Region: Tyskland

Klimaschutz - Keine künstliche Klimabeeinflussung (Geo-Engineering)

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
135 Stödjande 135 i Tyskland

Petitionen har nekats

135 Stödjande 135 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2015
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2016-04-07 04:24

Pet 2-18-18-2704-017750

Klimaschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Die Petition möchte erreichen, dass sich Deutschland nicht an Maßnahmen zur
Beeinflussung des Klimasystems beteiligt und sich auf internationaler Ebene gegen
Techniken des sogenannten "Climate Engineering" ausspricht.
In der Petition werden die jüngsten Entwicklungen benannt, wonach seit einiger Zeit
in der Wissenschaft und in den Medien Vorschläge des "Geo- oder Climate-
Engineering" diskutiert werden. Die Petition warnt davor anzunehmen, dass sich mit
Hilfe von Climate Engineering Maßnahmen die Umweltprozesse im globalen
Maßstab tatsächlich beherrschen ließen. Die Climate Engineering Maßnahmen
zielten dabei auf eine globale Beeinflussung und könnten mit erheblichen, zumeist
grenzüberschreitenden Risiken für Mensch und Umwelt verbunden sein.
Risiken würden insbesondere bei der Erforschung und Erprobung des Climate
Engineering als auch bei dessen Durchführung bestehen. Überdies bedeute ein
absichtliches Ausbringen von Aerosolteilchen in die Atmosphäre zur Beeinflussung
der klimatischen Prozesse ein Umweltverbrechen und stelle ein Experiment an
Mensch, Tier und Natur dar, wofür es keine Rechtfertigung gebe.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 135 Unterstützer fand und auf der Internetseite
des Petitionsausschusses 40 Diskussionsbeiträge bewirkt hat.

Überdies haben den Petitionsausschuss zu diesem Anliegen derzeit fünf weitere
Eingaben mit verwandter Zielsetzung erreicht. Wegen des Sachzusammenhangs
werden diese einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt.
Der Petitionsausschuss hat die Bundesregierung gebeten, ihre Haltung zu dem in
der Eingabe vorgetragenen Anliegen darzulegen. Das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung der seitens der
Bundesregierung vorgebrachten Aspekte nunmehr wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die Bundesrepublik Deutschland mit Blick auf
die insbesondere durch das wirtschaftliche Handeln verursachten klimatischen
Veränderungen in seiner nationalen Klimapolitik auf die Minderung von
Treibhausgas-Emissionen setzt. Ansätze des Climate Engineering, wie insbesondere
des Solar Radiation Management (SRM), verfolgt sie dazu nicht. In
wissenschaftlichen Kreisen wird in verschiedenen theoretischen Überlegungen
nachgegangen, wie der globalen Klimaerwärmung durch andere Maßnahmen als der
Verringerung der Treibhausgasemissionen entgegen gewirkt werden könnte. Zum
sogenannten "Climate Engineering" zählen auch Überlegungen zur Beeinflussung
der Sonneneinstrahlung, durch die die Abstrahlung von Sonnenlicht erhöht werden
könnte, um so einer globalen Klimaerwärmung entgegenzuwirken. Es gibt keinen
Nachweis der Wirksamkeit und Machbarkeit von solchen Methoden. Der
Zwischenstaatliche Ausschuss Globale Umweltveränderungen (IPCC) hat in seinem
letzten wissenschaftlichen Sachstandsbericht zum Klimawandel darauf hingewiesen,
dass eine Anwendung dieser Methode mit zahlreichen Unsicherheiten, Risiken und
Nebenwirkungen verbunden wäre. Auch würden die direkten Wirkungen der
Treibhausgas-Emissionen auf die Meeresversauerung nicht verhindert. Es bestünde
zudem das hohe Risiko einer sehr raschen Erwärmung, sobald die Methode nicht
fortgesetzt angewendet würde, mit dann besonders gefährlichen Auswirkungen auf
Ökosysteme. Argumente gegen die Anwendung von Climate Engineering sind auch
in einer Veröffentlichung des Umweltbundesamtes, einer nachgeordneten Behörde
des Bundesumweltministeriums, mit dem Titel "Geo-Engineering - wirksamer
Klimaschutz oder Größenwahn?" unter folgender Internetseite ausführlich dargelegt:
www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/4125.html
Zur Abgrenzung von Geo-Engineering zu vermeintlichen "Chemtrails"
("Chemikalienstreifen") verweist der Petitionsausschuss auf die Publikation des
Umweltbundesamtes "Chemtrails – Gefährliche Experimente mit der Atmosphäre
oder bloße Fiktion":

www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/3574.pdf
In diesem Zusammenhang ergänzt der Ausschuss, dass das Umweltbundesamt an
atmosphärischen Partikelproben die Elemente Aluminium, Barium und Strontium
nicht misst. Grund hierfür ist kein Verbot der Messungen, sondern dass derzeit keine
fachliche Notwendigkeit vorliegt.
Wenn die angesprochenen Elemente in Partikelproben oder in Depositionsproben
gemessen werden, so können hierfür verschiedene Quellen verantwortlich sein. So
werden diese Elemente beispielsweise durch Feuerwerke freigesetzt (vgl.
www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/zum_ja
hreswechsel_wenn_die_luft_zum_schneiden_ist_2014.pdf).
Abschließend weist der Petitionsausschuss auf den Bericht des Ausschusses für
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung vom 15. Juli 2014 zu der
Thematik "Technikfolgenabschätzung (TA) Climate Engineering" auf Drucksache
18/2121 hin.
Nach dem Dargelegten stellt der Petitionsausschuss fest, dass sich Deutschland
dafür einsetzen wird, dass Maßnahmen des Geo-/ Climateengineering ohne
ausreichende Erkenntnisse zur Abschätzung und Bewertung der Wirkungen, Risiken
und möglichen Folgen sowie ohne international abgestimmte
Regelungsmechanismen nicht eingesetzt werden.
Der Petitionsausschuss vermag vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit eines
weitergehenden Tätigwerden im Sinne der Petition zum gegenwärtigen Zeitpunkt
nicht zu erkennen und empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen.Begründung (pdf)


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