die
Unterlagen verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde durch 67 Mitzeichnungen gestützt und es gingen 42 Diskussionsbeiträge
ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss vermag das Anliegen der Petentin nicht zu unterstützen. Das
von ihr geforderte Stoppen des Wirtschaftswachstums ist nach dem Dafürhalten des
Petitionsausschusses nicht als adäquate Lösung für das Klimaproblem zu verstehen.
Vielmehr sind Voraussetzungen zu schaffen, die wirtschaftliches Wachstum in den
ökologischen Grenzen ermöglichen. Nach Auffassung des Ausschusses können
– wie nachfolgend dargestellt – die Umsetzung des Pariser Übereinkommens und
des Klimaschutzplans 2050 dazu auf internationaler bzw. nationaler Ebene
beitragen.

Soweit die Petentin den sogenannten Korken-Effekt anspricht, weist der
Petitionsausschuss darauf hin, dass dieser die rückstauende Wirkung von
Schelfeisen (beispielsweise in der Westantarktis) auf das antarktische Inlandeis
beschreibt. Durch die drohende Erhöhung der globalen Durchschnittstemperatur
kann es vermehrt zu einer Loslösung von Schelfeisblöcken kommen. So würde unter
dem Einfluss des Klimawandels die blockierende, rückstauende Wirkung des
Schelfeises abnehmen. Dadurch würde mehr Festlandeis, insbesondere im Bereich
des Westantarktischen Eisschildes, dynamisch in das Südpolarmeer gelangen und
damit zu einer Verstärkung des globalen Meeresspiegelanstiegs beitragen. Bekannte
Beispiele für diesen Prozess sind der Abbruch eines Blocks von 6000 km2 Fläche
aus dem Larsen-C-Schelfeis am 12. Juli 2017 – wie von der Petentin erwähnt – und
der kürzlich erfolgte Abbruch eines 268 km2 großen Eisblocks aus dem
Pine-Ridge-Gletscher.

Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass entscheidend für die Auswirkungen auf
den globalen Meeresspiegelanstieg ist, dass Schelfeisabbrüche nicht unmittelbar
zum Meeresspiegelanstieg beitragen, da Schelfeis bereits vor dem Abbruch auf dem
Ozean "aufschwimmt". Da allerdings wie beschrieben das Abbrechen von
Schelfeisblöcken, das Einfließen antarktischen Festlandeises in das Südpolarmeer
ermöglicht, kann gerade die Westantarktis einen Beitrag zum globalen
Meeresspiegelanstieg liefern. Ob und wann mögliche Grenz- oder Schwellenwerte
(sogenannte Kipp-Punkte im Klimasystem) für eine Instabilität des marinen
Westantarktischen Eisschildes überschritten werden, kann nach Kenntnis des
Ausschusses aus heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht abgeleitet
werden. Allerdings gilt es als sicher, dass die Westantarktis einen zunehmenden
Beitrag zum globalen Meeresspiegelanstieg liefern wird. Einige Gletschersysteme
(wie beispielsweise der Pine-Island-Gletscher) zeigen bereits heute Anzeichen für
einen längerfristigen und deutlichen Rückzug mit entsprechendem Eisexport. Dieser
Prozess wird jedoch auf Zeitskalen von einigen hundert bis tausend Jahren ablaufen.
Der Petitionsausschuss begrüßt, dass sich die internationale Weltgemeinschaft mit
dem Pariser Übereinkommen, basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, zu
dem Ziel verpflichtet hat, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf
deutlich unter 2 Grad Celsius und wenn möglich auf 1,5 Grad Celsius zu
beschränken. Laut dem fünften Sachstandsberichtes des Zwischenstaatlichen
Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) wird bis Ende des 21. Jahrhunderts ein
Meeresspiegelanstieg um weitere 26 bis 55 cm zu erwarten sein, auch wenn
beträchtliche Klimaschutzanstrengungen unternommen werden und es gelingt, die
globale Durchschnittstemperatur unter 2 Grad Celsius zu halten. Die internationale
Staatengemeinschaft hat sich, basierend auf diesen wissenschaftlichen
Erkenntnissen, auf die Festlegung des zwei Grad Ziels geeinigt. International ist
damit der politische Rahmen geschaffen, um Klimaschäden zu begrenzen und ein
gemeinsames Handeln aller Staaten zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund hat
sich Deutschland als technischer Gastgeber der 23. UN-Klimakonferenz in Bonn und
als Präsidentschaft der G20 intensiv für die ambitionierte Umsetzung des Pariser
Übereinkommens eingesetzt.

Im Hinblick auf die von der Petentin angeführte problematische Regenwald-Situation
betont der Petitionsausschuss, dass das Übereinkommen von Paris alle
Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) auffordert, Maßnahmen für
Senken und Speichern von Treibhausgasen zu ergreifen. Wälder sind weltweit die
"grünen Speicher" für Kohlenstoff und werden einen entscheidenden Beitrag für die
Klimaneutralität in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts leisten. Um dieses zu
erreichen, sind drei Maßnahmen erforderlich: Neue Wälder schaffen, die Entwaldung
beenden und die Entwaldungsursachen bekämpfen. Um hierzu einen Beitrag zu
leisten, wurde unter der Klimarahmenkonvention das Warschauer Rahmenwerk für
"REDD+" verabschiedet. REDD+ steht für "Reduzierung der Emissionen aus
Entwaldung und Walddegradierung". Das REDD+ Rahmenwerk bietet die Grundlage
dafür, dass Emissionsminderungen vergütet und Maßnahmen für die nachhaltige
Waldbewirtschaftung national umgesetzt werden können. Dem sogenannten "Grünen
Klimafonds" kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Nachgewiesene und überprüfte
Emissionsminderungen aus vermiedener Entwaldung und Waldschädigung können
daraus vergütet werden. Der erste Aufruf für ergebnisbasierte Finanzierung in Höhe
von bis zu 500 Millionen US-Dollar wurde im Oktober 2017 beschlossen. Darauf
können sich Länder bewerben, die Emissionen durch REDD+ reduziert haben und
das Warschauer Rahmenwerk erfüllen. Deutschland unterstützt den Wiederaufbau
von Wäldern, den Waldschutz und die nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern. In
Abstimmung mit weiteren internationalen Gebern und Tropenländern trägt dies dazu
bei, den Verlust der Tropenwälder aufzuhalten.

Zu der Forderung der Petentin, den wirtschaftlichen Boom und damit den
Klimawandel zu stoppen, hebt der Petitionsausschuss hervor, dass sich mit dem
Übereinkommen von Paris die Vertragsstaaten dazu verpflichtet haben, nationale
Strategien für den Klimaschutz zu erarbeiten, mit denen in der zweiten Hälfte des
Jahrhunderts Treibhausgasneutralität erreicht werden kann. Deutschland hat mit
dem "Klimaschutzplan 2050" als eines der ersten Länder ein derartiges Konzept
vorgelegt. Die Ziele im Klimaschutzplan sind: bis 2030 eine Gesamtminderung der
Treibhausgas-Emissionen von mindestens 55%, bis 2050 eine Minderung von 80 bis
95% (jeweils gegenüber 1990). Bis 2050 will Deutschland weitgehend
treibhausgasneutral werden. Dieser Klimaschutzplan weist den Weg in eine
treibhausgasneutrale Wirtschaftsweise auf der Grundlage erneuerbarer Energien. Er
leitet einen Paradigmenwechsel ein: Erneuerbare Energien und Energieeffizienz
werden künftig Standard für Investitionen sein. Der Klimaschutzplan 2050 schafft
damit die für die deutsche Wirtschaft erforderlichen Voraussetzungen, auch in einer
sich dekarbonisierenden Welt wettbewerbsfähig zu bleiben.

Nach Auffassung des Petitionsausschusses stellt der Klimaschutzplan eine Strategie
zur Modernisierung der Volkswirtschaft dar und gibt Orientierung für alle
Handlungsfelder bis 2050 sowie für Investitionen, insbesondere für die Zeit bis 2030.
Durch klare Rahmenbedingungen soll die Strategie helfen, Fehlinvestitionen und
Strukturbrüche zu vermeiden. Ökologie und Ökonomie werden gemeinsam gedacht.
Diese Strategie wird sicherstellen können, dass heutige Vermögenswerte nicht in
großem Ausmaße vernichtet werden und national sowie international die
gesellschaftliche und politische Unterstützung für Klimaschutz bestehen bleibt.

Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss ein weitergehendes
parlamentarisches Tätigwerden im Sinne der Eingabe nicht in Aussicht zu stellen. Er
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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